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HEIMATZERSTÖRUNG UND „AMERIKANISIERUNG“ BAYERNS - PROTEST GEGEN FORTSCHREIBUNG DES LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMMS

BUND NATURSCHUTZ NIMMT STELLUNG ZU ANBINDEGEBOT UND RIEDBERGER HORN

30.03.2017

Am vergangenen Dienstag hat das bayerische Kabinett einen Beschluss zur Fortschreibung des LEP gefasst. Dieser beinhaltet zum einen massive Erleichterungen bei Gewerbegebietsausweisungen durch die weitere Lockerung des Anbindegebotes und zum anderen macht das Kabinett den Weg für die Skischaukel am Riedberger Horn frei. Mit einer Dokumentation zur Lockerung des Anbindegebotes zeigt der BUND Naturschutz einerseits auf, wo Landschaften bisher durch das Anbindegebot bewahrt und anderseits durch eine Umgehung schon zerstört wurden.

„Der 28. März 2017 wird als schwarzer Tag für den internationalen Alpenschutz in die Geschichtsbücher eingehen. Durch die Änderungen am Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist die Bewahrung der Heimatlandschaften in Bayern mehr denn je in Gefahr. Der BUND Naturschutz wird alles daran setzten, dass der Vorstoß des Kabinetts im Landtag keine Mehrheit findet. Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, sich am Artikel 141 der bayerischen Verfassung zu orientieren und der Fortschreibung des LEP nicht zuzustimmen.“, so Prof. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz.

„Das LEP ist 1976 als Ordnungsstruktur begründet worden, um damit dem kommunalen Kannibalismus entgegenzuwirken, diesem wird nun Tür und Tor geöffnet. Heimatminister Markus Söder hat für einheitliche Regeln, anstatt für weiteren Flächenfraß durch Deregulierung zu sorgen.“, kommentiert Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz die Pläne Söders zur Heimatstrategie 2020.

Für Rückfragen:

Richard Mergner, Landesbeauftragter: 0171-6394370
Martin Geilhufe, politische Kommunikation: 0172-7954607

Hintergrund:

Am 28.3.2017 hat das bayerische Kabinett auf Initiative von „Heimatminister“ Markus Söder weitere Erleichterungen von Gewerbegebietsausweisungen an Straßen und auf der „grünen Wiese“ beschlossen. Ebenso gibt es einen Beschluss zur Änderung der Zonierung des Alpenplanes, um eine geplante Skiverbindung am Riedberger Horn zu ermöglichen. Die Fläche am Riedberger Horn, die aus dem Alpenplan-Schutz als Ruhezone herausgenommen werden soll, ist ein Schätzkästchen der Artenvielfalt, ein überregional beliebter Wanderberg und geologisch höchst labil.

Mit Beispielen aus allen Regierungsbezirken belegt der BUND Naturschutz seine Warnungen vor dem Ausverkauf der bayerischen Heimatlandschaft durch die geplante Änderung des Anbindegebotes im Landesentwicklungsprogramm. Die Dokumentation zeigt, wie Landschaften die bisher durch die Vorschriften zum Bauen im Bereich der Siedlungen („Anbindegebot“) gerettet wurden und wo Landschaften durch bestehende Ausnahmen des Anbindegebots schon zerstört wurden.

Die Dokumentation zum Anbindegebot finden sie unter:

Dokumentation Anbindegebot BUND Naturschutz 2017 (PDF)

Die detaillierte Stellungnahme zur Lockerung des Anbindegebots finden Sie unter:

Detaillierte Stellungnahme zur Lockerung des Anbindegebots (PDF)

Die detaillierte Stellungnahme zur Änderung des Alpenplans finden Sie unter:

Detaillierte Stellungnahme zur Änderung des Alpenplans (PDF)