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Gerichtsurteil: Klage von BN und DUH stoppt Fischotter-Abschuss

Rettung in letzter Minute: Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 30. November den drohenden Abschuss von Fischottern ab 1. Dezember verhindert. Damit gab der VGH einem Eilantrag von BUND Naturschutz und Deutscher Umwelthilfe gegen die Abschussverordnung der Regierung statt. Konflikte zwischen Naturschutz und Teichwirtschaft lassen sich nicht durch Abschüsse regeln; für die Koexistenz von Fischotter und Teichwirtschaft braucht es andere Wege.

30.11.2023

Richard Mergner, Landesvorsitzender BUND Naturschutz in Bayern e.V. erklärt dazu: "Der Beschluss zeigt deutlich: Die Konflikte lassen sich mit einer handwerklich und juristisch fragwürdigen Abschuss-Verordnung nicht lösen, das vertieft nur die Gräben zwischen Naturschutz und Teichwirtschaft und setzt die Betriebe einer großen Rechtsunsicherheit aus. Wir brauchen einen anderen Weg und andere Instrumente, die eine Koexistenz extensiver Fischzucht mit streng geschützten Arten im Gewässerumfeld möglich machen.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der von der Deutschen Umwelthilfe zusammen mit dem Bund Naturschutz Bayern heute erwirkte Gerichtsbeschluss zum Schutz des Fischotters vor dem europarechtswidrigen Abschusserlass der Regierung Söder ist die Rettung in letzter Minute. Nach der Bayerischen Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung hätten ab dem 1. Dezember 2023 Fischotter an Teichen geschossen werden dürfen, auch Welpen und tragende oder säugende Weibchen. Das Kontingent von maximal 32 Tieren wäre vermutlich zeitnah erreicht oder gar überschritten worden, die Gewehre waren schon angelegt. Dieser Verstoß gegen geltendes Recht wurde nun abgewehrt, ein Geschenk zum Advent für den Artenschutz und für den Rechtsstaat.“

Die verfahrensführenden Rechtsanwältinnen Lisa-Marie Hörtzschund Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB kommentieren die Entscheidung: Die Entscheidung des VGH stärkt erneut die Klage- und Beteiligungsrechte anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Zugleich stellt das Gericht klar, dass die strengen Anforderungen an artenschutzrechtliche Ausnahmen auch dann gelten, wenn diese im Verordnungswege erteilt werden. Für das nun anstehende Hauptsacheverfahren sind das sehr gute Voraussetzungen.“

Seit dem 1. August 2023 erlaubt die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung die Entnahme von Fischottern in einer bestimmten Gebietskulisse in Ostbayern ohne Einzelgenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen. Diese widerspricht EU-Recht. Daher haben am 14. September 2023 die DUH mit dem Bund Naturschutz Bayern Klage erhoben. Heute erfolgte der positive Gerichtsbeschluss zum Eilantrag, der die Aussetzung der Vollziehung der Verordnung bewirkt bis die Rechtslage im Hauptsacheverfahren geklärt ist.