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Büg bei Eggolsheim: BN legt Beschwerde bei EU ein

Eingriffe in europäisches Schutzgebiet angezeigt

04.09.2002

Seit Jahren bemüht sich der Bund Naturschutz um den Erhalt des Sandgebietes und der Altwässer in der Büg bei Eggolsheim, Lkr. Forchheim. Lichtblicke für die Regnitzaue waren das Scheitern eines 120 Hektar großen Industriegebietes 1997 ("Frankenpark"), die Meldung eines Teilgebietes als europäisches Schutzgebiet 2000, die Einleitung eines Verfahrens zur Ausweisung von Teilen der Büg als Naturschutzgebiet 2001 und die Aufhebung des sog. Standortsicherungskreises (zum Bau eines Kohlekraftwerkes) 2001. Durch beharrliches Bohren gelang auch die Verhinderung einer Straße mitten durch das Kerngebiet. Im Rahmen von Veranstaltungen der SandAchse Franken konnten hunderte Kinder und Erwachsene beim Sandburgenbau-Wettbewerb der Schulen 2000, beim GEO-Tag der Artenvielfalt oder beim Zeltlager der BN-Jugendorganisation ("Sandinien") für die Schönheit der heimischen Sandlebensräume begeistert werden.

Trotzdem musste der Bund Naturschutz in den letzten Jahren immer wieder machtlos mit ansehen, dass die Büg in Teilen verhunzt und zerstört wurde.

Nachdem kürzlich mit dem Bau erster Gebäude im "Industriegebiet Büg-Süd" trotz ablehnender Stellungnahmen und Gesprächen des Bundes Naturschutz mit der Gemeinde Eggolsheim begonnen wurde, hat der Bund Naturschutz die EU-Kommission um Unterstützung gebeten. Die meisten Eingriffe sind durch den Markt Eggolsheim verursacht worden. Inhalt der Beschwerde ist jedoch auch die mangelhafte Aufsicht durch das Landratsamt Forchheim und das Decken der erheblichen Eingriffe durch die Regierung von Oberfranken.

Gleichzeitig wurden weitere Anzeigen beim zuständigen Landratsamt erstattet, nachdem durch Recherchen des BN vor Ort sichtbar wurde, dass der Markt Eggolsheim auch außerhalb des umstrittenen Sandabbaugebietes Büg-Süd illegal Sand fördern ließ.

Der Bund Naturschutz fordert, die gesamte Büg unter Schutz zu stellen und die Bebauung des Industriegebietes zu beenden. Stattdessen sind die großen Industriebrachen in Forchheim vorrangig wieder zu nutzen. Die bereits erfolgten, z.T. illegalen Eingriffe müssen rückgängig gemacht oder durch die Schaffung von Sandmagerrasen z.B. südlich der Büg ausgeglichen werden.

Der Ölhafen sollte rückgebaut werd, weil er nach der ursprünglichen Zweckbestimmung obsolet geworden ist.

Die seit vielen Jahren schwelenden Auseinandersetzungen um ein geplantes Industrie-/Gewerbegebiet inmitten von geschützten Trockenrasen, Altwässern und Auwäldern gehen in eine weitere Runde:

Die "Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland" des BN richtet sich gegen
* einen illegalen Sandabbau im FFH- und Vogelschutzgebiet durch den Markt Eggolsheim,
* die Teilverfüllung eines Stillgewässers mit Aushub- und Schuttmaterial im und an der Grenze zum FFH- und Vogelschutzgebiet durch den Markt Eggolsheim,
* die zweijährige Zwischenlagerung von Aushub auf einem Trockenrasen und dessen Zerstörung desselben im FFH- und Vogelschutzgebiet durch den Markt Eggolsheim,
* Sandabbau unmittelbar an der Grenze zum FFH- und Vogelschutzgebiet ohne Prüfung der Verträglichkeit durch den Markt Eggolsheim,
* die Errichtung eines Industriegebietes an der Grenze zum FFH- und Vogelschutzgebiet ohne Prüfung der Verträglichkeit durch den Markt Eggolsheim,
* die geplante Einrichtung eines Industriehafens an der Grenze zum FFH- und Vogelschutzgebiet ohne Prüfung der Verträglichkeit durch den Markt Eggolsheim,
* den geplanten Sandabbau und die Einrichtung eines Badesees unmittelbar angrenzend an das FFH- und Vogelschutz-Gebiet durch den Markt Eggolsheim,
* den geplanten, z.T. illegal begonnenen Bau einer Feuerwehrzufahrt im FFH- und Vogelschutzgebiet ohne Prüfung der Verträglichkeit durch die Fa. Ritter,
* die unzureichende Meldung des fachlich geeigneten Gebietes nach der FFH-Richtlinie durch die Staatsregierung.

Im Schreiben des BN an die EU heißt es: "... hiermit möchten wir uns erneut wegen eines Verstoßes der Bundesrepublik Deutschland gegen die Verpflichtung aus den Richtlinien 79/409 bzw. 92/43 an Sie wenden und Sie bitten, unsere Beschwerde zum Anlass zu nehmen, in dieser Angelegenheit auf Einhaltung der Verpflichtungen zu drängen. Im einzelnen bedeutet dies die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes, die Durchführung der EU-Verträglichkeitsprüfungen, die Überprüfung von Alternativen aufgrund der erheblichen Eingriffe, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen bei bereits erfolgten Eingriffen und ggf. Stopp der baulichen Eingriffe, des Sandabbaus und der Verfüllungen bis zur Klärung der Rechtslage."

Die Schutzwürdigkeit der Büg ist seit langem in Gutachten hinreichend beschrieben. Erst am 09. Juni 2001 haben 80 WissenschaftlerInnen bei europaweiten Tag der Artenvielfalt in der Büg in 24 Stunden 1.600 Arten, darunter zahlreiche hochgefährdet, festgestellt. Für einen Teil der Büg läuft seit letztem Jahr ein Ausweisungsverfahren der Regierung von
Oberfranken als Naturschutzgebiet. In seiner Stellungnahme zu diesem geplanten Naturschutzgebiet hat der BN die vollständige Unterschutzstellung der Büg gefordert.

Im Rahmen der EU-rechtlichen Sicherung von Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebieten hat der Freistaat ebenfalls nur einen kleinen Teil der Büg gemeldet. Auch hier hat der BN den Standortsicherungskreis und weitere Flächen der Büg als fachlich geeignet zur Meldung vorgeschlagen.

Bereits Ende 2000 hat die Gemeinde einen Bebauungsplan für ein riesiges Industriegebiet "Büg-Süd" (250.000 m2) beschlossen. Das In-dustriegebiet soll nach den Vorstellungen der Gemeinde unmittelbar neben dem vom Freistaat Bayern nach Brüssel gemeldeten EU-Schutzgebiet realisiert werden. Dies widerspricht den Festlegungen der EU-Richtlinien (FFH-RL und Vogelschutz-RL; sog. Verschlechterungsverbot). Eine Prüfung nach EU-Recht liegt bislang nicht vor.

Der ausschließlich für die Nutzung als Ölhafen genehmigte Anleger am Main-Donau-Kanal soll nach dem Willen der Gemeinde Eggolsheim als Industriehafen festgesetzt werden. Ohne öffentliche Beteiligung wurden bereits entsprechende Vorstöße unternommen. Der Bund Naturschutz sieht hier die Gefahr, dass ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ordentliches Planungsverfahren Fakten geschaffen werden sollen, die den Erhalt des landesweit bedeutsamen Naturgebietes Büg beeinträchtigen würden. Nicht zuletzt müsste zur Nutzung des Hafens eine eigene Erschließungsstraße mitten durch die wertvollen Sandäcker oder durch die Altwasser- und Auwaldbereiche des ehemaligen Standortsicherungskreises gebaut werden. Dies kann nur durch eine Naturschutzgebietsausweisung wirksam verhindert werden.



gez.

Heinrich Kattenbeck
1. Vorsitzender der Kreisgruppe Forchheim

Tom Konopka
Regionalreferent