BUND Naturschutz kritisiert erneuten Vorstoß für naturzerstörende Variante der Umfahrung von Seubersdorf
Nicht nachvollziehen können BUND Naturschutz (BN) und betroffene Bürgerinnen und Bürger den erneuten Anlauf der Gemeinde Seubersdorf (Landkreis Neumarkt i. d. Opf.) und des Staatlichen Bauamts Regensburg für eine besonders naturzerstörende Variante der Umfahrung von Seubersdorf.
„Wir kritisieren, dass trotz der Schlappe vor dem Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2016 weitgehend an den bisherigen Plänen für die Ortsumfahrung festgehalten werden soll“, so Reinhard Scheuerlein, BN-Regionalreferent für die Oberpfalz. Bei einem Treffen in Seubersdorf sicherte er der Ortsgruppe die weitere Unterstützung des Verbands zu.
Die beabsichtigte Umfahrung war ursprünglich als Bestandteil der Bundesstraße B 8 geplant worden, obwohl deren Abstufung zu einer Staatsstraße schon unmittelbar bevorstand. Mit dem Trick der Aussetzung dieser Abstufung sollte die nur noch örtlich bedeutsame Baumaßnahme dennoch als Bundesfernstraße realisiert werden. Doch dabei machte der Bayer. Verwaltungsgerichtshof nicht mit, so dass die entsprechende Klage des BUND Naturschutz in Frühjahr 2016 zur Aufhebung der damaligen Planung führte.
Der BUND Naturschutz kritisiert, dass die gleiche Umfahrungsstraße nun als Staatsstraße geplant wird, obwohl sie überhaupt nicht im gültigen Staatsstraßenausbauplan enthalten ist. „Außerdem hat sich am fehlenden Bedarf für die aufwändige Baumaßnahme seit der ersten Planung nichts geändert“, so Klara Grönninger, Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Seubersdorf. Dennoch sollen dafür mehr als 30.000 Quadratmeter Wald, überwiegend Staatswald, abgeholzt und der vorhandene ökologische wertvolle, windstabile Waldrand auf ca. 900 Metern Länge beeinträchtigt werden.
Bei dem Treffen nahm auch Sigrid Schindler, stellvertretende Vorsitzende der BUND Naturschutz-Kreisgruppe Neumarkt, teil. Auch sie bekräftigte die weitere Ablehnung dieser Trasse durch den BUND Naturschutz. „Ein derartiges Ausmaß an Naturzerstörung ist mit der geringen Verkehrsbedeutung der Straße nicht zu rechtfertigen und völlig unverhältnismäßig“, so Sigrid Schindler.
Dabei soll der ursprünglich als Begründung dienende wasserschutzgerechte Ausbau der Staatsstraße nun weitgehend unabhängig von der geplanten Umfahrung durchgeführt werden.
Die Pläne liegen noch bis zum 1. Juli 2020 in der Gemeinde Seubersdorf i. d. Opf., Schulstraße 4, 92358 Seubersdorf i. d. OPf., Zimmer 105 aus. Rechtskräftige Einwendungen können noch bis zum 15. Juli 2020 bei der Gemeinde Seubersdorf oder bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht werden.
Der BUND Naturschutz ruft daher die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, jetzt aktiv zu werden und ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen.
Als Service stellt der BUND Naturschutz einen Vorschlag für eine Einwendung zur Verfügung, der individuell ergänzt oder geändert werden kann. Er ist ab kommenden Montag auf der Internetseite der BN-Kreisgruppe Neumarkt unter www.neumarkt.bund-naturschutz.de verfügbar.
Befremdet ist der BUND Naturschutz davon, dass die Bekanntmachung für die Bürgerbeteiligung nicht, wie üblich, im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht wurde.
Für Rückfragen:
Reinhard Scheuerlein, Regionalreferent für die Oberpfalz
Telefon 0175 462 55 98, Mail: reinhard.scheuerlein@bund-naturschutz.de