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Sanierung des Rappenalpbaches muss zügig weitergehen

Ab 16. Juli 2024 verhandelt das Landgericht Kempten in einem Strafprozess die Verantwortlichkeit für die Zerstörung des Rappenalpbaches im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen. Nach Ansicht des BN ist die Sanierung des Rappenalpbaches noch lange nicht abgeschlossen. Nach der Klärung der Verantwortung muss die Sanierung des Baches endlich zügig weitergehen.

12.07.2024

„Die Eingriffe in den Rappenalpbach sind bei weitem noch nicht saniert“, so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz. „Wir fordern die zuständige Regierung von Schwaben auf nach Klärung der Verantwortlichkeit, umgehend weitergehende Sanierungsmaßnahmen anzugehen.“

„Der Rappenalpbach war und ist teilweise immer noch ein einzigartiges Naturjuwel und gehört zum europäischen Naturerbe“, erläutert Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu. „Der Freistaat Bayern muss alles tun, um die geschützten Biotope und den ehemals sehr guten ökologischen Zustand des Rappenalpbaches wiederherzustellen. Das wird aber wohl viele Jahre dauern.“

Der BUND Naturschutz in Bayern e. V. hat mit Schreiben vom 2.11.2022 bei der Regierung von Schwaben und dem Landratsamt Oberallgäu einen Antrag auf Sanierung nach Umweltschadengesetz im Zuge der Zerstörung des Rappenalpbaches auf rund 1,6 Kilometern gestellt.
Eine erste Primärsanierung hat im Sommer 2023 stattgefunden.

Die Entwicklung der wertgebenden naturschutzfachlichen Lebensräume und Arten (inklusive der europäisch geschätzten Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen) im Wildflusssystem des Rappenalptals ist unmittelbar und untrennbar von der natürlichen Dynamik des Baches abhängig.

Nach Ansicht des BUND Naturschutz ist die Sanierung des Baches aber bei weitem noch nicht abgeschlossen:

  1. Das Bachbett ist in weiten Abschnitten in der ehemals vorhandenen Breite noch nicht der Dynamik des Wildbaches ausgesetzt.
  2. Reste wertvoller Schwemmlingsfluren sind immer noch ausgedeicht und nicht der Dynamik des Wildbaches zugänglich.
  3. Auwaldbestandteile sind ausgedeicht und nicht der Dynamik des Wildbaches ausgesetzt.
  4. Die Trapezstruktur ist in Teilen noch vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass der obere Flachbereich mittelfristig zuwächst und eine Weidelandgewinnung stattfindet.
  5. Es wurde noch keine Ausgleichssanierung durchgeführt. Als Flächen für die Ausgleichssanierung bieten sich u. E. die ehemaligen und jetzt ausgedeichten Umlagerungsflächen im nördlichen Teil des Eingriffsgebietes an.
     

Der Freistaat Bayern und die Alpgenossenschaft hatten vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Vergleich geschlossen, in dem eine Kostenteilung bei weiteren Sanierungsmaßnahmen außerhalb der 2023 durchgeführten Initialsanierung vereinbart wurde. Außerdem hat der Freistaat Bayern nach dem Umweltschadengesetz vorgesehene Ausgleichssanierungsmaßnahmen gegenüber der Alpgenossenschaft ausgeschlossen.

Der BUND Naturschutz hofft auf eine einvernehmliche Lösung für weitere Sanierungsmaßnahmen, ist aber auch fest entschlossen, diese notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Hintergrundinformationen zu den Zerstörungen im Rappenalpbaches finden sie unter: https://www.bund-naturschutz.de/alpen/rappenalptal

Hintergrundinformationen über die besondere naturschutzfachliche Bedeutung der Iller-Quellbäche finden sie unter: https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/naturjuwele-iller-quellbaeche-bewahren