Historische Entscheidung für die Donau
und für die Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen ausschließlich mit flussbaulichen Maßnahmen ist für den Naturschutz in Bayern und in Deutschland eine historische Entscheidung. Denn damit ist nicht nur eine politische Grundsatzentscheidung für die Erhaltung der Donau, sondern eine Entscheidung für den konsequenten Vollzug des europäischen Naturschutzrechtes getroffen worden.Die Berliner Regierungskoalition hat damit den zentralen Grundsatz des von der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag beschlossenen Landesentwicklungsprogrammes umgesetzt, der verlangt, dass bei Konflikten zwischen Raumordnungsansprüchen und ökologischer Belastungsfähigkeit den ökologischen Belangen der Vorrang einzuräumen ist, wenn eine erhebliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht (Landesentwicklungsprogramm Bayern, Teil A, Ziff. 8).Der BN dankt ausdrücklich den verantwortlichen Politikern der Koalitionsfraktionen für diese Entscheidung, welche auch ein Dokument der Glaubwürdigkeit dieser Politiker ist.Für den BN ist diese Entscheidung einer der größten Erfolge seiner fast 90-jährigen Verbandsgeschichte, welcher auch auf die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den bayerischen Naturschutzverbänden Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz mit den örtlichen Bürgerinitiativen und auf eine breite Allianz mit anderen Organisationen wie Naturfreunde, Kanuverband, Landesfischereiverband, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Deutscher Alpenverein, Bauernverband und Jägerorganisationen zurückgeht.Ein Tag der Freude für die Heimat- und Naturschützer Bayerns ist diese Entscheidung. Damit konnte nach 1952 mit der Entscheidung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wilhelm Högner gegen eine Staustufe vor der Weltenburger Enge nun zum zweiten Mal ein bayerisches Naturjuwel gerettet werden.Da die Zerstörung der letzten Strecke freifließender Donau politisch nicht mehr durchsetzbar ist, sollte dies nun auch für die Bayerische Staatsregierung Anlass sein, die Entwicklung zu akzeptieren und gemeinsam mit der Bundesregierung dafür zu sorgen, dass der Schifffahrt durch flussbauliche Verbesserungen rasch geholfen wird. Über 80 Jahre alte Verträge zwischen dem damaligen Deutschen Reich und dem Freistaat Bayern als Begründung für die Zerstörung einer europäisch prioritär geschützten Landschaft heranzuziehen, kann zwar beim bevorstehenden Starkbieranstich am Nockherberg die Gemüter erheitern, reicht aber mit Sicherheit nicht aus, bayerischer Rechthaberei vor den Gerichten zum Erfolg zu verhelfen.gez. Prof. Dr. Hubert WeigerLandesbeauftragter