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BN gibt umfangreiche Einwendung zum geplanten Flughafen Coburg ab

Planfeststellungsverfahren "nicht genehmigungsfähig"

04.05.2015

Der BN-Landesverband hat am 4. Mai 2015 beim Luftamt Nordbayern fristgemäß seine Einwendungen gegen den geplanten Neubau eines Verkehrslandeplatzes Coburg bei Neida abgegeben.

Die Stellungnahme umfasst 167 Seiten mit umfangreichen Anlagen. Der Natur- und Umweltschutzverband untermauert damit seinen Willen, den Neubau zu verhindern und dies notfalls gerichtlich überprüfen zu lassen. Der BN bittet darin das zuständige Luftamt Nordbayern, eine Behörde der Regierung von Mittelfranken, den Plan nicht festzustellen.

"Wir haben eine Menge guter Argumente zusammengesammelt, die zum Teil schon öffentlich diskutiert wurden, zum Teil aber auch völlig neu sind. Wir setzen dabei auch auf EU-Recht, das in solchen Verfahren schon öfter zum Stopp unnötiger Eingriffsprojekte führte", so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN. "Besonderer Dank gilt dem Bündnis für die finanzielle Unterstützung bei der rechtsanwaltlichen Beratung."

"Nach dem fachlichen Endspurt der letzten Wochen hoffen wir nun auf einen guten Ausgang des Bürgerentscheides im Landkreis, mit dem ein weiterer Sargnagel in das Projekt geschlagen würde. Und wir setzen natürlich darauf, dass es Ende 2015 oder 2016 zu einem öffentlichen Erörterungstermin kommt, in dem wir unsere Einwände auch im Detail vortragen können", so Dr. Wilhelm Stadelmann, Stellv. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Coburg.

Dagmar Escher, Sprecherin des "Bündnis für die Region - gegen den Verkehrslandeplatz" und der BI "Weißer Berg": "Zusammen mit den mittlerweile 4.500 Sammeleinwendungen und diversen fundierten Stellungnahmen des LBV, von Grundstückseigentümern, von Gemeinden wie Bad Rodach und BürgerInnen haben wir ein starkes Signal gesetzt. Der Neubau ist unsinnig und unerwünscht. Die Bearbeitung der Akten hat dies noch deutlicher gemacht."

Das Vorhaben wird abgelehnt, weil es für einen Neubau eines Verkehrslandeplatzes in Neida-Wiesenfeld keinen erkennbaren und nachgewiesenen Bedarf gibt, der die Eingriffe in Schutzgüter wie Boden, Landschaft, Grundwasser, landwirtschaftliche Nutzbarkeit, Arten und Schutzgebiete und die Immissionen wie Lärm oder Schadstoffe rechtfertigen könnte. Die Region Oberfranken-West ist bereits ausreichend an den Luftverkehr angebunden. Mit dem bestehenden Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene hat sogar Coburg einen ausreichenden Flugplatz, der nötigenfalls sogar noch weiter ertüchtigt werden könnte. Die Planung wird auch abgelehnt, weil ihre Realisierung zu enormen Eingriffen in die landwirtschaftlichen Strukturen führen würde und erhebliche Steuergelder in eine klimaschädliche Verkehrsinfrastruktur fehlinvestiert würden, die dann für nachhaltig umweltgerechte Verkehrsmittel fehlen. Darüber hinaus sind die Bau- und Planungskostenschätzungen erheblich zu niedrig angesetzt und unseriös, die Finanzierung ungesichert, die kommunale Beteiligung und staatliche Beihilfen unzulässig. Die Planung wird abgelehnt, weil erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu besorgen wären, die nicht oder nicht adäquat ausgeglichen würden.

Die Antragsunterlagen wurden von fachkundigen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen des BUND Naturschutz in Bayern fachlich bewertet, wobei vor allem die örtlichen und regionalen Kenntnisse in die Bewertung eingeflossen sind. Der Einwendung des BN liegen weiterhin umfangreiche fachkundige Zuarbeiten der örtlichen Bürgerinitiativen zugrunde, die sich umfassend mit diesem Vorhaben befasst und die Antragsunterlagen mit dem fachkundigen Blick der örtlichen Gegebenheiten durchgesehen und bewertet haben. Nicht zuletzt konnte auch auf fachkundige Aussagen diverser Gutachter und Juristen zurückgegriffen werden.

Für Rückfragen

Tom Konopka, Regionalreferent für Oberfranken Telefon 0911 81878-14, tom.konopka(at)bund-naturschutz.de