Alarmstufe Rot für gentechnische Kontamination von Saatgut
Die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) protestieren gegen die geplante gentechnische Verunreinigung des Saatgutes und richten Appell an Kanzler Schröder, sich für das Reinheitsgebot von Saatgut einzusetzen und damit noch in letzter Minute die freie Wahlmöglichkeit für einen gentechnikfreien Anbau in Europa zu sichern.
Anfang September hat die EU-Kommission ihren überarbeiteten Entwurf des Vorschlags für eine Gentechnik-Saatgutrichtlinie vorgelegt. Gegen den Willen der Mehrheit der europäischen Verbraucher und Landwirte soll handstreichartig eine gentechnische Verunreinigung durchgesetzt werden, die lediglich den Interessen einiger großer Saatgutmultis und der US-Gentechindustrie nutzt.
Danach sollen bei Rapssaatgut 0,3 Prozent, bei Mais, Zuckerrüben, Tomaten, Chicoree und Kartoffeln 0,5 Prozent und bei Sojasaatgut 0,7 Prozent Verunreinigungen mit gentechnisch verändertem Saatgut ohne Kennzeichnungspflicht zulässig sein.
Falls der ständige Ausschuss für Saatgut der EU-Kommission Ende Oktober diesem Vorschlag zustimmen würde, wäre die Wahlfreiheit für Landwirte, gentechnikfrei anzubauen, mit einem Schlag zu Nichte. Die Aufrechterhaltung einer gentechnikfreien Produktion in Europa würde unmöglich und damit auch alle Diskussionen um gentechnikfreie Zonen, Abstandsregelungen, etc zur Farce. Deshalb fordern LVÖ und BN alle politischen Entscheidungsträger auf, sich gegen dieses beabsichtigte undemokratische Gesetzesvorhaben, das ohne Beteiligung des Europaparlaments verabschiedet werden soll, entschieden zur Wehr zu setzen. Bundeskanzler Schröder ist gefordert, sein politisches Gewicht bei EU-Kommissionspräsident Prodi gegen den Vollzug dieser Regelung, die die Interessen der deutschen und europäischen Landwirte und Verbraucher nachhaltig schädigen würde, einzusetzen.
Reinheitsgebot für Saatgut muss erhalten bleiben
Eine zugelassene gentechnische Verunreinigung von Saatgut hätte schwerwiegende Folgen. In der EU müssen Lebensmittel ab 0,9 Prozent Verunreinigung mit GVO besonders gekennzeichnet werden. Bei einer Verunreinigung z.B. im Rapssaatgut in Höhe von 0.3 % würde die Ernte bereits mit 0,8 bis zu 1 % belastet sein, ähnlich hohe Werte im Erntegut sind bei der beabsichtigten gentechnischen Kontamination von Maissaatgut mit 0,5% zu erwarten. Der Grenzwert für Lebensmittel würde damit in Kürze unterlaufen und die Lebensmittel in Europa damit rasch und auf Dauer mit gentechnisch veränderten Bestandteilen verunreinigt sein.
Im Ständigen Ausschuss für Saatgut in Brüssel sind alle Mitgliedsstaaten vertreten. Deutschland wird dabei durch das Bundessortenamt und die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft vertreten. Einigt sich der Ausschuss bei seiner Sitzung Ende Oktober nicht mit der erforderlichen zwei Drittel Mehrheit, muss sie dem Ministerrat vorgelegt werden. Das Parlament ist an dem Verfahren bislang noch nicht beteiligt.
Weitere Forderungen von LVÖ und BN
Die Saatgutrichtlinie darf in der vorliegenden Form keinesfalls verabschiedet werden. Für Saatgut muss der Grenzwert bei liegen, d.h. an der Nachweisgrenze von 0,1 % liegen.
Das EU Parlament muss in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, um die demokratischen Mitbestimmungsrechte der europäischen Verbraucher bei dieser elementar wichtigen Entscheidung nicht außer Kraft zu setzen.
Der bayerische Bauernverband ist gefordert, sich klar für die Beibehaltung des Reinheitsgebotes von Saatgut auszusprechen.