BN fordert mehr Platz für den Rappenalpbach
Am Montag, den 17.07.2023 wird vor dem Verwaltungsgericht Augsburg die Frage verhandelt, wer die Hochwasserschutz-Notmaßnahmen bezahlen muss, die im vergangenen Jahr nach der Zerstörung des Rappenalpbachs kurzfristig durchgeführt wurden: Die Alpgenossenschaft oder/und der Steuerzahler? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 18.01.2023 eine Mitverantwortung beim Freistaat Bayern auch nach der Aufdeckung des Umweltschadens gesehen. Ob bereits geführte Vergleichsverhandlungen zwischen dem Landratsamt Oberallgäu und der Alpgenossenschaft zu einem Ergebnis führten, wird sich beim Gerichtstermin zeigen. Mit der Kostenaufteilung in diesem Fall könnten unter Umständen auch Leitplanken dafür gesetzt werden, wer zu welchem Anteil eine künftige Sanierung zahlen muss.
„Wir befürchten einen Minimalkonsens, wenn Freistaat Bayern und Alpgenossenschaft sich die Kosten für eine Renaturierung des Rappenalpbachs teilen müssen“, so der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner. „Es braucht eine Renaturierung des Rappenalpbachs, welche ein Mehr für den Naturschutz bedeutet. Der BN hat dafür einen konstruktiven Vorschlag erarbeitet. Ein umfassend renaturierter Rappenalpbach kann wieder zu einem besonderen Naturjuwel werden, der auch für Besucher des Tals eine hohe Landschaftsqualität bietet.“
Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu ergänzt: „Da der Rappenalpbach früher viel mehr Platz im Talraum hatte, fordern wir wieder mehr Raum für den Rappenalpbach. Dies ist in Zeiten der Klimakrise mit immer heftigeren Starkniederschlagereignissen nötiger denn je. Sonst besteht die Gefahr, dass auch in Zukunft immer wieder an dem Wildbach herumgebaggert wird. Der BN schlägt hierfür eine ökologische Flurbereinigung vor“. (siehe Konzept anbei)
Der BUND Naturschutz hat die einzigartige Naturzerstörung im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen aufgedeckt. Auf einer Länge von ca. 1,6 Kilometern wurde der europäisch geschützte Lebensraumtyp „Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation“ fast vollständig zerstört, wie die Bayerische Staatsregierung feststellt. Der natürliche Rückhalteraum und das natürliche Abflussverhalten wurden massiv gestört. Die Flusssohle wurde so massiv zerstört, dass im Eingriffsabschnitt regelmäßig das Wasser in den Untergrund versickert und der Gebirgsbach trockenfällt (siehe Foto anbei).
Aktuelles und Hintergrundinfos zum Naturskandal im Rappenalptal