Kein Aushebeln des Trinkwasserschutzes in Fürth!
Angesichts der für kommenden Donnerstag, 24. September, angekündigten Abstimmung im infra-Aufsichtsrat appelliert der Bund Naturschutz an dessen Mitglieder, jeglichen Grundstücks-verkäufen in der engeren Wasserschutzzone nicht zuzustimmen und somit dem Vorsorgecharakter dieser Flächen für den Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels uneingeschränkt Geltung zu verschaffen.
Schließlich waren diese Grundstücke durch die damaligen Stadtwerke (Vorgänger der infra fürth gmbh) in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts ausschließlich zur Verwirklichung eines strengen Trinkwasserschutzes angekauft worden.
Nach Auffassung des Bund Naturschutz müssten die Mitglieder des infra-Aufsichtsrats damit unmissverständlich klarstellen, dass ihnen die langfristige Sicherung der wohnortnahen und verlässlichen Trinkwassergewinnung in der Stadt Fürth wichtiger ist als das schnelle Geld aus Grundstücksverkäufen.
Die infra fürth gmbh dürfe sich auch nicht Vorwürfen aussetzen, sie würde in sensiblen Bereichen des Stadtgebiets Grundstücks-spekulation betreiben. Zumal die damaligen Stadtwerke den Vorbesitzern nur einen sehr niedrigen Ackerlandpreis bezahlt haben, mit der Begründung, dass dort im Trinkwasser-schutzgebiet sowie niemals gebaut werden dürfe.
Die Bevölkerung der Stadt Fürth wird zu einem großen Teil mit Trinkwasser aus dem Rednitztal versorgt. Die dazu ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sollen dessen Qualität gewährleisten und es vor dem Eindringen von Schadstoffen bewahren. Dazu gelten in der engeren Wasserschutzzone strenge Nutzungseinschränkungen.
Doch während diese bei einfachen Grundstücksbesitzern durchgesetzt werden, wird nun ernsthaft erwogen, für eine besonders wasser-gefährdende Nutzung Ausnahmen zuzulassen. Denn ein benachbartes Autohaus will ausgerechnet dort ein Lkw-Kompetenzzentrum und eine Abstellfläche für LKWs sowie für Unfallwägen bauen. Und das, obwohl nach der geltenden Schutzverordnung in dieser Zone die Errichtung jeglicher baulichen Anlage strikt verboten ist.
Das für die Abstellfläche benötigte Grundstück befindet sich im Eigentum der infra fürth gmbh, dem Fürther Wasserversorgungs-unternehmen. Vor über 20 Jahren haben die damaligen Stadtwerke (Vorgänger der infra fürth gmbh) diese Fläche erworben, um problematische Entwicklungen im Wasserschutzgebiet wirksam unterbinden zu können.
Doch während die infra fürth gmbh einen Verkauf von Grundstücken in der engeren Wasserschutzzone zum Zweck einer besonders wassergefährdenden Bebauung erwägt, schreibt sie gleichzeitig in Ihrem Internetauftritt (http://www.infra-fuerth.de/start.php?pl0=27&pl1=197&cid=470):
„Unser Bestreben ist es, zur Versorgung der Bevölkerung ein möglichst unbelastetes Rohwasser heranzuziehen. Die geeigneten Gewässer sind daher von konkurrierenden Nutzungen und vor Verunreinigungen zu schützen. Insbesondere muss der Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlagen frei von potenziellen Gefahrenherden gehalten werden.“
Diese klare Aussage stellt für den Bund Naturschutz einen eklatanten Widerspruch zu dem erwogenen Grundstücksverkauf dar, den die Mitglieder des infra-Aufsichtsrates nicht im Raum stehen lassen dürfen.
Der Bund Naturschutz hielte es auch deswegen für falsch, einzelnen Grundstückseigentümern in der engeren Wasserschutzzone derartige Sonderrechte einzuräumen, weil es dazu führen würde, dass der Grenzverlauf des Schutzgebiets dann künftig an jeder beliebigen Stelle angezweifelt werden könnte. Wir warnen daher vor einer Erosion der Glaubwürdigkeit des Trinkwasserschutzes in der Stadt Fürth als direkte Folge dieser Vorgänge.
Dabei wird das Rednitztal für die Trinkwasserversorgung der Fürther Bevölkerung immer wichtiger. Nachdem die nördlichen Stadtteile nicht mehr aus dem Wasserwerk Knoblauchsland versorgt werden, erhalten sie –wie auch der Rest der Stadtbevölkerung– seit einigen Jahren das gemischte Wasser aus dem Rednitztal und der Fernleitung aus dem Raum Allersberg.
Dieser steigenden Bedeutung des Rednitztals für die Versorgung der Fürther Bevölkerung stünde eine Schwächung des Trinkwasserschutzes völlig entgegen.
Der Bund Naturschutz fordert die Mitglieder des infra-Aufsichtsrats daher auf, alle Grundstücke der infra fürth gmbh, die in der engeren Wasserschutzzone liegen, auf Dauer rechtlich so zu widmen, dass sie nur dem Schutz des Trinkwassers dienen und nicht bebaut oder verkauft werden dürfen.
Damit müsse auch ausgeschlossen werden, dass Trinkwasserschutzgebiete als Reserveflächen für Baugebiete missbraucht werden können.
Für Rückfragen:
Reinhard Scheuerlein, 1. Vorsitzender Kreisgruppe Fürth-Stadt
Tel. 0911-77 39 40, Fax 0911-78 74 525
E-Mail: fuerth@bund-naturschutz.de
Tom Konopka, Regionalreferent für Mittelfranken
Tel. 0911-81878-24
E-Mail: tom.konopka@bund-naturschutz.de