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Paradebeispiel Kelbachgrundanbindung

"Hier wird deutlich, warum Oberfranken beim Flächenfraß Spitze ist!"

21.03.2016

Die Straßenbauverwaltung plant nach wie vor eine flächenver-schwendende Neubautrasse der Staatsstraße 2187 zwischen Prächting und Ebensfeld mit der Direktanbindung an die A 73. Weil nur etwa 2.000 Fahrzeuge pro Tag auf der bestehenden Staatsstraße fahren, der Verkehr sogar abnimmt und nur ein Teil die neue Trasse nutzen würde, sieht der BN hier überhaupt keinen Bedarf für einen Neubau. Seit 2008 liegt die planfestgestellte Maßnahme wegen einer Klage des BN vor dem Verwaltungsgericht. Die Regierung hat zwischenzeitlich ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt und mehr Ausgleichsmaßnahmen festgestellt. Seit Ende 2014 geht es deshalb im Klageverfahren weiter. Es besteht leider immer noch die Gefahr, dass die Trasse durchgesetzt werden könnte.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden bei der Regierung von Oberfranken Alternativvorschläge zur Anbindung der St 2187 an die A 73 bei Kutzenberg geprüft. Wenn es denn eine direkte Zufahrt zur A 73 geben soll, dann fordert der BN statt der 2,2 km langen Neubautrasse eine deutlich kürzere, die Landschaft weniger zerschneidende und deutlich weniger Fläche beanspruchende Alternative. Diese Trasse soll von der bestehenden Staatsstraße Prächting - Ebensfeld östlich der Autobahn direkt neben der A 73 in Richtung Kutzenberg zur Auffahrt an der A 73 führen, statt den Kelbachgrund schräg zu durchschneiden.

Doch die Straßenplaner des Staatlichen Bauamtes Bamberg wollen weiter mit z. T. hanebüchenen Argumenten die vom BN ins Spiel gebrachte Trasse abbügeln und an der Neubautrasse festhalten.

Aus "betrieblichen Gründen" wäre die Nutzung der bestehenden Brücke über den Kelbach nicht praktikabel, sie müsste weiter entfernt neu gebaut werden. Behauptet wird, eine Verlegung der östlichen Auffahrt zur A 73 und eine neue Brücke über den Kelbach würden rd. 4,4 Mio. € Gesamtkosten verursachen (gegenüber rd. 2,8 Mio. € für die Neubautrasse). Die Steigung von der Kelbachbrücke zur Anschlussstelle sei zu stark (8%). Die unter Denkmalschutz stehende Lindenallee zwischen Ebensfeld und Kutzenberg würde beeinträchtigt. Der Eingriff in die engere Wasserschutzgebietszone sei genauso stark wie bei der Neubautrasse.

Das Argument "betriebliche Gründe" ist dabei besonders interessant: Das Bauamt behauptet, die vorgeschlagene Verbindungsstraße zwischen der Staatsstraße Ebensfeld - Prächting (St 2187) und der Staatsstraße Ebensfeld - Kutzenberg (St 2987) könne nicht entlang der bestehenden A 73 geführt werden, stattdessen müsste sie weiter östlich mit einem teuren separaten Bauwerk angelegt werden. Begründung: eine "getrennte Verwaltung" der Straßen. Zuletzt behauptete das Bauamt, die vom BN vorgeschlagene Variante könne nicht mit einer Staatsstraßennummer versehen werden.

"Hier zeigt sich die Maßlosigkeit oberfränkischer Straßenbaupolitik. Da wundert es niemanden mehr, dass Oberfranken der Regierungsbezirk mit dem größten Flächenverbrauch für Verkehrsflächen ist. Obwohl die Bevölkerung in Oberfranken deutlich sinkt, wird hier der Flächenfraß auf die Spitze getrieben, und das für eine Straße, wo kaum Autos fahren", so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN.

"Wir fordern die Regierung von Oberfranken auf, entweder die BN-Alternative anzugehen oder das Vorhaben ad acta zu legen. Dann kann sich auch das Verwaltungsgericht wieder um wichtigere Dinge kümmern", so Weiger.

"Offenbar ist die Bürokratie des Staatlichen Bauamtes nicht in der Lage, sich mit einer anderen Behörde zu einigen, wie das Bankettmähen zwischen 'ihren' Straßen und die Ausbesserung der Brücke bei Schäden organisiert werden soll. Dass dafür eine flächenversiegelnde, landschaftszerschneidende und geldverschwendende große Lösung verfolgt wird, ist doch grotesk", empört sich Ludwig Wendler, Vorsitzender der BN-Ortsgruppe Ebensfeld. "Obwohl bei der Umweltverträglichkeitsprüfung der Ergebnislinie aufgrund des FFH-nahen Charakters der Kehlbachaue wesentlich mehr Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden müssten, hält das Staatliche Bauamt weiter an seiner Trassierung fest.", so Wendler.

Dabei gibt es bereits bautechnische und offenbar auch organisatorische Lösungen in ähnlichen Fällen: Nicht weit von Ebensfeld wird die Staatsstraße zwischen Ebing und Breitengüßbach direkt neben der A 73 mit gemeinsamer Böschung geführt. Auch hier müssen sich Staatliches Bauamt und Autobahndirektion Nordbayern einigen. Ein weiteres Beispiel ist die Führung der Kreisstraße CO12 nur einen Meter neben der Bundesstraße B4 bei Niederfüllbach, wo lediglich grüne Baken und eine Leitplanke die Straßen trennen. Hier sind es das Staatliche Bauamt und der Kreisbauhof des Landkreises Coburg, die sich einigen mussten.

"Offensichtlich wird hier versucht, die vom BN vorgeschlagene Trasse weiter in das Tal zu drücken, um die Variante auch durch höhere Kosten in ein schlechtes Licht zu stellen. Unser Alternativvorschlag wurde jedenfalls durch das Staatliche Bauamt bis heute noch keiner qualifizierten, umfassenden Prüfung unterzogen.", so Anton Reinhardt, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Lichtenfels.

Belege für die Kostenschätzung bleibt das Staatliche Bauamt schuldig.

Auch das Argument einer Verlegung der Auffahrtsschleife zur A 73 ist fragwürdig: Die Schleife muss nicht wirklich verlegt werden, womit auch der Eingriff in die unter Denkmalschutz stehende Lindenallee entfallen würde.

Die vom Bauamt als zu stark eingestufte Steigung der Verbindungsrampe wird mit 8% angegeben. Vom BN durchgeführte Abschätzungen ergaben Steigungen zwischen 3,75% bis 4,75%. Auch hier bleibt das Amt Belege schuldig.

Bleibt das Argument Wasserschutzgebiet: Eine Beeinträchtigung der engeren Schutzzone wäre bei der vom BN vorgeschlagenen Trasse nur nötig, wenn diese weit von der A 73 abgerückt werden müsste. Dies ist nach Sicht des BN nicht nötig. Dagegen würde die Neubautrasse im Wasserschutzgebiet Beeinträchtigungen mit Sicherheit hervorrufen.

Folgende Vorteile dieser trotz der Klage und vieler Aktionen des BN noch nicht eingehend untersuchten Variante könnten zum Tragen kommen:

Geringere Versiegelung und damit Verringerung der Hochwassergefahren. Die Neubautrasse wäre 2.020 m lang und würde ca. 31.000 Quadratmeter Land neu verbrauchen, die bestehende Straße würde bleiben. Die vom BN vorgeschlagene Trasse wäre ca. 1.200 m lang und würde nur ca. 16.000 Quadratmeter beanspruchen, die bestehende Straße würde mitbenutzt.

Geringerer Flächenverbrauch und damit Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen. Geringere Landschaftszerschneidung und damit Erhalt des schönen Landschaftsbildes in Sichtweite der Hankirche. Geringere Lärm- und Schadstoffbelastung, insbesondere für das Bezirksklinikum Kutzenberg. Geringere Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes östlich der A 73 und damit Sicherung der Trinkwasserversorgung. Weniger Verlust von Lebensräumen, z. B. des Bibers, der Zauneidechse oder der Fledermäuse. Geringere Kosten für den Freistaat Bayern und die Marktgemeinde Ebensfeld bei Bau und Unterhalt der neuen Trasse und der bestehenden Staatsstraße. Keine neue Bachquerung inmitten der freien Landschaft. Bessere Verkehrsverhältnisse für den Ziel- und Quellverkehr zwischen Ebensfeld und Prächting/Kleukheim.

Der Ziel- und Quellverkehr von Ebensfeld-Ortsmitte und Gewerbegebiet-Nord wäre wesentlich besser an die A 73 angebunden und die Hauptdurchfahrtsachse Ebensfelds dadurch entlastet.

Die Gefahr einer Abkürzung zwischen den Autobahnen A 70 Bamberg - Bayreuth/Kulmbach und der A 73 Bamberg - Lichtenfels - Erfurt (Mautausweichverkehr) wäre verringert und die drohende Verkehrszunahme durch den ruhigen Kelbachgrund gemildert.

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ebensfeld bekämen bei der "großen Lösung" die Bau- und Unterhaltslasten der bestehenden Staatsstraße aufgehalst. Denn nach der derzeitigen Planung würde sie zur Gemeindeverbindungsstraße herabgestuft. Da sie nicht frostsicher gebaut ist, muss sie in absehbarer Zeit auch saniert werden.

Unstrittig ist zwar, dass der gegenwärtige bauliche Zustand nicht mehr den heutigen Verkehrserfordernissen entspricht. Allerdings können die in den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren genannten "gefährlichen Verkehrssituationen" im Bereich der bestehenden Doppelkurve sowie "riskante Einbiegemanöver" an der Einmündung der St 2187 in die St 2197 (Hauptstraße Ebensfeld) sowie die "erhöhte Unfallgefahr" weder aus der alltäglichen Erfahrung nachvollzogen noch durch nachprüfbare Zahlen der zuständigen Behörden (z. B. aus der Verkehrsunfallstatistik) belegt werden.

Das landesplanerische Ziel der massiven Reduzierung der Flächeninanspruchnahme würde durch die Neubaumaßnahme klar verfehlt.

Für Rückfragen: Tom Konopka, BUND Naturschutz in Bayern e.V., Regionalreferent Telefon 0911 81878-14