Gericht verpflichtet Bayern zu Sanierungskonzept für Umweltschäden am Kramertunnel
Im Zuge der Baumaßnahme sind im Naturschutzgebiet zahlreiche Quellen versiegt, Quellmoore trockengefallen und der Grundwasserspiegel abgesackt.
Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN betont: „Das heutige Urteil ist ein Gewinn für Natur und Umwelt in Bayern. Erstmals hat ein Gericht deutlich gemacht, dass auch von staatlichen Institutionen verursachte Umweltschäden nach einem rechtsstaatlichen Verfahren saniert werden müssen.“
Axel Doering, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen betont: „Um die am Kramer entstandenen Umweltschäden noch sanieren zu können, muss jetzt sofort gehandelt werden. Wir gehen davon aus, dass es trotz fortgeschrittenem Baustadium noch möglich ist, die wasserführenden Felsklüfte zu verschließen und so die trockengefallenen Moore und Quellen wieder zum Leben zu erwecken. Wir hoffen, dass ein ernsthaftes Sanierungsprogramm erstellt wird und eine Sanierung nicht mit übertriebenen Mondzahlen abgelehnt wird.“
Durch den Tunnelbau sind große Mengen Grundwasser in den Tunnelstollen eingetreten und der Grundwasserspiegel am Berg ist deutlich abgesunken. Die dortigen überregional bedeutsamen Feuchtbiotope sind dadurch zu erheblichen Anteilen trockengefallen und europäisch geschützte Biotopkomplexe zerstört worden. Obwohl im Genehmigungsverfahren für diesen Fall die Abdichtung der Felsklüfte durch Betoninjektionen als Notmaßnahme vorgesehen war, wurde diese Maßnahme bis heute nicht durchgeführt. Der BN will mit der Klage erreichen, dass zumindest im Erkundungsstollen, aber auch im Hauptstollen diese Maßnahmen durchgeführt werden. So besteht eine Chance, dass der Grundwasserspiegel sich wieder anhebt und die Biotope sich regenerieren können.
Das Verfahren nach Umweltschadensgesetz läuft bereits seit 2014. Die bayerischen Behörden und Gerichte haben stets bestritten, dass ein justiziabler Umweltschaden überhaupt durch „berufliche Tätigkeit der Straßenbaubehörden“ entstehen kann. Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof aber klargestellt, dass auch staatliche Behörden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit belangt werden können. Daher wurde nun das Verfahren am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wieder aufgenommen.