Ellenbach bei Bechhofen
Die Reckenberggruppe als Zweckverband fördert in der Arberger Heide jährlich rund eine Million Kubikmeter Grundwasser. Infolge der Wasserentnahme trocknete der Ellenbach im Sommer 2020 und im Sommer 2022 aus. Wegen eines Messwehres konnten zudem Fische und andere Tierarten den Bach nicht mehr besiedeln. Monate nach Erlass einer entsprechenden Auflage durch das Landratsamt und einer Presseaktion des BN am 10.6.24 hat die Reckenberggruppe zumindest das Messwehr beseitigt. Das eigentliche Problem hat sich dadurch aber eher verstärkt.
Die Entfernung des so genannten Thomson-Messwehres ist ein kleiner Zwischenerfolg im Kampf um einen ökologisch gesunden Ellenbach. Ohne das naturschädliche Wehr können sich nun wieder Lebewesen zwischen dem Naturschutzgebiet und dem Röttenbachweiher ansiedeln. Regionalreferent Tom Konopka unterstreicht aber gleichzeitig: „Das Messwehr wurde abgebaut ohne sicherzustellen, wie der Wasserstand des Ellenbachs zukünftig präzise überwacht wird. Das ist sehr problematisch, der Bach hat nämlich schon wieder sehr wenig Wasser. Es ist daher dringend erforderlich, Pegelsonden einzubauen, die den Wasserstand zuverlässig und gleichzeitig naturverträglich messen können.“
Die amtliche Auflage ist, dass ein Mindestabfluss von fünf Liter pro Sekunde aufrechterhalten werden muss, hierzu ist eine permanente Messung nötig. Führt der Ellenbach zu wenig Wasser, muss die Reckenberggruppe durch Zuspeisung von Wasser den Abfluss stützen. Derzeit gibt es lediglich eine Messeinrichtung am Anfang des Naturschutzgebietes. Eine Überwachung auch des Oberlaufs bzw. der Zuflüsse zum Ellenbach ist aber dringend notwendig. Stattdessen hat die Reckenberggruppe kurioserweise eine Wildtierkamera zur Pegelüberwachung angebracht, diese ist dafür aber gänzlich ungeeignet.
Der BN vermisst auch ein konsequentes Handeln der Behörde beim Schutz des Naturschutzgebietes. Renate Götzenberger, Stellvertretende Sprecherin des Landesarbeitskreises Wasser, hat die Überwachungsprotokolle des vergangenen Jahres ausgewertet. Demnach hat die Reckenberggruppe die Auflagen in keiner Weise erfüllt. Im Zeitraum vom 25.05.23 bis 19.10.23 lag der Mindestabfluss bei lediglich fünf von 43 Messungen über dem Grenzwert von fünf Liter pro Sekunde. An sechs Messterminen waren es sogar weniger als ein Liter pro Sekunde.
Laut Bayerischem Wassergesetz sind die Landratsämter zur Beaufsichtigung der Gewässer verpflichtet. Die technische Gewässeraufsicht vor Ort übt das zuständige Wasserwirtschaftsamt aus. Weshalb schreiten Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt nicht ein, wenn ein Bach durch die Grundwasserentnahme massiv geschädigt wird? Diese und weitere Fragen wollte der BN mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach erörtern, das als ausführende Behörde die Situation vor Ort am besten kennen müsste.
Maria Hetzel, Vorstandsmitglied der BUND Naturschutz Kreisgruppe Ansbach, hat deshalb am 17. Juni in einer Mail um einen Besprechungstermin gebeten, „aber wir wurden an das Landratsamt und an das Landesamt für Umwelt verwiesen. Es scheint, als möchte man im Wasserwirtschaftsamt keinen Dialog mit uns führen“, bedauert sie. „Wir bleiben dran.“
Für Rückfragen:
Renate Götzenberger, Stellvertretende Sprecherin des AK Wasser im BN
E-Mail: Renate.goetzenberger@gmx.de