B 14neu:
Eine für die Staatsregierung und das Straßenbauamt Nürnberg verheerende Bilanz zieht das Bundesverkehrsministerium in der Bewertung der geplanten Ortsumfahrung Reichenschwand (B 14 neu):
Unter www.bmvbw.de/spezial/Verkehrswegeplan/by/prins/ifs_site/IFS_SITE.ifs.html schreibt die Behörde "Das Projekt wird für die Entlastung von Ortsdurchfahrten keine nennenswerten Effekte zeigen."
Damit entfällt die zentrale Begründung für den Straßenneubau durch das bislang unberührte Pegnitztal bei Ottensoos und Henfenfeld. Erst beim kürzlich durchgeführten Erörterungstermin in Schnaittach hatte das Straßenbauamt wieder auf die Entlastungsnotwendigkeit der Ortsdurchfahrt von Reichenschwand verwiesen, während der Bund Naturschutz, Bürgerinitiativen und die Gemeinden Ottensoos und Henfenfeld die Entlastungswirkung mit konkreten Hinweisen wie Wirkung der im Bau befindlichen Autobahn A 6 Nürnberg - Prag anzweifelten.
Das ist eine schallende Ohrfeige für alle, die immer behauptet haben, dass Reichenschwand nur durch eine Ortsumfahrung durch das Tal entlastet werden könne. Nun gilt es, die S-Bahnplanung Nürnberg - Hartmannshof voranzubringen und den Verkehr wirklich auf die umwelt- und menschenfreundlichere Bahn zu verlagern.
Mit Schreiben vom 27.05.03 wendet sich der Bund Naturschutz deshalb an das Bundesverkehrsministerium in Berlin und die Mitglieder des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag und fordert die Rückstufung der geplanten und umstrittenen B 14neu (Ortsumfahrung Reichenschwand). Derzeit soll die Trasse durch das Pegnitztal in den "vordringlichen Bedarf" eingestuft werden. Der BN sieht die Kriterien dafür als nicht gegeben an und fordert eine Einstufung als "weiterer Bedarf" oder die gänzliche Herausnahme aus dem Bedarfsplan.
In dem Schreiben von Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN und der Kreisgruppenvorsitzenden Christiane Matern heißt es:
"Aus der Projektbeschreibung und den Beurteilungskriterien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ist u.a. zu entnehmen, dass
das Projekt für die Entlastung von Ortsdurchfahrten keine nennenswerten Effekte zeigen wird (0 von 5 Punkten),
die Umweltrisikoeinstufung mit der Ordnungszahl 1,6 versehen wurde und damit als hoch eingeschätzt wurde,
das Nutzen-Kosten-Verhältnis nur bei 5,0 Punkten liegt.
Da diese Bewertungen allein wohl kaum eine Begründung für die Einstufung in den "Vordringlichen Bedarf" ergeben hätten, wurde als Argument der "vorangeschrittene Planungsstand" angegeben.
Diese Begründung ist nach Meinung des Bundes Naturschutz auf keinen Fall gerechtfertigt, da die Planungen des Straßenbauamtes Nürnberg für dieses Projekt offensichtlich auf völlig falschen Voraussetzungen beruhen: Aus dem Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren (Tektur) vom 07.10.02 ist zu ersehen, dass den Planungen weder eine ordnungsgemäße Verkehrszählung (z.B. nach EVE 91) zugrunde liegt, noch die Prognosewerte auch nur annähernd mit denen des Verkehrsministeriums übereinstimmen.
Ersteres wurde im Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens am 08.04.03 vom Vertreter des antragstellenden Straßenbauamtes Nürnberg, Herrn Schneider, nicht bestritten. Damit ist die zentrale Begründung für den Bau der Straße (Verkehrsaufkommen, Notwendigkeit der Entlastung der Ortsdurchfahrt) unbelegt. Die Anhörungsbehörde (Regierung von Mittelfranken) hat das Straßenbauamt entsprechend um Nachlieferung von aktuellen und aussagekräftigen Verkehrsdaten gebeten.
Zum zweiten Punkt: Während im Entwurf des BVWP für das Jahr 2015 von einer Verkehrsstärke von rd. 12 000 Kfz/24h ausgegangen wird, beruhen die Planungen des Straßenbauamtes Nürnberg auf einer Prognose von 27 000 Kfz/24h für 2015. Dieser gravierende Unterschied ist nur damit zu erklären, dass von der Straßenbaubehörde weder die Verkehrsentlastung durch den Lückenschluss der nur wenige Kilometer südlich parallel verlaufenden BAB A 6 zwischen Nürnberg und tschechischer Grenze/Prag, noch die Entlastung durch den vom Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) geplanten S-Bahnausbau von Nürnberg nach Hartmannshof (parallel zur geplanten B 14 OU Reichenschwand) in die Prognosen einbezogen wurden. Dies hat zur Folge, dass die Trasse überdimensioniert (Funktionskategorie A II, RAS-N) geplant worden ist.
Es ist nicht hinzunehmen, dass aufgrund unkoordinierter Parallelplanungen Projekte umgesetzt werden, die unnötigerweise riesige Summen an Steuergeldern verschlingen.
Wir sind daher der Meinung, dass die Planungen der Straßenbaubehörde Nürnberg für dieses Projekt umgehend korrigiert werden müssen. Damit würde allerdings auch das Hauptargument (vorangeschrittener Planungsstand) für die Einstufung "Vordringlicher Bedarf" entfallen.
Sollte nach einem Ausbau der S-Bahn und dem Lückenschluss der BAB A6 die Verkehrsreduzierung nicht in erwartetem Maße eintreten, ist eine innerörtliche Lösung in der Gemeinde Reichenschwand anzustreben und möglich. Denn es macht auch wenig Sinn, die sicherlich wünschenswerte Entlastung dieser Gemeinde zu Lasten zweier anderer Gemeinden (Ottensoos und Henfenfeld) durchzuführen.
Darüber hinaus möchten wir feststellen, dass eine Verwirklichung dieses Straßenbauprojektes in der jetzt vorgesehenen Weise (300 m langes Brückenbauwerk und 6 bis 8 m hoher Damm auf 1,1 km Länge) eine gigantische Naturzerstörung eines noch intakten Flusstales bedeuten würde, welches der Bund Naturschutz e.V. auch als FFH-Gebiet vorgeschlagen hat.
Ebenso halten wir es für unverantwortlich, nach den Hochwässern der vergangenen Jahre weitere Hochwasserretentionsräume in den Flußauen zu zerschneiden und zu überbauen.
Wir appellieren an Ihre Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, mit Steuergeldern sorgsam umzugehen, einen wichtigen Naturraum für Pflanzen, Tiere und die Menschen zu erhalten und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für unser Anliegen."