Keine Kompromisse beim Wassercent!
Bayern, Hessen und Thüringen. In diesen drei Bundesländern gibt es aktuell keine Regelungen über die Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes – dem sogenannten Wassercent. „Wasser, unser aller Lebensgrundlage, hat in Bayern keinen angemessenen Preis, teilweise ist es sogar umsonst. Dabei könnte unser Wasser mit der Einführung eines Wassercents effektiv vor Übernutzung geschützt werden. Entscheidend ist hierbei die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips. Das heißt, jeder, der Wasser nutzt, muss zahlen!“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner.
Bereits im Jahr 2021 hat die Bayerische Staatsregierung eine Regelung zur Einführung einer Gebührenordnung angekündigt, nach der letzten Landtagswahl hat es der Wassercent immerhin in den Koalitionsvertrag geschafft: „Konkret passiert ist seitdem aber nichts. Stattdessen streiten CSU und Freie Wähler seit Monaten über die Ausgestaltung des Wassercents. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit unserem Wasser. Die Staatsregierung muss nun endlich liefern und zwar kompromisslos – keine Ausnahmen für Industrie, Landwirtschaft oder die Wasserkraft! Die Einnahmen müssen zudem zweckgebunden sein, etwa für den Erhalt und Schutz von wasserabhängigen Ökosystemen oder zum Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser“, so Mergner.
BN-Wasserexpertin Dr. Christine Margraf unterstreicht: „Die Entwicklungen beim bayerischen Wasser sind besorgniserregend. Auch wenn sich die Grundwasserspiegel vor allem in Südbayern in den letzten beiden Jahren etwas erholt haben. Insgesamt sinken die Grundwasserspiegel bedingt durch die Klimakrise kontinuierlich. Rund ein Fünftel des bayerischen Grundwassers ist zudem stark belastet, etwa mit Nitrat und Pestiziden.“
Ein besonderes Augenmerk müsse deshalb auf dem sehr reinen Tiefengrundwasser liegen, so Margraf weiter: „Diese Wasserspeicher sind essentiell wichtig für zukünftige Generation. Es kann nicht sein, dass derzeit private Mineralwasserfirmen das Jahrtausende alte Tiefengrundwasser umsonst aus dem Boden pumpen und teuer verkaufen!“
Der BUND Naturschutz möchte eine Staffelung des Wassercents für die verschiedenen Nutzungen und schlägt folgende Größenordnungen vor:
- Grundwasser und Oberflächenwasser: 0,07 €/m³
- Tiefengrundwasser: 0,10 €/m³ ansteigend auf 0,16 € (privatwirtschaftliche Unternehmen: 1,00 €/m³)
- Wasserentnahme mit Wiedereinleitung: 0,01 €/m³
- Wasserkraftnutzung: 0,0001 €/m³, bei Nichteinhaltung gesetzlicher Anforderungen doppelte bis ansteigend auf fünffache Höhe.