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Kein Baustopp am Sudelfeld

BN und DAV bedauern gerichtliche Entscheidung

26.08.2014

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 19. August 2014 die Beschwerde des
Deutschen Alpenvereins sowie des Bund Naturschutzes gegen den Gerichtsentscheid
des Verwaltungsgerichts vom 3. Juni 2014 zurückgewiesen. Die Beschwerde hatte zum
Ziel, die aufschiebende Wirkung einer Klage der beiden Naturschutzverbände gegen
den Bau von Beschneiungsanlagen am Sudelfeld wiederherzustellen – damit hätte bis
zur finalen Entscheidung des Gerichtes am Sudelfeld nicht weiter gebaut werden dürfen.

Weitere Rechtsmittel sind in dieser Angelegenheit nicht zugelassen; die grundsätzliche
Entscheidung fällt nun in der Hauptverhandlung, die zu einem späteren Zeitpunkt
stattfinden wird.

Der Bund Naturschutz und der Deutsche Alpenverein bedauern diese Entscheidung
sehr. Sie beurteilen die Modernisierung des Skigebietes Sudelfeld als nicht nachhaltige
und wenig zukunftsweisende Investition, die gleichzeitig die Entwicklung eines tragfähigen
Ganzjahrestourismus behindert. Leider ist das Gericht der Argumentation der
Naturschutzverbände nicht gefolgt und sieht die Modernisierung des Skigebietes nach
wie vor als „zwingende Voraussetzung“ für eine wirtschaftliche Entwicklung der Tourismusregion
am Sudelfeld.

Zumindest einen Teilerfolg können die Naturschutzverbände bislang verbuchen: Der
Beschneiungszeitraum wurde von ursprünglich viereinhalb auf dreieinhalb Monate verkürzt.
Die Führungsgremien von DAV und BN werden in den nächsten Tagen entscheiden,
wie sie mit dieser gerichtlichen Entscheidung weiter verfahren und welche Schritte zu
ergreifen sind.


Kontakt:

BUND Naturschutz

Dr. Christine Margraf

089/54 82 98-89

christine.margraf@bund-naturschutz.de

 

DAV Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Andrea Händel

089/14003-94

andrea.haendel@alpenverein.de

Pressemitteilung zum download:

PM_FA_20_14_Sudelfeld.pdf