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Gewerbegebiete auf der grünen Wiese künftig nicht mehr so leicht möglich

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) des Freistaates Bayern soll wieder geändert werden: Gewerbegebiete mitten in der Landschaft, wie das Gewerbegebiet Argental im Landkreis Lindau, das der BN in den vergangenen Jahren leider vergeblich bekämpft hat, sind voraussichtlich in Zukunft nicht mehr möglich. BN fordert, weitere Ausnameregelungen zurückzunehmen.

02.02.2022

Die Bayerische Staatsregierung nimmt die 2018 eingeführten Lockerungen im Rahmen des Anbindegebots endlich zurück. Dies geht aus dem aktuellen Entwurf der LEP-Teilfortschreibung von Mitte Dezember hervor.
Ursprünglich angekündigt war die Rücknahme der Lockerungen bereits im Kabinettsbericht vom 16. Juli 2019. „Auch wenn es von der ersten Ankündigung bis zur tatsächlichen Umsetzung sehr lange gedauert hat. Wir sind einfach froh, dass die Bayerische Staatsregierung aus Fehlentwicklungen, wie dem interkommunalen Gewerbegebiet Argental, lernt und die 2018 eingeführten Lockerungen vom Anbindegebot wieder rückgängig machen will“, so der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe. Der BN hatte gegen das gerade im Bau befindlichen 6,4 Hektar große Gewerbegebiet Ende 2019 geklagt, der Klage wurde aber leider nicht stattgegeben.

Max Schuff, stellv. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Lindau appelliert in diesem Zusammenhang an die Gemeinden im Landkreis: „Wir bitten die Gemeinden im Landkreis, Gewerbegebietsplanungen auf der grünen Wiese vor dem künftigen gesetzlichen Rahmen noch einmal zu überdenken.“ Im Landkreis Lindau plant beispielsweise die Gemeinde Weiler-Simmerberg ein nicht angebundenes Gewerbegebiet an der Hammermühle. Dieses wäre nur mit einer der Ausnahmegenehmigungen rechtlich zulässig, die jetzt wieder aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) gestrichen werden sollen.

Hintergrund: Das bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP) legt die Leitlinien der bayerischen Landesplanung fest. In der Fortschreibung vom Februar 2018 wurden einige Instrumente zum Schutz von Klima, Natur und Landschaft abgeschafft. Unter anderem wurden weitere Ausnahmen zum sogenannten Anbindegebot eingeführt. Das Anbindegebot besagt, dass neue Gewerbegebiete nur in unmittelbarer Nähe zu bestehende Siedlungen und nicht mitten in der Landschaft entstehen dürfen. 2018 sind hier drei Ausnahmen geschaffen worden (für interkommunale Gewerbegebiete, Gewerbegebiete an vierspurigen Straßen und Tourismusprojekte) – diese sollen nun wieder gestrichen werden.

Der BN fordert die Staatsregierung auf, auch die anderen Ausnahmen im Zuge der jetzigen Fortschreibung zu streichen. „Derzeit gibt es noch Ausnahmen aus topografischen Gründen, für großflächige Betriebe von mehr als drei Hektar, für logistik-intensive Betriebe und für militärische Konversionsflächen. Diese Ausnahmen sind aus Natur- und Umweltschutzgründen höchst problematisch und müssen unbedingt ebenfalls zurückgenommen werden“, unterstreicht Geilhufe. „Hier ist die Staatsregierung einfach in der Pflicht, unsere Heimat und unsere Landschaft vor weiteren schweren Eingriffen zu schützen!“ Einzig die Ausnahme für emissionsintensive Betriebe sollte aus Sicht des BN beibehalten werden.
 
Bis 1. April läuft die Öffentlichkeitsbeteiligungsphase der aktuellen Teilfortschreibung zum LEP zu den Themenbereichen „Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und „Für nachhaltige Mobilität“.