Nächster Angriffsversuch aufs Riedberger Horn
Dies stellt einen neuerlichen Angriff auf die Natur und Artenvielfalt in einem ökologisch einzigartigen Gebiet dar, führt aber auch die Millionenförderung eines „naturverträglichen Tourismus“ durch die Staatsregierung erneut ad absurdum. LBV und BN haben gegen die Genehmigungsbescheide von Bahn und Pisten Klage eingereicht, da mit einem Neubau Bestimmungen des internationalen wie auch deutschen Naturschutzrechtes übergangen werden. Die Genehmigung einer neuen Lifttrasse und erweiterter Pisten wurde entgegen aller Naturschutzziele und ungeachtet der Suche nach einer gemeinsamen Kompromisslösung erteilt. Der Konflikt am Riedberger Horn wird somit noch weiter verschärft.
„Dass die Planungen aus dem Jahr 2014 trotz größter Bedenken der Naturschutzverbände unverändert weitergeführt werden, ist nicht nachvollziehbar – vor allem angesichts der durch Ministerpräsident Söder zugesagten Förderung in Höhe von 20 Millionen Euro. Der LBV fordert vor diesem Hintergrund den Stopp aller Einzelplanungen und die gemeinsame Entwicklung einer Gesamtstrategie für den Ausbau eines naturverträglichen Tourismus in der Region“, sagt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV.
„Kunstschnee-Speicherbecken, neue Sesselbahn und zusätzliche Pisten verspielen die Glaubwürdigkeit für den von Ministerpräsident Markus Söder angekündigten naturverträglichen Ski- und Bergtourismus im Allgäu,“ so der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner. “Denn die geplanten Baumaßnahmen führen zu einer deutlichen Ausweitung des Skibetriebs im Grasgehrenkessel, obwohl die Biotope dort von landesweiter Bedeutung sind.“
Massive Störungen von bislang weitgehend ungestörten Lebensräumen absehbar
Da Ministerpräsident Markus Söder eine Förderung des naturverträglichen Tourismus in der Region in Höhe von 20 Millionen Euro angekündigt hatte, erwarten LBV und BN ein gemeinsames Konzept für die weitere touristische Entwicklung, das sich klar an naturschutzfachlichen Zielen orientiert. Dass nun innerhalb weniger Wochen verschiedene Projekte, wie ein Schneiteich im Hochlagenmoor, der Neubau der Hörnlebahn, und der Neubau von Pisten vorangetrieben wurden, ist aus Sicht der Verbände nicht nachvollziehbar.LBV und BN haben immer angekündigt, dass sie eine Modernisierung des Skigebiets Grasgehren auf den Bestandsflächen mittragen. Durch die veränderte, gipfelnähere Lage der Bergstation werden zusätzliche Bereiche des Berges befahrbar, auf neuen Pisten und auch abseits davon. Angesichts einer geplanten gesteigerten Beförderungskapazität von bis zu 3.200 Personen pro Stunde sind massive Störungen von bislang weitgehend ungestörten Lebensräumen, bzw. eine Intensivierung der Beeinträchtigung in den bereits genutzten Bereichen, absehbar. Sensible Tierarten, wie das vom Aussterben bedrohte Birkhuhn, konnten sich bisher an eine gewisse Zahl an Tourengehern und Winterwanderern gewöhnen. Das Abfahren abseits der Pisten durch ein Vielfaches an Liftgästen, die innerhalb kürzester Zeit den Gipfel erreichen können, kann die Tiere im Winter jedoch in eine lebensbedrohliche Situation bringen.
Auch das Landesamt für Umwelt empfiehlt, die Baumaßnahmen zu unterlassen
Die neue Bahn soll zudem auch im Sommerbetrieb fahren, was neben erhöhtem Besucheraufkommen auch bereits mittelfristig Bedarf nach Restaurants, Events und weiterer Infrastruktur mit sich bringt. Nicht zuletzt liegen die geplanten Bauarbeiten in geologisch labilen Gebieten und verstoßen somit gegen die internationale Alpenkonvention, die den Bau von Pisten und Liften in solchen Gefahrenzonen untersagt.
Die Planungen stehen auch im deutlichen Widersprich zu den Empfehlung des bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Dieses hat im neuen Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Oberallgäu von 2017 die Empfehlung abgegeben. „Unterlassen weiterer touristischer Erschließungsmaßnahmen, keine Ausweitung des Skibetriebs.“
Unabhängig von den Planungen im Grasgehrenkessel fordern LBV und BN die Staatsregierung auf, die Alpenplan-Schutzzone C am Riedberger Horn wieder einzusetzen. Die Hörnlebahn-Bergstation liegt randlich in der ehemaligen Schutzzone. Nur wenn die Alpenplan-Änderung rückgängig gemacht wird, ist die Skischaukel am Riedberger Horn dauerhaft vom Tisch. Die Normenkontrollklage der beiden Verbände liegt beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Für Rückfragen
Thomas Frey
Regionalreferent für Schwaben
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
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