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Schutzwälder – „Fit für die Zukunft“ nur mit Volksbegehren

Wald Bündnis Bayern will mit Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“ die unersetzlichen Schutzfunktionen des Bergwaldes dauerhaft sichern

15.09.2004

„Schutzwälder – Fit für die Zukunft“ ist das Motto des vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium durchgeführten Bayerischen Schutzwaldsymposiums in Berchtesgaden am 16.09.2004. Das Wald Bündnis Bayern fürchtet angesichts der geplanten bayerischen „Forstreform“, dass die Bergwälder keineswegs fit für die Zukunft werden. Der Zustand der Bergwälder ist seit Jahrzehnten zunehmend besorgniserregend. Nötig ist nach Ansicht des Wald Bündnis Bayern eine stärkere und konsequentere Umsetzung der Maßnahmen, die nötig sind für die Erfüllung der Schutzfunktionen. „Durch die geplante Forstreform werden Zielaussagen der Bayerischen Staatsregierung aus den früheren Jahren konterkariert,“ kritisierte Prof. Hubert Weiger, Beauftragter des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“. „Unter dem Diktat einer scheinbaren Wirtschaftlichkeit wird die Erfüllung allgemeiner Schutzfunktionen zweitrangig werden, mit verheerenden Folgen für die den Bodenschutz, Wasserrückhalt, Naturschutz und die Erholung. Die gewaltigen Reparaturkosten werden unseren Enkeln aufgebürdet.“ Das Wald Bündnis Bayern fordert daher von der bayerischen Staatsregierung den Verzicht auf die „Forstreform“ in der beschlossenen Form.

60% der Bergwälder in den Bayerischen Alpen sind Schutzwälder, davon sind mindestens 1/3 vorrangig sanierungsbedürftig. Bereits heute schon können etwa 10% der Schutzwälder ihre Funktionen nicht mehr erfüllen.



Die so genannte Forstreform macht die Sanierungsmöglichkeit von der Haushaltslage und von besonderen Förderprogrammen abhängig. Damit wird die Zukunft der Bayerischen Alpen als Lebens- und Wirtschaftsstandort gefährdet. Die Gewinnorientierung der geplanten Anstalt Öffentlichen Rechts wird gerade im Alpenraum schlimme Folgen nach sich ziehen. Schon heute gibt es kaum Geld mehr für Wegeerhaltung und für Umbaumaßnahmen.

Forderungen des WALD BÜNDNIS BAYERN zum Schutzwald

1. Im Staatswald und Körperschaftswald (öffentlicher Wald) haben die vielfältigen Gemeinwohlfunktionen Vorrang vor der Nutzungsfunktion und sind unabhängig von Einnahmen zu finanzieren und bestmöglich zu erfüllen.

2. Der naturnahe Waldbau muss im Gebirgswald Priorität haben. Als entscheidender Parameter für den Erfolg eines naturnahen Waldbau ist das flächige Aufwachsen der Jungtannen heranzuziehen. Dieses Ziel kann ohne die Lösung der jagdlichen Probleme nicht erreicht werden.

3. Solange das rasche Aufwachsen gemischter Bergwälder mit allen standortsheimischen Baumarten samt Begleitflora ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht gewährleistet ist, darf im Staatswald in alten Mischbeständen kein Holz geschlagen werden.

4. Den Wohlfahrtsfunktionen des Gebirgswaldes entsprechend muss die Schutzwaldsanierung zur Daueraufgabe erklärt werden. Die bisherigen Mittel sind zu verdoppeln und in einem mindestens 20-jährigem Sonderprogramm zu sichern.

5. In den meisten Bergwaldgebieten ist zunächst eine sehr starke Reduzierung des Schalenwildes und danach ist eine Fütterungskonzeption zu planen und rasch umzusetzen. Dabei darf Reh- und Gamswild im Bergwald überhaupt nicht, und Rotwild nur außerhalb des Bergwaldes oder in Wintergattern gefüttert werden. Das ist gesetzlich vorzugeben und auch zu überwachen.

6. Solange das rasche Aufwachsen gemischter Bergwälder nicht gewährleistet ist, müssen im Bergwald die Jagdzeiten (Schonzeitaufhebungen) sowie die Jagdmethoden (z.B. Durchführung revierübergreifender Bewegungsjagden) unbürokratisch und effektiv durchgeführt werden. Die geplante Verlagerung der jagdrechtlichen Zuständigkeit des Staatswaldes in die unteren Jagdbehörden der Landratsämter ist einer der zentralen Fehler der Forstreform, weil damit der Verwaltungsaufwand erhöht und mehr Bürokratie verursacht wird. Eine schnelle, unbürokratische Reaktion auf Verbissschwerpunkte ist so nicht möglich, da diese Behörden erheblichen Einflüssen der Jagdlobby ausgesetzt sind. Gewaltige Konflikte wie in den 70er Jahren sind vorprogrammiert, der Schlüssel zum waldbaulichen Erfolg wird leichtfertig aus der Hand gegeben.

7. Im Bergwald ist ein grundsätzliches Rodungsverbot zu erlassen. Es dürfen keine weiteren Einrichtungen für eine intensive Freizeitnutzung im Bergwald angelegt werden, wie Lifte, Skipisten, Schneekanonenteiche etc.. Der Neubau von Forststraßen muss endgültig unterbleiben.

8. Die Baumart Tanne – das eigentliche Rückgrat des Bergwaldes und Baum des Jahres 2004 – muss wieder stärker am Waldaufbau im Bergwald beteiligt werden. Dazu sind vermehrt Alttannen zu erhalten und der Nachwuchs an Jungtannen ist zu sichern. Begleitend ist für die Baumart Tannen verstärkt zu werben, z.B. beim Holzhausbau.

9. Die Bewirtschaftungsbeihilfe für Schutzwälder in den Privatwäldern ist nach Zustand und Erfüllungsgrad der Schutzfunktion zu staffeln.



Für Rückfragen:
Ralf Straußberger
Waldreferent BN
Geschäftsführer Wald Bündnis Bayern
BN-Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
0911/81878-0

Christine Margraf
Leiterin BN-Fachabteilung München
089/548298-89
christine.margraf@bund-naturschutz.de