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Staatsregierung verteilt aus Panik vor dem Volksbegehren Beruhigungspillen

Wald besitzende Gemeinden sollen genauso mit Geld geködert werden wie Privatwaldbesitzer
Nur das Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" sichert die Qualität der Kommunal- und Privatwälder

14.11.2004

14. November 2004
PM 138-04 Wald

Nachdem die Staatsregierung mit Beruhigungspillen die Spitzenvertreter des Waldbesitzerverbandes und des Bauernverbandes "über den Tisch" gezogen hat, versucht sie dies nun auch bei den Städten und Gemeinden. Ein Pakt zwischen dem bayerischen Ministerpräsidenten und den Präsidenten des Bayerischen Städtetages und Gemeindetages soll die schweren Bedenken der Kommunen gegen die Forstreform zerstreuen und weitere öffentliche Unterstützung von Städten und Gemeinden für das Volksbegehren verhindern. In aller Eile soll eine gemeinsame Erklärung, die dem Wald Bündnis als Verhandlungsergebnis vorliegt am kommenden Montag oder Dienstag zum Start der Eintragungsfrist des Volksbegehrens unterzeichnet werden.

Das Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald wird derzeit von vielen Städten und Gemeinden u.a. München, Augsburg, Fürth, Schwabach oder Bad Staffelstein unterstützt.

Allerdings erhält der Pakt - ähnlich wie der mit dem privaten Waldbesitz - lediglich Absichtserklärungen, die wie die vielen vor-der-Wahl-Versprechungen danach flugs wieder zurückgezogen werden können. Eine rechtlich verbindliche Absicherung der Förderung für den Kommunalen Waldbesitz im Bayerischen Waldgesetz ist nur im Gesetzestext des Volksbegehrens "Aus Liebe zum Wald" enthalten.

Zum Entwurf der Erklärung im Einzelnen:

Zu Nr. 1. (Wegfall der staatlichen Verpflichtung zur Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald):
Die Fristverlängerung für eine verbindliche Bewirtschaftung für den Kommunalwald auf 6 Jahre ist nur eine Verschiebung auf Zeit und stellt bereits mittelfristig eine Schlechterstellung der Kommunen

Zu Nr. 2 (Erhöhung der Entgelte)
Auch hier handelt es sich lediglich um eine Zeitverschiebung, wobei in diesem Fall sogar um ein Jahr früher als geplant die Entgelte angehoben werden sollen " Mehrkosten für die Kommunen

Zu Nr. 3 (Höhe der Entgelte):
Hier hat die Staatsregierung tatsächlich die höheren Gemeinwohlleistungen der Kommunen anerkannt: Nun werden einige CSU-Politiker und die Vertreter des Waldbesitzerverbandes erklären müssen, warum es angeblich keinen Unterschied zwischen den Waldbesitzarten gäbe. Es gibt ihn also doch und er soll auch berücksichtigt werden. Allerdings nur in einem Ausmaß von 40%, wobei davon noch ein Anteil für die Forstaufsicht und die Abwicklung von Förderung abgezogen werden muss. Damit ist die Regelung deutlich schlechter als die des Volksbegehrens.

Zu Nr. 4 (Personalkostenzuschüsse)
Die Zustimmung zur Abschaffung der Personalkostenzuschüsse nach spätestens zwei Jahren ist die totale Inkonsequenz oder die im Grunde fehlende Anerkennung der Gemeinwohlfunktionen in den Kommunalwäldern. Die Regelung begründet darüber hinaus eine massive Ungerechtigkeit zwischen Städten und Gemeinden mit eigenem und ohne eigenem Forstpersonal. Auch entfällt die Förderung bei Bewirtschaftung durch Dritte (z.B. Forstbetriebsgemeinschaften), was sachlich nicht begründet ist, soweit qualitative Standards aufrecht erhalten werden.

Es wäre fatal, wenn dieses schlechte Verhandlungsergebnis von den Kommunen akzeptiert würde. Die Regelung des Volksbegehrens ist demgegenüber sachgerecht und eine echte Entschädigung für erbrachte Leistung.

Zu Nr.5 (Personalstandards):
Die Sicherstellung der vorbildlichen Bewirtschaftung durch "geeignetes (fachkundiges) Personal" ist zwar besser als der bisherige völlige Verzicht auf Fachpersonal, bleibt jedoch weit hinter der derzeit geltenden Anforderung an qualifiziertes Forstpersonal zurück. Der eigentliche Grund für die Staatsregierung, keine klare Aussage zum personellen Standard abzugeben, ist die Einsparung von Personalkostenzuschüssen.


Alle vorstehenden Regelungen sind nicht gesetzlich abgesichert. Sie können jederzeit durch Regierung und Verwaltung geändert werden.

Für das Wald Bündnis Bayern wären die Städte und Gemeinden trotz oder gerade wegen des Paktes die großen Verlierer der Forstreform. Auch diejenigen Kommunen mit, die sich nicht rechtzeitig gegen diese Mogelpackung wehren konnten, würden geschädigt.

Städte- und Gemeindetag wären gut beraten, alle Kräfte für den Gewinn des Volksbegehrens zu mobilisieren. Nur das Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" bietet einen gesetzlich abgesicherten Anspruch auf einen Ausgleich für die Schutz- und Erholungsfunktionen, wofür den Kommunen durchschnittliche jährliche Aufwendungen in Höhe von 50.- € pro Hektar entstehen. Der Bayern weite Satz von ca. 25.- €, den es nach einem Erfolg des Volksbegehrens pro Hektar Kommunalwald geben wird, ist deshalb weit mehr als die unverbindlichen Zusagen der Staatsregierung.

Den Kommunen sollte der vor wenigen Wochen geschlossene Pakt mit dem Privatwald eine Lehre sein. Wie billig sich die Staatsregierung das Wohlverhalten und die Gegnerschaft zum Volksbegehren erkauft hat, zeigt eine genaue Analyse des Paktes mit den Spitzenvertretern des Waldbesitzer- und Bauernverbandes.

1. Der Pakt für den Privatwald ist rechtlich völlig unverbindlich und jederzeit aufkündbar - so wie die vielen Versprechungen vor der Wald danach ohne Gewissensbisse wieder zurückgenommen wurden.

2. Im Pakt wurden großspurig 4,4 Mio € als Unterstützung für die forstlichen Zusammenschlüsse angekündigt. Im Kleingedruckten steht dann, dass dieser Betrag für den Doppelhaushalt 2005/2006 gilt, jährlich also nur 2,2 Mio € bezahlt werden. So schnell ist eine Ankündigung der Staatsregierung nur noch die Hälfte wert.

3. Wie "wertvoll" die 2,2 Mio € Zuschuss sind, zeigt ein Blick auf die bisherige Förderung in diesem Bereich: Im Jahr 2001: 3,3 Mio €, - im Jahr 2002: 1,1 Mio € - im Jahr 2003: 2,2 Mio €. Damit ist der neue Betrag keinen Eurocent höher als der bisherige Durchschnitt.

4. Kleinere Forstbetriebsgemeinschaften erhalten weniger Zuschüsse als vorher. Bei einem Holzverkauf von 10.000 fm und einem ehrenamtlichen Geschäftsführer beträgt der Verwaltungszuschuss 10.000 x 1.- € x 0,15 = 1500.- €. Bislang hat eine derartige Forstbetriebgemeinschaft 2000.- bis 3000.- € erhalten.

5. Die Beratungsförster werden nur vorübergehend an die forstlichen Zusammenschlüsse ausgeliehen. Die Aufwandskosten muss der forstliche Zusammenschluss bezahlen.

6. Der Pakt gilt für die organisierten Waldbesitzer. Dies sind jedoch lediglich 20 Prozent. 80 Prozent der Waldbesitzer gehen dagegen leer aus.

7. Ebenso leer ausgehen werden die Forstsachverständigen, denen zu allem Überfluss noch eine staatlich subventionierte Konkurrenz entsteht.

8. Tunlichst verschwiegen hat die Staatsregierung die klammheimliche Anhebung der Bewirtschaftungsstandards im Privatwald in ihrem Gesetzesentwurf zur Forstreform, was zu Verlusten in Millionenhöhe führt. So würden beispielsweise Ausgleichszahlungen für Wald in Wasserschutzgebieten künftig entfallen, da wasserrelevante Kriterien wie der Verzicht auf den Kahlschlag im Privatwald rechtsverbindlich vorgeschrieben wären.