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BUND NATURSCHUTZ FORDERT VOM LANDTAG DEN NEUSTART FÜR DAS LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMM

BAYERN DARF SEIN GESICHT NICHT VÖLLIG VERLIEREN

26.03.2013

Der BUND Naturschutz warnt  vor Flächenfraß, weiterer Zersiedelung sowie einer  „Amerikanisierung“  Bayerns, wenn der Entwurf für ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP) in Bayern im Landtag beschlossen werden sollte. „Wir appellieren eindringlich an die Fraktionen von CSU und FDP eine Denkpause einzulegen und einen Neustart für das Landesentwicklungsprogramm zu machen, damit Bayerns Kulturlandschaft geschützt und nicht weiter verramscht wird“, fordert BN-Landesvorsitzender Hubert Weiger.

Bei einer Expertenanhörung im Landtag hatten erst kürzlich viele Verbände und Akademien ebenso wie der Bayerische Städtetag und der BUND Naturschutz harte Kritik an der fehlenden Beteiligung der Bevölkerung und dem Abbau von staatlicher Steuerung geübt. „Statt Leitplanken für eine zukunftsfähige Landesentwicklung, eine ökologische Energie- und Verkehrswende und den Stopp des Flächenverbrauchs durchzusetzen, sollen die letzten Hürden für Flächen fressende Verkehrsprojekte und  Supermärkte auf der „grünen Wiese“ weggeräumt werden“, kritisiert BN-Landesbeauftragter Richard Mergner. Damit sei gerade die Nahversorgung im ländlichen Raum massiv bedroht und viele Handwerksbetriebe wie Bäcker und Metzger würden weiter ausbluten.

Die Aktualisierung steht ganz unter dem Motto „Deregulierung“ und Schaffung neuer Spielräume für die Kommunen. Doch gerade ein Land wie Bayern mit einem stark wachsenden Ballungsraum München aber auch vielen schrumpfenden Regionen wie in Nordbayern braucht eine geordnete Landesentwicklung. Die fatalen Folgen des Abbaus der überregionalen Vorgaben hatten schon in den letzten Jahren zu schlimmen Fehlentwicklungen geführt. Bayerns Kommunen sähen vielerorts gleich aus und würden noch weiter „ihr Gesicht verloren“ warnt der BN.

Vor allem die starke Aufweichung der Vorgaben für Einzelhandelsgroßprojekte und den Vorschriften gegen das Bauen auf der grünen Wiese  mit der Abschwächung des „Anbindegebotes“ wird massiv kritisiert. Die Vorschrift, das neue Siedlungsgebiete nur angebunden an bestehende Siedlungseinheiten erlaubt, soll noch weiter gelockert werden.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausnahmen  werden Autobahnanschlussstellen und deren Zubringerstraßen sowie vierspurige Bundesstraßen noch leichter für Gewerbebetriebe und den Handel als Standort geöffnet. Es ist zu befürchten, dass Arbeitsplätze damit noch stärker aus den Städten und Dörfern an Standorte entlang von großen Straßen abwandern. Arbeitsplätze müssten stattdessen an bestehenden Siedlungsschwerpunkten und an Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs angesiedelt werden.

Ein früherer Entwurf sah zudem strengere Regelungen für Neubaugebiete vor. Vor der Ausweisung eines Neubaugebiets sollten die Kommunen nachweisen, dass Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. „Es ist ein Armutszeugnis, dass auf Druck des bayerischen Gemeindetages und des bayerischen Landkreistages die Staatsregierung die letzten Brandmauern gegen die Zersiedelung und hemmungslosen Flächenverbrauch einreißen will“, so Weiger.

Einzelhandelsgroßprojekte dürften künftig für Nahversorgungs- betriebe bis 1200 m² Verkaufsfläche generell in allen Gemeinden zugelassen werden. Damit werden bisher noch geltende und schon in den Vorjahren aufgeweichte Grenzen noch weiter reduziert. Weitere Folgen werden die Zerstörung der traditionellen Kleinbetriebe  und zunehmender Verkehr zu den meist an den Randlagen oder an Straßenkreuzungen außerhalb der Ortschaften gebauten Anlagen sein.

Der LEP-Entwurf erfüllt auch nicht europarechtlich verbindliche Prüfungsbestimmungen. Zwar hat man den formalen Fehler einer nötigen Prüfung der Verträglichkeit mit dem Schutz europäischer Schutzgebiete erkannt, diese dann aber nur auf zwei Seiten und ohne Bezug auf die konkreten Auswirkungen der vielen Planungen des LEP durchgeführt. Nur die 3. Startbahn und der Donauausbau werden konkret erwähnt, aber auch ohne eigene Prüfung. Damit verstößt der LEP-Entwurf gegen europäisches Recht.

Als Affront sieht der BN die Neu-Aufnahme des Zieles einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München. „Die bayerische Staatsregierung versucht damit, die 3. Startbahn gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung und unter Missachtung des Münchner Bürgerentscheides als verbindliches Ziel der Landesplanung durchzusetzen und stellt sie sogar über den Klimaschutz, der nur als Grundsatz enthalten ist,“ kritisiert Mergner.

 

Für Rückfragen:

Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter,

Tel.: 0911/8187815 oder 0171-6394370