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10.000 Bürger wollen Bayerns Schönheit bewahren

Petitionsübergabe an Landtagspräsidentin Barbara Stamm: „Mit der aktuellen Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms droht eine Amerikanisierung der Landschaft, mit vielen neuen Gewerbegebieten auf der Grünen Wiese und Siedlungsbändern entlang von Autobahnen und großen Bundesstraßen“, so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz (BN). „Das Vorhaben ist dazu geeignet, die Reste intakter bayerischer Kulturlandschaft dem ruinösen Wettbewerb der Kommunen um Gewerbeansiedlungen zu opfern“.

09.11.2016

„Mit der aktuellen Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms droht eine Amerikanisierung der Landschaft, mit vielen neuen Gewerbegebieten auf der Grünen Wiese und Siedlungsbändern entlang von Autobahnen und großen Bundesstraßen“, so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz (BN).  „Das Vorhaben ist dazu geeignet, die Reste intakter bayerischer Kulturlandschaft dem ruinösen Wettbewerb der Kommunen um Gewerbeansiedlungen zu opfern“. 

Ca. 10.000 bayerische Bürgerinnen und Bürger haben sich nun in einer Petition an den bayerischen Landtag gewandt, diesen von der Staatsregierung geplanten Ausverkauf der bayerischen Heimat zu stoppen und fordern den Landtag auf, das Landesentwicklungsprogramm um konkrete Ziele zugunsten einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsstruktur mit dem Schwerpunkt Innenentwicklung und gegen eine weitere Zersiedelung zu ergänzen. Die Petition wurde von einer Auswahl an Petenten an Landtagspräsidentin Barbara Stamm übergeben.

„Wir bitten die Landtagsabgeordneten, sich noch mal intensiv mit den Sachargumenten auseinanderzusetze, denn ein breites Fachbündnis aus Planern, Architekten, Heimatpflegern und Naturschützern lehnt die geplante Änderung strikt ab.“, ergänzt der BN Landesbeauftragte Richard Mergner. „Die bayerische Landschaft darf nicht kurzfristigen Renditeinteressen preisgegeben  werden.“

Aktuell läuft die öffentliche Anhörungsfrist für die Änderung des Landesentwicklungsprogramms. U.a. ist geplant das sog. Anbindegebot noch weiter zu lockern. Es besagt, dass neue Siedlungen nur angebunden an bestehende Siedlungen ausgewiesen werden dürfen. Damit setzt diese für die Kommunen verbindliche Vorschrift  zentral den §141 der Bayerischen Verfassung um: „Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, (…) kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“

Doch nun sind zu den ohnehin schon bestehenden Ausnahmen, weitere Ausnahmen geplant: Künftig dürften generell Gewerbegebiete an den Ausfahrten aller vierspurigen Straßen entstehen. Wenn Gemeinden sich bei der Gewerbegebietsausweisung zusammentun, dürfen Sie überall auf der Grünen Wiese ausweisen. Auch Freizeiteinrichtungen oder Hotels dürfen künftig auf der Grünen Wiese abseits der Orte entstehen.

Der BUND Naturschutz (BN) lehnt das Vorhaben aus mehreren Gründen entschieden ab:

  • Mehr Flächenverbrauch: Die Erleichterung, Bauland in großem Stil auf der Grünen Wiese auszuweisen, wird zu einer weiteren Zunahme des Wettbewerbs der Kommunen um Gewerbeansiedlungen führen. Flächendumping ist meist die Folge. Bauland wird billigst abgegeben, die endliche Ressource Boden hat kaum einen Wert. Meist teurere Projekte der Innenentwicklung werden damit immer schwieriger. Der BN geht von einer weiteren Zunahme des Flächenverbrauchs aus.
  • Zersiedelung: Bandartige Siedlungsentwicklung an den Autobahnen wird genauso erleichtert, wie Gewerbegebiete mitten auf der Grünen Wiese, wenn Gemeinden interkommunal zusammenarbeiten. Damit wird das Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit ad absurdum geführt, weil es ursprünglich mal dazu gedacht war, Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten zusammenzuführen. Die Ausnahmen für Freizeiteinrichtungen und Hotels würden dazu führen, dass in Zukunft gerade diese Landschaftsbereiche zugebaut werden, wegen derer die Urlauber in die Region kommen. Die historisch gewachsenen Orts- und Landschaftsbilder mit kompakten Dörfern und Städten und zusammenhängenden Freiflächen weichen einer zersiedelten Landschaft.
  • Abhängigkeit von fossiler Mobilität: Arbeitsplätze würden in Zukunft noch mehr außerhalb der historisch gewachsenen Orte entstehen. Ein ÖPNV Anschluss ist meist nicht gegeben. Damit lassen sich Arbeitsplätze nur noch mit dem Auto erreichen. Die Wege zum Arbeitsplatz steigen. In Familien sind Zweit- und Drittwagen nötig. Der Güterverkehr wird wegen der Lage an großen Straßen dauerhaft auf den Straßenverkehr fixiert. Steigende Klimagasemissionen sind die Folge. Bei künftig steigenden Energiepreisen wird die Abhängigkeit vom Auto und LKW-Verkehr auch zur ökonomischen Sackgasse.

Der BN fordert daher den Landtag auf, die schon bestehenden Ausnahmen zum Anbindegebot zu streichen und im LEP Maßnahmen zur Senkung des Flächenverbrauchs und der Vermeidung von Zersiedelung zu verankern.

Zusammen mit dem BN setzt sich ein breites gesellschaftliches Bündnis gegen die Lockerung des Anbindegebots ein: https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/Pressemitteilungen/2015/PM_FA_14_15_Anbindegebot-Offener_Brief.pdf


Für Rückfragen:

Martin Geilhufe
BUND Naturschutz-Fachabteilung
0172-7954607

downloads:

PM_FA_18_16_Petitionsübergabe-Anbindegebot.pdf

Petition „Bayerns Schönheit bewahren – Orts- und Landschaftsbilder erhalten“

PM_FA_18_16_Anbindegebot-Anlage_Petition.pdf


Bild von der Petitionsübergabe (Quelle: BUND Naturschutz)

PM_FA_18_16_Foto Übergabe 10.11..JPG


BN-Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms

PM_FA_18_16_Anlage_LEP Stellungnahme.pdf