Einstweiliger Baustopp für geplante A 73
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Ende März 2003 nach Aktenlage entschieden, dass dem Eilantrag des Bundes Naturschutz stattgegeben werde und der Bau der A 73 im Abschnitt Ebersdorf b. Co. bis Lichtenfels einstweilig verboten ist.
Wie bereits nach dem Urteil zur geplanten B 173 neu (Naßanger bei Trieb) zeigt sich, dass die Erklärungen staatlicher Stellen zur Rechtssicherheit der Planfeststellungsbeschlüsse zumindest für das Bundesverwaltungsgericht nicht offensichtlich waren.
Das Gericht bewertete in seiner Eilentscheidung insbesondere die Vorkommen europaweit gefährdeter Vogelarten als möglicherweise relevant genug, den Autobahnbau im kommenden Hauptsacheverfahren nicht zuzulassen. Dies war vom Bund Naturschutz erwartet worden.
Als besonders bemerkenswert sieht es der Bund Naturschutz jedoch an, dass das Gericht den Schutz des Landschaftsbildes als so wichtig einstuft, dass die Planung auch an diesem Punkt scheitern könne. In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Der Beschluss hält für besonders erwähnenswert die Störung bzw. den Verlust des Panoramablickes bzw. der Blickachse auf den überregional bekannten ‚Gottesgarten‘ am Obermain, der ein besonders einprägsames Beispiel historisch gewachsener ländlicher Kulturlandschaft mit Panoramablick darstelle.“
Der Bund Naturschutz hat es in der Vergangenheit immer wieder – bislang erfolglos – gerügt, dass hässliche Asphaltschneisen mit riesigen Dämmen und Einschnitten in schönste Landschaften gebaut werden durften. In den staatlichen Entscheidungen dazu heißt es dazu bisher regelmäßig, der Eingriff in das Landschaftsbild werde durch die Bepflanzung der Böschungen bereits ausreichend berücksichtigt. Sollte sich für das Bundesverwaltungsgericht nach einem Ortstermin auch in der Hauptsacheverhandlung bestätigen, dass hier ein Fehler in der Abwägung durch die Regierung von Oberfranken vorliegt, wäre das ein bedeutender Durchbruch beim Schutz unserer Landschaft.
Gerettet wäre damit auch der erst in den letzten Monaten freigelegte größte keltische Friedhof Oberfrankens, den das Landesamt für Denkmalschutz im Gebiet des geplanten Autobahndreiecks bei Kösten kürzlich entdeckt hatte.
Der Bund Naturschutz hofft nun auf eine positive Entscheidung in der Hauptsacheverhandlung und einen gleich lautenden Beschluss im Klageverfahren gegen den Bau der Autobahn A 73 im Abschnitt Coburg – Ebersdorf b. Coburg. Damit ergäbe sich die Chance für mensch- und umweltfreundliche, intelligente Lösungen.
Der Bund Naturschutz appelliert deshalb nochmals an die Regierung von Oberfranken und die politisch Verantwortlichen, langfristig zu denken und dauerhaften Verkehrslösungen den Vorzug zu geben. Solange die Abschnitte Coburg - Ebersdorf und Ebersdorf-Lichtenfels nicht gebaut sind, lassen sich noch alle Alternativen verwirklichen.
Nachdem – auch durch Fehlleistungen der politischen Vertreter Coburgs – der Bau der A 73 im Norden der Stadt vollzogen wurde, muss die Stadt vor zusätzlichem Lärm geschützt werden. Der Bund Naturschutz, der vor dieser Situation immer gewarnt hat, schlägt deshalb dringende Maßnahmen im Stadtbereich Coburgs vor:
Bahnausbau: Lückenschluss Coburg - Hildburghausen, zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Lichtenfels - Coburg
Lärmschutz: Einhausung im Abschnitt Bahnhof bis Weichengereuth, Ausbau auf 2+1 Spuren im Abschnitt Weichengereuth mit Ampelfreischaltung in Gegenrichtung bei Stossverkehr
Ertüchtigung des bestehenden Netzes: Ausbau der B4 zwischen Coburg und Breitengüßbach auf drei Spuren.
Mitte 2002 hatte der Bund Naturschutz gegen die Genehmigung des Autobahnabschnittes Ebersdorf bei Coburg – Lichtenfels durch die Regierung von Oberfranken Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. „Wer eine Autobahn durch eine der schönsten oberfränkischen Landschaften, den als europäisches Kulturdenkmal ausgezeichneten Gottesgarten zwischen Vierzehnheiligen und Kloster Banz, mit der Brechstange durchsetzen will, muss mit Widerstand auch vor Gerichten rechnen“, so der Vorsitzende des BN, Prof. Dr. Hubert Weiger vor einem Jahr.
Wichtigste Punkte der Klage sind die aus Sicht des BN fehlerhafte Trassenführung östlich Coburg, fehlerhafte Abwägungen der Belange Natur, Landschaft, Lärm, Trinkwasserschutz u.a., Nichtberücksichtigung vorliegender Alternativen, Durchschneidung des vorgeschlagenen europäischen Schutzgebietes Maintal bei Banz und unzureichende Ausgleichsmaßnahmen.
Der Bund Naturschutz hält an seiner Position fest, dass es für diese Autobahn landschaftsschonendere, energiesparendere, CO2-vermeidendere und billigere Alternativen gibt, die den regionalen Verkehr besser bewältigen und eine Transitautobahn vermeiden helfen.
Bereits vor zehn Jahren hat der BN mit einer erfolgreichen Klage gegen eine vierspurige Straße zwischen Staffelstein und Untersiemau (damals B 289 neu) deutlich gemacht, dass hier Grundfesten des Natur- und Umweltschutzes angegriffen werden. Seither haben Tausende von Bürgerinnen und Bürgern aus der Region gegen die als Verkehrsprojekt deutsche Einheit Nr. 16 geplante Autobahn (auf der selben Trasse wie die verhinderte B 289 neu) demonstriert, Einwendungen erhoben, künstlerische Aktionen und Protestfahrten durchgeführt, Transparente an der geplanten Trasse angebracht, usw..
Die vom renommierten Verkehrsplanungsbüro v. Winning und Partner (Kassel) erarbeiteten und vom BN vorgelegten „Intelligenten Lösungen“ wie der Ausbau der B 4 im Itzgrund und die Stärkung der Schiene mit dem Lückenschluss bei Hildburghausen bleiben die menschen- und umweltfreundlicheren und kostengünstigeren Alternativen. Sie wurden im Verfahren nicht angemessen berücksichtigt. Eine vergleichende Kosten-Nutzen-Analyse wurde vom Planungsträger bewusst nicht vorgenommen. Die prognostizierten Verkehrsmengen von 23.000 KFZ/Tag lassen sich problemlos durch Bundesstrassen bewältigen, zumal wenn sie – wie vorgeschlagen - drei- bis vierspurig ausgebaut sind. Derzeit liegt der Schnitt auf deutschen Autobahnen bei 48.000 KFZ/Tag (1997).
Eines der Hauptargumente für diese Autobahn, die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, ist mehrfach widerlegt worden. Die Region mit der höchsten Arbeitslosigkeit in Franken – Hof - hat eine besonders hohe Autobahndichte und ist auf vier Seiten an Autobahnen angeschlossen. Gerade Transitautobahnen wie die geplante A 73 führen häufig zur Verlagerung von Arbeitsplätzen, erhöhen lediglich die Pendlerstrecken und zerstören die wichtigste Infrastruktur ländlicher Regionen im Bereich des Tourismus: die Landschaft. Die Orte Reundorf, Schönbrunn und Grundfeld im Trassenbereich haben eine Vielzahl Ferienwohnungen zu bieten, Staffelstein wurde erst vor wenigen Jahren zum Bad gekürt.
Weil mit einer Querung des Maintales bei Staffelstein auf bis zu 12 m hohen Dämmen auch ein vorgeschlagenes europäisches Vogelschutzgebiet mit Vorkommen des Wachtelkönigs und des Blaukehlchens betroffen ist, spielt auch hier - wie östlich Lichtenfels an der geplanten B 173 neu - das Europarecht eine wichtige Rolle. Im vorgeschlagenen FFH-Gebiet „Maintal Schloss Banz“ findet man z.B. Flachlandmähwiesen, gefährdete Ameisenbläulinge oder die besonders geschützte Windelschnecke.
Während die Staatsregierung angesichts regelmäßiger Jahrhunderthochwasser öffentlich auf Talauenschutz pocht, werden bei Straßenbauten aus Kostengründen dieselben Fehler fortgeschrieben, die die Hochwassersituation in den letzten Jahrzehnten forcierte.
Städte und Gemeinden wie Bad Staffelstein oder Kösten werden zukünftig völlig verlärmt. Die Vorbelastung durch die Bahntrasse und zusätzliche Immissionen durch die geplante ICE-Trasse wurden nicht berücksichtigt.
Lediglich 58 % der Eingriffe werden als ausgleichbar eingestuft. Damit bestätigt die Regierung, was der Bund Naturschutz von Anfang an als wesentlichen Kritikpunkt vorbrachte: Das Landschaftsbild, die Unverwechselbarkeit unserer Heimat wird massiv beeinträchtigt und in eine 0-8-15 Landschaft umgewandelt, wie sie allerorten anzutreffen ist. Trotzdem wurden alle diesbezüglichen Einwendungen zurückgewiesen.
In den nächsten Jahren sollen für die gesamte A 71/ A 73 ca. 2,8 Mio. € für 226 km verbaut werden. Der Abschnitt Ebersdorf b. Co. – Lichtenfels hat eine Länge von 13,4 km.
Der Bund Naturschutz klagt nicht nur als betroffenen Eigentümer zweier von der Trasse betroffener Grundstücke, sondern als anerkannter Naturschutzverband erstmals auch aufgrund des am 4. April 2002 in Kraft getretenen Verbandsklagerechtes (neues Bundesnaturschutzgesetz). Mit der Möglichkeit der Verbandsklage ergeben sich endlich umfassende Klagerechte, die auch alle neuen Autobahnplanungen umfassen.
Statt Millionen Euro Steuergelder in ein wenig zukunftsfähiges Verkehrssystem zu stecken und dabei eine wunderschöne Landschaft zurechtzuhobeln, sollte das knappe Geld in den Ausbau der Flächenbahn und den Lärmschutz in Coburg investiert werden. Ergänzungsmaßnahmen am bestehenden Straßennetz, z.B. an der B 4 im Itzgrund wären damit ebenfalls finanzierba