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BN gibt Stellungnahme ab – Klimaschutzbetrachtung völlig unzureichend

Der BUND Naturschutz hat gemeinsam mit der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte die Unterlagen im ergänzenden Planfeststellungsverfahren zum Klima- und Flächenschutz geprüft und für völlig unzureichend erachtet. Im Rahmen seiner Stellungnahme fordert der BN die Regierung von Schwaben auf, die bisherigen Planungen nicht zu genehmigen und anzupassen.

23.05.2024

In der Auseinandersetzung um den autobahngleichen Ausbau der B12 zwischen Buchloe und Kempten hat der BUND Naturschutz (BN) eine Stellungnahme an die Regierung von Schwaben zum ersten Bauabschnitt Buchloe–Untergermaringen eingereicht. Hintergrund: Obwohl der BN seit dem ersten Planfeststellungsverfahren von 2020 immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen hat, den Klima- und Flächenschutz in den Planungen zu berücksichtigen, haben das Straßenbauamt Kempten und die Regierung von Schwaben diese Schutzgüter nicht beachtet. Nun führt die Regierung von Schwaben im Zuge der BN-Klage ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durch. Dieses behandelt allerdings nur die Schutzgüter Klima und Fläche und nicht alle Einwendungen des Naturschutzverbandes, wie z. B. die Vorgaben der Alpenkonvention.

Doch selbst die jetzt vorgenommenen ergänzenden Betrachtungen sind unvollständig: „Die im Klimaschutzgesetz vorgeschriebene Auseinandersetzung mit den Klimazielen, dem Stand der Zielerreichung und der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Klimazielen fehlt komplett“, bestätigt Rechtsanwalt Dr. Martin Wiesmann von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, der die Dokumente für den BN geprüft hat. Zudem wird keine klimaschonendere Planung vorgelegt, wie es der BN gefordert hat.

Weiterhin wird auch dem Schutzgut Fläche nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt. Es wird weiterhin keine Alternativen-Prüfung hinsichtlich eines schmaleren Ausbaus vorgenommen. Dies bemängelt auch Michael Haußer, Vertreter des Bayerischen Bauernverbands (BBV): „Durch den überbreiten Ausbau würde die Nahrungsversorgung für ca. 150 Menschen zerstört. Der Gesetzgeber hat aber landwirtschaftliche Böden zum Schutzgut erklärt. Wir fordern daher eine Überarbeitung hinsichtlich der Auswirkung auf wertvolle landwirtschaftliche Böden, die für die Lebensmittel- und Energieerzeugung essenziell sind.“

Trotz laufender juristischer Auseinandersetzung sucht der BUND Naturschutz weiterhin aktiv den Dialog mit den Entscheidungsträgern, um eine politische Lösung zu finden, beispielsweise einen flächensparenderen Ausbau, wie Josef Kreuzer, Vorsitzender der BN Kreisgruppe Ostallgäu, erklärt: „Der BN reicht den Politiker*innen aller demokratischen Parteien weiterhin die Hand, um gemeinsam eine zukunftsfähige und umweltschonende Lösung für die B12 zu finden.“

„Der BUND Naturschutz hat gegen den autobahngleichen Ausbau der B12 geklagt, weil es sich um eines der klimaschädlichsten Straßenbauprojekte Bayerns handelt“, erläutert der Landesbeauftragte des BN, Martin Geilhufe. Zusätzlich zu den bestehenden Klimagasemissionen würde der autobahngleiche Ausbau der B12 zusätzlich ca. 25.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr verursachen. Damit steht die Planung in krassem Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Die Klimagasemissionen müssen bis 2030 massiv reduziert werden. Insbesondere im Verkehrssektor werden die Klimaschutzzielvorgaben seit Jahren deutlich verfehlt.

Unterstützung für seine Position hat der BUND Naturschutz durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.5.2024 bekommen. Das Gericht verpflichtete die Bundesregierung, die bestehenden Klimaschutzprogramme um konkrete Maßnahmen insbesondere im Verkehrsbereich zu ergänzen.