BUND Naturschutz klagt gegen Steinbrucherweiterung im Weißenburger Stadtwald
Der BUND Naturschutz kritisiert die Genehmigung und verweist auf den bereits laufenden großflächigen Kalksteinabbau im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Am 30. September 2022 hat der Rechtsanwalt Dirk Tessmer aus Frankfurt für den BUND Naturschutz deshalb vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen die Abbaugenehmigung eingelegt. Die Klage hat zunächst aufschiebende Wirkung, Rodungen ab 1. Oktober sind damit erstmal nicht möglich.
Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe erklärt: „Wir hatten gehofft, dass das Landratsamt die Belange des Grundwasserschutzes ernster nimmt. Weil das überhaupt nicht beachtet wurde, waren wir gezwungen, rechtzeitig Klage einzulegen, bevor durch Rodungen Fakten geschaffen werden.“
Brigitte Löffler, 1. Vorsitzende der Kreisgruppe Weißenburg-Gunzenhausen unterstreicht: „Seit Jahren stemmt sich die Kreisgruppe gegen den gigantischen Steinabbau im Naturpark Fränkische Alb. Hier würden weitere 35 Hektar Wald, das entspricht fast 50 Fußballfeldern, gerodet. In Zeiten der Klimakrise halten wir solche Rodungen für völlig falsch!“
Am 30.6.2022 hatte der BN in einem Anhörungsverfahren gegenüber dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ausführlich Stellung genommen und das Vorhaben abgelehnt. Der BN hatte darauf verwiesen, dass diverse Auflagen bzw. Bedingungen aus den beiden Vorgenehmigungen von 2004 und 2014 in einigen wichtigen Teilen wie beispielsweise Schutzzaun, Renaturierung und zeitlicher Abbauplan bis heute nicht erfüllt wurden. Wesentliche Antragsunterlagen waren unzureichend, es fehlte etwa eine Klimaschutzbetrachtung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der BN forderte, dass die im von Trockenheit betroffenen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen geplante Maßnahme nicht genehmigt wird, solange die Grundwassersituation nach Wasser-Rahmen-Richtlinie der EU als nicht gut eingestuft wird. Auch Themen wie Erholungsnutzung, Artenschutz und mangelnder Ausgleich für die Eingriffe wurden angesprochen. Mit einer weiteren Stellungnahme präzisierte der BN am 4.8.2022 nochmals seine wasserrechtlichen Einwendungen.