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Windenergieausbau nach Plan in der Region Augsburg notwendig

Bund Naturschutz Kreisgruppen Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen und Donau-Ries verabschieden Augsburger-Windkraft-Erklärung

17.03.2010

Die Kreisgruppen der Planungsregion Augsburg haben im Februar 2010 in ihrer Augsburger Windenergie-Erklärung gemeinsame Leitlinien für einen ökologisch verträglichen Ausbau der Windkraft beschlossen. Damit wollen sie den Ausbau der Windenergie im Umfeld des größten deutschen Atomkraftwerks Gundremmingen voranbringen.

Nach der Fortschreibung der BN-Windkraft Position durch den BN-Landesverband im November 2009 analysierten die Kreisgruppen der Region Augsburg, was die landesweiten Zielsetzungen konkret für die Planungsregion Augsburg bedeuten. Der BN stellte neben den Energieeinsparzielen um 50% bis 2030 das Ziel auf, den Strombedarf bis 2020 zu wenigstens 40% und bis 2050 zu 100% aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Einen wesentlichen Anteil daran soll auch in Bayern die Windenergie beitragen. Bei der Standortauswahl legt der BN aber großen Wert auf die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes.

Die BN-Kreisgruppen kamen zu dem Schluss, dass bis 2020 in der Region Augsburg ca. 85 Windräder notwendig sind, um die landesweiten Ziele umzusetzen. Bisher sind dort nur zwei Windräder in Betrieb. Um diese Anzahl von Windräder umsetzen zu können fordert der BN die Überarbeitung des Kapitels Windenergie im Regionalplan Augsburg auf Basis eines neuen „Windkraft Masterplans“, der unter Einbezug aller relevanten Interessensgruppen erstellt wird. Vorbild ist das Windkraft-Standortkonzept des Landkreises Neumarkt i.d. Oberpfalz. Eine Neufassung des entsprechenden Windenergiekapitels im Regionalplan ist notwendig, weil der bestehende Plan von völlig veralteten und ungenauen Voraussetzungen, etwa bei der Abschätzung der Windhöffigkeit und der Anlagentechnik ausgeht.

Um die in Vergangenheit immer wieder aufkommenden Konflikte mit dem Artenschutz, v.a. die Gefährdung des Rotmilans zu minimieren, ist schon bei der Ausarbeitung des Masterplans auf das Thema Artenschutz besondere Rücksicht zu nehmen. Eine flächendeckende Kartierung von Rotmilan-Brutplätzen ist Voraussetzung dafür. Solchen Untersuchungen im Vorfeld der Regionalplanfestsetzung können die Planungssicherheit für  Investoren erhöhen und die Konflikte mit dem Artenschutz minimieren.

Die Augsburger-Windenergie-Erklärung mit detaillierten Ausführungen finden Sie im Anhang (pdf-Datei).

Für Rückfragen:
Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben, Tel: 089-548298-64 oder thomas.frey@bund-naturschutz.de