Nur Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" kann den Wald vor der Forstreform mit drohender Privatisierung und Monsterbürokratie retten
Die jetzt vorgelegten Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung zur Forstreform mit massiven Änderungen des Waldgesetzes und einem neuen "Anstalterrichtungsgesetz" bestätigen die schlimmsten Befürchtungen der Initiatoren des Volksbegehrens. Nach der Bewertung des Wald Bündnis Bayern leistet die Staatsregierung damit den Offenbarungseid, da die Überführung des Staatswaldes in eine GmbH oder Aktiengesellschaft nicht ausgeschlossen wird. Nur mit dem Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" kann diese Entwicklung und eine überbordende Monsterbürokratie durch die Forstreform gestoppt werden. Das Wald Bündnis Bayern ruft die bayerische Bevölkerung auf, sich für die Erhaltung der Wald- und Lebensqualität vom 16. bis 29. November 2004 auf den Rathäusern für das Volksbegehren einzutragen. Nur so kann auf Dauer sauberes Trinkwasser, mehr Hochwasserschutz, ungestörte Erholungs- und Sportmöglichkeiten in vielfältigen und abwechslungsreichen Wäldern erhalten werden.
Noch vor einem halben Jahr beteuerte die Staatsregierung, das Waldgesetz werde nicht geändert. Entgegen diesen Aussagen hat nun das Kabinett umfangreiche Gesetzentwürfe beschlossen: Mit 41 Änderungspositionen beim Waldgesetz und 24 Artikeln und Paragrafen beim "Anstalterrichtungsgesetz" haben die Vorschriften den doppelten Umfang im Vergleich zu den 28 Änderungspositionen im Gesetzestext des Volksbegehrens "Aus Liebe zum Wald".
Schon die ersten Vergleiche mit dem Volksbegehren zeigen deutlich die wahren Absichten der Staatsregierung: Statt Wälder für Generationen aufzubauen und die wichtige Daseinsvorsorge im Bereich der Schutz- und Erholungsfunktionen abzusichern, belässt es die Staatsregierung bei nichts sagenden Formulierungen. Offenbar sind ein kurzfristiger Profit und das Stopfen von Haushaltslöchern wichtiger als die Belange der Bevölkerung, der kleinen Waldbesitzer und der Kommunen.
Wenn Forstminister Josef Miller meint, man habe "wichtige Anliegen des Forst-Volksbegehren aufgegriffen", klingt das wenig glaubwürdig, nachdem derselbe Minister noch vor wenigen Wochen verlauten lies, das Volksbegehren sei "überflüssig wie ein Kropf". Die Staatsregierung bietet gerade einmal etwas Nachhaltigkeitslyrik anstatt konkreter Verbesserungen: Deshalb ist das Volksbegehren notwendiger denn je.
Anstalt des öffentlichen Rechts nur Übergang zur Privatisierung
Die Waldgesetzänderung der Staatsregierung legt zwar fest, dass der Staatswald in "öffentlich-rechtlicher Verantwortung" zu bewirtschaften ist. Dies schließt jedoch eine Privatisierung in keinster Weise aus. Denn in Zukunft könnte die geplante Anstalt des öffentlichen Rechts leicht in eine GmbH oder Aktiengesellschaft unter öffentlich-rechtlicher Mehrheitsbeteiligung umgewandelt und der Staatswald damit ohne weitere Änderung des Waldgesetzes formell privatisiert werden. Die hierzu erforderlichen millionenschweren Umorganisationskosten trägt im Moment bereits die Allgemeinheit.
Nach dem Volksbegehren ist dagegen der Staatswald als Bürgerwald "in seinem Flächenbestand und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft" auf Dauer gesichert. Eine drohende Privatisierung oder der Verkauf auch von größeren Teilflächen des Staatswaldes ist damit verhindert. Die Einbettung in die Forstamtsorganisation macht eine schnelle Privatisierung unmöglich.
Gemeinwohlfunktionen weder klar definiert noch finanziell abgesichert
Während das Volksbegehren die Gemeinwohlfunktionen klar definiert, ihnen einen eindeutigen Vorrang im öffentlichen Wald einräumt und die Finanzierung unabhängig vom Holzverkauf vorsieht, schwankt die Staatsregierung schon bei der Begriffsfindung: Jeder neue Entwurf der Staatsregierung bringt eine neue Variante der Gemeinwohlleistungen. So reduziert sich die ursprüngliche "Sicherung der Erholungsfunktionen" im Kabinettsbeschluss auf die "Bereitstellung von gesondert ausgewiesenen Rad- und Wanderwegen". Dies ist aber viel zu wenig angesichts des großen Bedürfnisses, insbesondere der Bevölkerung in Ballungsräumen nach Ruhe und Naturgenuss in den Wäldern.
Flächendeckende Gemeinwohlfunktionen der öffentlichen Wälder wurden im Gesetzesentwurf der Staatsregierung glatt vergessen
Völlig unklar ist, wie die flächendeckenden Gemeinwohlfunktionen erfüllt und finanziert werden: Beispielsweise die Rücksichtnahme auf Wald mit besonderer Bedeutung für das Trinkwasser (immerhin 45 % des Staatswaldes) durch Verzicht auf Gift und Inkaufnahme geringerer Holzpreise. Oder das Stehenlassen einer wertvollen Furniereiche, in die der Specht seine Höhle gebaut hat. All dies waren bisher entscheidende Aufgaben des öffentlichen Waldes, deren Erfüllung lediglich mit einer geringeren Gewinnabführung "bezahlt" werden musste. In ihrer Wirkung wurden jedoch der Gesellschaft dadurch Aufwendungen in Höhe von Milliarden erspart.
Der staatliche Konkurrenz zu privaten Unternehmen und Forstlichen Zusammenschlüssen wird Tür und Tor geöffnet
Während die Aufgaben der derzeitigen Forstämter bisher klar begrenzt waren und die Staatswaldbewirtschaftung die optimale Erfüllung aller Belange der Gesellschaft zum Ziel hatte (möglichst hoher Gesamtnutzen) sollen die durch die Forstreform neu zu gründenden "Bayerischen Staatsforsten" offenbar dort Geld verdienen, wo bisher andere tätig sind: bei Waldpflegeverträgen im Privatwald, im Holzhandel, bei Planungen und Inventuren, im Tourismus und auf dem Energiesektor - wenn es sein muss auch außerhalb Bayerns und sogar im Ausland.
Damit wird in Geschäftsfelder eingegriffen, die bislang dem privaten Sektor überlassen waren. Betriebe, die sich hier eine Existenz aufgebaut haben oder dies beabsichtigen, bekämen eine neue halbstaatliche Konkurrenz.
Das Volksbegehren dagegen beschränkt den Einsatz von Steuergeldern für die staatlichen Forstverwaltung auf die Daseinsvorsorge. Die Steuergelder sollen somit auf Bereiche konzentriert werden, die langfristige Investitionen erfordern und nur durch Aufwendungen der Allgemeinheit leistbar sind, wie beispielsweise den Waldumbau.
Minister Miller demotiviert endgültig die Förster und baut neue Monsterbürokratie auf
Beschämend für einen obersten Chef der bayerischen Förster ist auch die Äußerung des Staatsminister Miller, er wolle "teure Bürokratie abbauen". Tatsächlich werden lediglich die Förster aus dem Wald heraus rationalisiert und bürgerferne wie schwerfällige Strukturen an den Landwirtschaftsämtern geschaffen. Dabei gibt es nach einem Personalabbau um dreißig Prozent in den letzten zehn Jahren in Bayern schon jetzt die wenigsten Förster pro Hektar Staatswald im Deutschland weiten Vergleich der Forstverwaltungen.
Während allerorten Fusionen für mehr Effizienz sorgen, teilt die Staatregierung die Forstverwaltung entgegen der Expertenmeinungen in zwei neue Verwaltungen ("Forstverwaltung" und "Bayerische Staatsforsten") auf und zieht auch noch durch Unterstellung der bisherigen Forstämter unter die Landwirtschaftsämter eine neue Hierarchieebene ein. Um die Bürokratie vollends auf die Spitze zu treiben, werden zwei Aufgaben der bisherigen Forstämter auf zwei weitere Organisationen verteilt: Landratsamt (Jagdbehörde für Staatswald) und Forstliche Zusammenschlüsse (Beratung einzelner Waldbesitzer).
In Zukunft sollen nach dem Willen der Staatsregierung drei Amtsförster einen Staatswaldförster kontrollieren. Weiter Kontrolleure sitzen in den Aufsichtsrats- und Vorstandsetagen des geplanten Unternehmens - für teure Gehälter, für die der Staatswald herhalten muss. Das Volksbegehren will dagegen die Wald bezogenen Aufgaben an den Forstämtern bündeln, die Förster vor Ort im Wald belassen und statt dessen weniger Kontrolleure und Bürokratie.