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Geplantes Gewerbegebiet Interfranken

BN-Landesvorstand im westlichen Mittelfranken:

„Wir hoffen auf eine positive Entscheidung des Bayerischen VGH gegen den Flächenfraß“

27.10.2014

Zum Auftakt seines Besuchs westmittelfränkischer Natur- und Umweltschutzprojekte machte der Landesvorstand des BUND Naturschutz am Montag, 27. Oktober 2014 Station in Zischendorf, Lkr. Ansbach, wo man einen guten Blick auf die vom geplanten Gewerbegebiet Interfranken bedrohte Kulturlandschaft hat.

Der BUND Naturschutz klagt seit Herbst 2011 zusammen mit Privatpersonen aus dem Bürgerforum Wörnitztal mit Zukunft - Allianz für eine lebenswerte Heimat e.V. gegen die Baugenehmigung für die vom Zweckverband Industrie-/Gewerbepark Interfranken geplante, 81 Hektar fressende Landvernichtung. Weitere 20 Hektar Landverbrauch würden in Folge der Ansiedlung durch Straßenbaumaßnahmen im Umfeld verbraucht.

"Es ist ein Wahnsinn, den gesamten Talraum fast bis zum Horizont zubauen zu wollen. Interfranken ist ein Paradebeispiel für Fehlplanung auf der grünen Wiese, abseits von vernünftigen Verkehrsanbindungen. Dass der Zweckverband Industrie-/Gewerbepark Interfranken trotz des enormen Leerstandes in Gewerbeflächen im Umkreis an der Planung festhält ist Kommunalkannibalismus pur. Die Wirtschaftskraft der umliegenden Gemeinden wird geschwächt, die selbst mit hohem Kostenaufwand Gewerbegebiete ausgewiesen haben. Aber halt nicht mit diesem Größenwahn. Die Eingriffe in Natur und Landschaft wie die Verlegung der Bräuning und die Verhunzung von Landschaft und Lebensräumen von Neuntöter und Co. müssen wir unter allen Umständen verhindern", so Hubert Weiger, Landesvorsitzender der BN.

"Hier droht ein Verstoß gegen die Ziele der Raumordnung. Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern sollen großflächige Gewerbegebiete in der Regel nur in geeigneten zentralen Orten mit überregionalen Verkehrsanbindungen ausgewiesen werden, das ist hier erkennbar nicht der Fall. Die Staatsregierung muss endlich handeln und solche Planungen stoppen. Auch das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden würden verletzt, wonach Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen sind. Freiwilliges Flächensparen und Broschüren des Bündnisses zum Flächensparen helfen hier nicht weiter", so Weiger.

"Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht unsere Argumente sorgfältig prüft. Die bisherigen Entscheidungen machen uns jedenfalls Hoffnung, dass hier der Vernunft auf die Sprünge geholfen wird. Diese drohende Speditionswüste werden wir jedenfalls weiter bekämpfen", so Bernd Horbaschek, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Ansbach.

Kritik an der Planung

Zusammen mit dem "Bürgerforum Wörnitztal" und vielen betroffenen Landwirten kämpft der BN seit 2003 gegen das Vorhaben, weil es dafür angesichts über 400 Hektar leerstehender Gewerbegebiete im Landkreis Ansbach keinen Bedarf gibt und die Vernichtung landwirtschaftlich nutzbarer Böden, die Verlegung des Flusses Bräuning und die Verschandelung der Landschaft nicht akzeptabel ist. Darüber hinaus bestehen ernste Befürchtungen bzgl. zunehmenden Verkehrs "über die Dörfer" und eine extreme Verschuldung der Zweckverbandskommunen durch das Vorhaben, das etwa 40 Mio. Euro kosten würde.

Der Zweckverband besteht aus den Kommunen Feuchtwangen, Schnelldorf, Schopfloch, Wörnitz, Dombühl, Diebach, Wettringen und Schillingsfürst.

Ursprünglich war das Gebiet für die 2001 herumgeisternde Ansiedlung einer neuen Produktionsstätte von BMW ins Gespräch gekommen. 240 Hektar Land waren dafür von den Kommunen wie Sauerbier angeboten worden. BMW ging dann aber nach Leipzig. Weil man des Gebiet aber schon mal gedanklich verbraucht hatte, blieb das Vorhaben als Interkommunaler Gewerbepark Interfranken in der Planung. Noch im selben Jahr begrüßte der Regionale Planungsverband Westmittelfranken das Vorhaben, besondere Unterstützung kam vom Präsidenten der Direktion für ländliche Entwicklung Jürgen Schulze, der meinte der ländliche Raum dürfe nicht in Rückstand geraten. Die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken wurde wegen ihrer berechtigten Kritik am Flächenverbrauch massiv öffentlich angegriffen.

Im Rahmen einer landesplanerischen Überprüfung, unter dem Druck der Kommunalpolitiker aus den acht Kommunen pro Gewerbegebiet und unter dem Eindruck der Proteste gegen das Vorhaben entschied die Regierung von Mittelfranken 2004, dass ca. 77 Hektar Gewerbegebiet landesplanerisch möglich seien. Sogar die Oberste Baubehörde hatte sich an der "Schlichtung" beteiligt. Laut Wolf-Rüdiger Eckhardt, Bürgermeister von Feuchtwangen gebe es die Zusage, bei Bedarf auf 170 ha zu erweitern.

Derzeit versuchen die Kommunen über ein Flurbereinigungsverfahren an die Flächen auch der verkaufsunwilligen Bauern zu kommen.

Kampf seit 2003

Mit Ostermärschen, Kundgebungen, Transparenten, fachlichen Einwendungen, Unterschriftensammlungen, einer Landtagspetition und Begehungen haben die Kritiker des Vorhabens praktisch seit Beginn der Planungen engagiert gegen den Landfraß gestritten. Der Bund Naturschutz und das Bürgerforum Wörnitztal empfehlen ihren Mitgliedern, weder eigene Grundstücke in dem Bereich der Bebauungspläne zu veräußern noch zur Nutzung frei zu geben.

Klageverfahren

Vertreten werden der BN und die Privatkläger durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte aus Würzburg, die Ende Oktober 2011 eine etwa 200 Seiten umfangreiche Klagebegründung vorlegte.

Die Klagen haben das Ziel, dass der Bebauungsplan Nr. 2 "Sondergebiet für Industrie und Logistikbetriebe mit einem Mindestflächenbedarf" und der "Bebauungsplan Nr. 3 "Kreisstraße Kr. AN 4 - neu" des Zweckverbands Industrie-/Gewerbepark Interfranken in Feuchtwangen vom zuständigen Verwaltungsgerichtshof in München für unwirksam erklärt werden.

In ersten Teilentscheidungen von den Gerichten wurde die BN-Argumentation deutlich bestätigt. Zunächst entschied das VG Ansbach, das Planfeststellungsverfahren gegen die Verlegung des Baches Bräuning auszusetzen, weil diese ja nur notwendig sei, um dort beim Bahndurchfluss die Zufahrtsstraße zu bauen.

Der VGH München hat inzwischen ebenfalls entschieden, das Verfahren gegen den Bebauungsplan für die Straße auszusetzen, weil zwischen Straße und Industriegebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Die umstrittene Straße - die Zufahrtstraße wird als Kreisstraße deklariert - ist der Schlüssel zu Interfranken überhaupt.

Die mündliche Verhandlung vor dem VGH fand am 20.10.14 statt. Mit einer Entscheidung des Gerichtes ist noch in diesem Jahr zu rechnen.

Für Rückfragen: Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken
Telefon 0911 81878-24, E-Mail: tom.konopka@bund-naturschutz.de