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Wolfsschutz soll abgesenkt werden - Bejagung in Bayern wird trotzdem nicht einfacher

Die EU-Umweltminister*innen werden die Herabstufung des Wolfsschutzes in der Berner Konvention beschließen, heute gab es eine entsprechende Vorab-Abstimmung. Die Bejagung der bayerischen Wölfe ist auch mit dieser Änderung aber auf absehbare Zeit nicht möglich. Am Herdenschutz geht auch in Zukunft kein Weg vorbei, denn präventiver Schutz von Weidetieren ist mit dem Gewehr nicht möglich.

25.09.2024

Mit den entscheidenden Stimmen aus Deutschland und kurzfristig nun auch aus Luxemburg haben die Vertreter*innen der EU-Länder in Brüssel dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Dies ermöglicht die Herabstufung des Wolfes auch in der FFH-Richtlinie von Anhang IV in den Anhang V. Die Wolfsbestände dürfen dann reguliert werden, d.h. es dürfen auch Wölfe geschossen werden, die niemals ein Weidetier gerissen haben. „Für Bayern liegt das aber noch in ferner Zukunft“, unterstreicht der BN-Vorsitzende Richard Mergner. „Auch in Anhang V gilt, dass der günstige Erhaltungszustand im jeweiligen EU-Land und der Region erreicht sein muss. In Bayern ist das sicher nicht der Fall. Der Wolf wird bei uns in den nächsten Jahren weiterhin nicht ohne weiteres bejagt werden dürfen. Auch wenn das eine Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber oder ein Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gerne hätten. Auch wolfsfreie Zonen sind trotz der Herabstufung rechtlich nicht möglich.“

Der BN-Wolfsexperte Uwe Friedel unterstreicht: „Die Staatsregierung sollte den Weidetierhaltern jetzt keine falschen Hoffnungen machen - nach wie vor ist Herdenschutz das einzige Mittel, um die Weidetiere vor Wolfsübergriffen präventiv zu schützen! Bejagung ohne Herdenschutz führt zu hohen Risszahlen, wie Beispiele aus anderen Ländern wie beispielsweise Norwegen zeigen.“