Gegendarstellung der Hafen Nürnberg-Roth GmbH
Nach dem bayerischen Pressegesetz sind wir, der Bund Naturschutz in Bayern e:V., verpflichtet, die folgende Gegendarstellung ohne Überprüfung ihres Wahrheitsgehaltes abzudrucken.
Gegendarstellung
Zur Pressemitteilung vom 04.03.2005 "Bund Naturschutz kritisiert falsche Behauptung des Geschäftsführers des Hafen Nürnberg-Roth".
In der Pressemitteilung unter www.bund-naturschutz.de/Presse/Pressemitteilung/998 ist ein Beitrag unter der Überschrift "Bund Naturschutz kritisiert falsche Behauptung des Geschäftsführers des Hafens Nürnberg-Roth" enthalten, der unrichtige Behauptungen enthält, die ich wie folgt richtig stelle:
1) Unwahr ist, dass ich die Bevölkerung gezielt falsch informiert habe. Ich habe auf der Pressekonferenz vom 03.03.2005 nicht behauptet, dass die Donau zwischen Straubing und Vilshofen nur an 185 Tagen im Jahr befahrbar ist.
2) Herr Dr. Roland Fleck hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Deutschen Wasserstraßen- und Schiffahrtsverein auf der Pressekonferenz am 03.03.2005 dargestellt, dass die Donau zwischen Straubing und Vilshofen für Schiffe mit einer großen Abladetiefe von 2,5 m nur an durchschnittlich 185 Tagen eines Jahres befahrbar ist.
Nürnberg, den 07.03.2005
(Harald Leipold, Geschäftsführer der Hafen Nürnberg-Roth GmbH)
Bemerkung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.
Informatorisch teilen wir mit, dass die Hafen Nürnberg-Roth GmbH davon ausgeht, dass die Donau zwischen Straubing und Vilshofen nur mit Schiffen mit einer Mindesttiefe von 2,50 m an 185 Tagen nicht befahrbar sei.
Indirekt wird damit bestätigt, dass die Donau für Schiffe mit einer geringeren Tiefe an wesentlich mehr Tagen befahren werden kann. Der Bund Naturschutz ist der Auffassung, dass ein Schiffverkehr auch mit Schiffen mit einer geringeren Mindesttiefe als 2,5 m wirtschaftlich durchgeführt werden kann.