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Wasserentnahme: Ausgetrockneter Ellenbach bei Bechhofen – Wasserwirtschaftsamt mauert

Im Juni 2024 veröffentlichte der BN Forderungen an Behörden, um ein abermaliges Austrocknen des Ellenbachs und weitere Schäden, die aufgrund der Absenkung des Grundwassers im Naturschutzgebiet bei Bechhofen drohen, zu verhindern. Der Bach im Landkreis Ansbach war 2020 und 2022 trockengefallen, als Ursache gilt die Trinkwasserförderung durch die Reckenberggruppe in der Arberger Heide seit 2019.

10.10.2024

Die BN-Kreisgruppe Ansbach hat in diesem Jahr mehrfach versucht, einen Gesprächstermin beim Wasserwirtschaftsamt zu bekommen - es wurde immer abgewiegelt. Erst als der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner Anfang August an das Wasserwirtschaftsamt geschrieben hatte, hieß es, man würde das Problem mit dem BN erörtern. Dann passten die Terminvorschläge des BN der Behörde nicht. Auf die Bitte, Termine vorzuschlagen, heißt es nun plötzlich: das Wasserwirtschaftsamt ist nicht zuständig, der BN muss sich an das Landratsamt Ansbach und das Landesamt für Umwelt wenden. Deren Beteiligung beim Gespräch hatte der BN selbst schon angeregt. Nun soll wieder alles von vorn losgehen.

Renate Götzenberger, stellvertretende Sprecherin des BN-Landesarbeitskreises Wasser: „Die technische Gewässeraufsicht liegt nach Art. 58 BayWG beim Wasserwirtschaftsamt. Dies gilt auch für den Ellenbach. Normalerweise schreibt das Wasserwirtschaftsamt das Landratsamt an, wenn ein Problem besteht. Das Landratsamt muss dann handeln. Das Wasserwirtschaftsamt hat eine Art Aufsichtspflicht, wir wollen wissen, warum es diese nicht erfüllt hat und wie die Behörde die drohende weitere Zerstörung des Ökosystems in Folge der Wasserentnahme verhindern will.“ 

„Als Ehrenamtliche versuchen wir in unserer Freizeit Natur und Umwelt zu schützen und bessere Lösungen zu finden, wenn mal etwas anbrennt. Leider werden uns beim Ellenbach permanent Knüppel zwischen die Beine geworfen. Entweder hat das Wasserwirtschaftsamt ein schlechtes Gewissen, weil sie nichts taten, um das Austrocknen zu verhindern oder es gibt Druck von außen auf das Amt, weil es hier um die von Anfang an umstrittene Trinkwasserförderung geht“, so Maria Hetzel, Vorstandsmitglied der BN-Kreisgruppe Ansbach.

„So ein Theater habe ich in 25 Jahren als BN-Referent noch nicht erlebt. Buchbinder Wanninger lässt grüßen. Dabei haben die Behörden die Pflicht, Beeinträchtigungen des Gewässers und auch des Naturschutzgebietes zu verhindern. Wir wandten uns auch an die Regierung von Mittelfranken und an das Landratsamt, immer wurde abgewiegelt“, so Tom Konopka, BN-Regionalreferent für Mittelfranken.

Hintergrund:

Der ca. drei Kilometer östlich von Bechhofen im Lkr. Ansbach fließende Ellenbach mündet nach wenigen Kilometern in die Wieseth. Ein besonders wertvoller Abschnitt des Ellenbaches ist mit dem umgebenden Gelände als Naturschutzgebiet Ellenbach seit 2001 geschützt. Zusätzlich gehört das Gebiet zum Flora-Fauna-Habitat „6830-371 Obere Altmühl mit Brunst-Schwaigau und Wiesmet“. Die Austrocknung des Ellenbachs und der umgebenden Lebensräume widerspricht eindeutig den Auflagen, die der Reckenberggruppe bei der Genehmigung zur Grundwasserentnahme auferlegt wurden. Hunderte von Fischen und Muscheln waren verendet. Besonders betroffen sind z.B. der Bitterling oder die Bachmuschel. Es entstand ein massiver Schaden für das Ökosystem durch flächenhaftes Absinken des oberflächennahen Grundwasserspiegels. Weitere gravierende Schäden drohen, falls die Entnahmemenge nicht reduziert werden sollte.

Für Rückfragen:

Renate Götzenberger

Stellvertretende Sprecherin des AK Wasser im BN

E-Mail: Renate.goetzenberger@gmx.de
Telefon 09823 91140