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Grundsatz „Wald vor Wild“ konsequent umsetzen

BN und Waldbesitzer fordern höhere Rehwildabschüsse

21.04.2010

Das aktuelle Verbissgutachten und der Jahresbericht 2009 des Obersten Rechnungshofes belegen, dass es in weiten Teilen Bayerns immer noch große Defizite in der Waldverjüngung wegen zu hohem Wildverbiss gibt. Nach dem Vegetationsgutachten liegt die Verbissbelastung im Landkreis Roth für 11 von 12 Hegegemeinschaften zu hoch oder deutlich zu hoch. Dies bedeutet, dass in vielen Wäldern die Mischbaumarten wie Eiche, Buche oder Weißtanne nicht hoch wachsen können. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist es aber unverzichtbar, naturnahe und zukunftsfähige Mischwälder aus diesen Baumarten aufzubauen. Der Waldbesitzer Manfred Baier aus Großhöbing bei Greding bemüht sich seit Jahren vergeblich die reichlich ankommende Naturverjüngung hochzubringen. Wegen der unhaltbar hohen Verbisssituation gelingt dies jedoch selbst hinter Zäunen kaum, weil diese nicht dicht zu halten sind. Der Bund Naturschutz und Waldbesitzer Manfred Baier fordern deshalb, dass der Grundsatz Wald vor Wild auch hier konsequent umgesetzt wird. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist dies unverzichtbar, um naturnahe und zukunftsfähige Mischwälder aufzubauen. In Wäldern mit zu hoher Verbissbelastung muss deshalb der Abschuss von Rehwild deutlich erhöht werden.

Grundsatz Wald vor Wild
Der Grundsatz Wald vor Wild bedeutet, dass die Verjüngung aller standortheimischen und standortgemäßen Baumarten, die für einen gesunden und den Klimawandel trotzenden Mischwald nötig sind, ohne besondere Schutzmaßnahmen durch eine entsprechende Bejagung der Schalenwildbestände sicherzustellen ist. Dies heißt, dass der Wald als ganzes mit seinen vielen verschiedenen Schutz- und Erholungsfunktionen sowie mit seiner Einkommensfunktion für die Waldbesitzer Vorrang genießt vor einer einseitigen Hege des Rehwildes, die lediglich hohe Wildbestände oder das Jagdvergnügen zum Ziel hat. Dies bedeutet nicht, dass Rehe im Wald unerwünscht sind, sondern dass überhöhte Bestände auf ein waldverträgliches Maß zurückzuführen sind.

Große Verbissbelastung und -schäden
Die zentrale Forderung gemäß dem Grundsatz Wald vor Wild lautet, dass nur soviel Wild vorhanden sein darf wie Wald und Natur vertragen. Von diesem Zustand sind viele Wälder im Bereich Greding/Großhöbing leider weit entfernt. Auf großen Flächen ist die Verbissbelastung so hoch, dass selbst die Hauptbaumart Buche kaum ohne Schutzmaßnahmen hoch wachsen kann. Viele wichtige Mischbaumarten, wie Eiche, Kirsche, Esche oder Weißtanne werden tot gebissen oder vegetieren als „Bonsai-Bäumchen“ dahin. Die Folge ist, dass diese zukunftsfähigen Baumarten oft von den weniger verbissenen Fichten überwachsen werden, die aber dem fortschreitenden Klimawandel nicht gewachsen sind. Derartige Verstöße gegen den Grundsatz Wald vor Wild haben verheerende ökonomische und ökologische Folgen.

Nachwachsende Mischwälder hinter Zaun teuer und unsicher
Wie Waldbauer Baier aus Großhöbing gelingt es vielen Waldbesitzern Bayerns allenfalls hinter Zäunen naturnahe, stabile Mischwälder nachzuziehen. Im Vergleich zur Anpflanzung und Zäunung einer Kultur erspart eine natürliche Waldverjüngung dem Waldbesitzer über 5000 € pro Hektar und 200 harte Arbeitsstunden! Deutschlandweit belastet der Wildverbiss die Waldbesitzer mit mindestens 250 Millionen € – Jahr für Jahr. Dies sind Riesenbeträge, wenn man bedenkt, dass die Investitionen erst Jahrzehnte später an die nächsten Generationen zurück fließen. Diese Kosten könnten sich die Waldbesitzer oft sparen, wenn nicht überhöhte Wildbestände die Naturverjüngung verhindern bzw. stark schädigen würden. Die Zäune sind allerdings keine befriedigende Lösung. Sie sind nicht nur teuer, sondern können wegen der Wildschweine und herabfallender Äste oft nicht wilddicht gehalten werden. „Für uns Waldbesitzer im Jura sind angepasste Wildbestände die entscheidende Voraussetzung, damit wir unsere Laubwälder naturnah bewirtschaften bzw. die Fichtenwälder in Mischwälder umbauen und ohne Zaun verjüngen können“, so Manfred Baier.

Politik muss jahrzehntelange Defizite endlich abstellen
Der BN und immer mehr Waldbesitzer wie Manfred Baier fordern die Abgeordneten im Bundestag und im Bayerischen Landtag sowie die Kommunalpolitiker auf, sich für die längst überfällige Umsetzung des Grundsatzes Wald vor Wild einzusetzen.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • der Aufbau von gemischten Wäldern muss in ganz Bayern ohne Schutzmaßnahmen möglich sein
  • die hegemeinschaftsweisen Vegetationsgutachten werden künftig durch revierweise Gutachten ergänzt, die die örtliche Verbissbelastung für jedes Jagdrevier ermitteln
  • die Rechte des einzelnen Waldbesitzers haben Vorrang vor jagdlichen Interessen
  • die vielfältigen gesellschaftlichen Gemeinwohlinteressen an gemischten, artenreichen Wäldern haben Vorrang vor jagdlichen Interessen
  • um die Vollzugsdefizite abzustellen müssen die gesetzlichen Vorgaben bei der Abschussplanung konsequenter von den Jagdbehörden umgesetzt werden
  • um die Verbisssituation zu begutachten und um Konflikte zu vermeiden, finden jährlich Waldbegänge mit Waldbesitzern und Jägern statt.


Für Rückfragen:
Dr. Ralf Straußberger, Wald- und Jagdreferent Bund Naturschutz 
Tel. 0911 / 81 87 8-22  Fax 0911 / 86 95 68