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Keine Wasserkraft in geschützter Alpenzone

Breites Bündnis stemmt sich gegen Bau einer Wasserkraftanlage in der Trettach – Fünffach geschütztes Gebiet muss Tabuzone mit Signalwirkung bleiben

13.03.2025

Der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern), der BUND Naturschutz in Bayern, der Fischereiverband Schwaben, Mountain Wilderness und CIPRA Deutschland als Dachverband sprechen sich gemeinsam gegen das Vorhaben zum Bau einer Wasserkraftanlage in der Trettach bei Oberau aus. Die nun vorliegenden Planungsunterlagen zeigen, dass das Wasserkraftwerk mitten in einem mehrfach geschützten Alpengebiet liegen würde, das jedoch dauerhaft unantastbar bleiben muss. Dabei handelt es sich nicht nur um ein nationales Naturschutzgebiet, sondern auch um ein durch internationale Richtlinien geschütztes Natura-2000-Gebiet, das dazu noch in der höchsten Schutzzone C des Alpenplans liegt. Wasserkraftwerke in derartigen Schutzgebieten der Allgäuer Hochalpen würden weitaus mehr Schaden in der einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt anrichten als Nutzen für die notwendige Energiewende bringen (siehe auch LBV-Pressemitteilung 119-24).

Fließgewässer wie die Trettach sind einzigartige Wildflusslandschaften und ein bedeutendes Naturerbe. Sie sind Lebensraum für seltene und bedrohte Arten wie Flussuferläufer und Türks Dornschrecke. Das vorliegende Bauvorhaben ist weder mit den übergeordneten Zielen der Alpenkonvention noch denen des Alpenplans vereinbar. Eine Genehmigung würde auch gegen die verfassungsrechtlich geschützten Belange des Naturschutzes verstoßen. Maßnahmen zum Klimaschutz dürfen aus Sicht des Bündnisses aus LBV, BN, Fischereiverband Schwaben, Mountain Wilderness und CIPRA nicht zu Lasten der schwindenden Artenvielfalt gehen:

„Eine Wasserkraftanlage in einem fünffach geschützten Gebiet zu genehmigen, würde einen Präzedenzfall schaffen. Der LBV wird deshalb, notfalls auch mit einer Klage, ein derartiges Bauvorhaben mit aller Kraft verhindern. Ansonsten steht zu befürchten, dass auch im übrigen Alpenraum Planungen für weitere nachweislich naturschädliche Wasserkraftwerke vorangetrieben werden“, so der LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

„Die Iller-Quellbäche im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen sind ein außergewöhnliches Naturjuwel von bayernweiter Bedeutung. Sie sind eines von nur zwei Gewässern in ganz Bayern, die noch in einem sehr guten ökologischen Zustand sind. Daher hat der Gewässerschutz hier klaren Vorrang vor der Erzeugung erneuerbarer Energien“, sagt Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz.

„Das theoretisch nutzbare Energiepotenzial der Flüsse und Bäche in Bayern ist mit deutlich über 90 Prozent bereits ausgeschöpft. Die Lebensgemeinschaften im und am Wasser bezahlen dafür seit Jahrzehnten einen unvertretbar hohen Preis. Das vermeintlich ‚überragende öffentliche Interesse‘ am weiteren Ausbau der Wasserkraft, wie beispielsweise an der Trettach, ist deshalb absolut verfehlt“, sagt der Präsident des Fischereiverbands Schwaben Hans-Joachim Weirather.

„Durch die Lage des geplanten Wasserkraftwerkes im FFH-Gebiet Allgäuer Hochalpen und der Zone C des Alpenplans hat der Schutz des Trettachtals höchste Priorität. Nach einem Bau wäre der Wildbachcharakter der Trettach flussabwärts kaum mehr vorhanden und ihr ökologischer Zustand würde sich verschlechtern. Demgegenüber steht ein relativ kleiner Beitrag für die Erzeugung regenerativer Energien. Zudem wäre das Bauwerk selbst wegen zunehmender Vermurungen und Schuttzulieferungen gefährdet“, so Dr. Gotlind Blechschmidt, Vizepräsidentin von Mountain Wilderness.

„Die sogenannte Wasserdeklaration besagt eindeutig, dass sich die Vertragsparteien der Alpenkonvention unter anderem dazu verpflichten, die verbleibenden natürlich erhaltenen Flussläufe der Alpen zu schützen. Zusätzlich genießt die Alpenplan Zone C, in welcher sich das Wasserkraftwerk Oberau befinden würde, einen besonderen Schutzstatus, der jegliche Infrastrukturprojekte, darunter auch Wasserkraftanlagen, untersagt. Dieser Schutzwert ist essenziell für den langfristigen Erhalt unberührter Naturräume. Daher sprechen wir uns gegen den Bau der Wasserkraftanlage Oberau aus, da dieser den genannten Übereinkommen zum Schutz der Alpenflüsse widerspricht“, ergänzt die Geschäftsführerin CIPRA Deutschland Christine Busch.

Hintergrund
An der Trettach, einem Quellfluss der Iller, existieren bereits sechs Wasserkraftanlagen, die den Charakter des Wildflusses bereits erheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund haben der LBV und andere Naturschutzverbände schon 2013 erstmals gegen die damals eingereichte Planung in Oberau geklagt. Bei den Ausbauplänen der Wasserkraft werden die negativen Auswirkungen auf Fließgewässer nur unzureichend berücksichtigt. Viele betroffene Arten sind an schnell fließende, unverbaute Wasserläufe angepasst und hoch bedroht. Wasserkraftwerke unterbinden die Durchgängigkeit der Fließgewässer für Gewässerorganismen und den Geschiebetransport, haben negative Auswirkungen auf die Gewässerstruktur und verändern Gewässerparameter wie Sauerstoffgehalt, Strömungsgeschwindigkeit und Temperatur. Die fehlende Durchgängigkeit ist neben dem Sedimenteintrag die Hauptursache für den schlechten Zustand der Fließgewässer und den Bestandseinbrüchen bei heimischen kieslaichenden Fischarten wie der Äsche.