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Kelbachgrund schützen, Straßen cleverer planen

Bund Naturschutz zeigt alternativen Trassenvorschlag zwischen Ebensfeld und Prächting

11.12.2006

Die Straßenbauverwaltung plant nach wie vor eine Flächen verschwendende Neubautrasse der Staatsstraße 2187 zwischen Prächting und Ebensfeld mit der Direktanbindung an die B 173.

 

Beim Erörterungstermin zum geplanten Neubau der Straße am 26. Oktober 2006 wurde vom Bund Naturschutz kritisiert, dass der Bedarf für die Straße nicht nachgewiesen ist. Auch sich aufdrängende Alternativen zur "großen Lösung" wurden nicht geprüft. Die Straßenbauverwaltung musste dies genauso einräumen wie die Tatsache, dass die von ihr behaupteten Gefährdungen auf der bestehenden Staatsstraße wegen zweier Kurven nirgends belegt ist. Die Medien berichteten ausführlich darüber.

 

Von der Regierung von Oberfranken als planfeststellende Behörde wurde der vom BN ins Spiel gebrachte Vorschlag einer Fläche sparenderen und Landschaft weniger beanspruchenden Trasse östlich des B 173-Damms im Kelbachgrund mit Interesse aufgenommen und eine Prüfung zugesagt. Dies ist relevant, weil das Bay. Naturschutzgesetz vorschreibt, Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden.

 

Der BN erkennt die Notwendigkeit dieser Straßenbaumaßnahme weiterhin nicht. Weil beim Erörterungstermin im Oktober aber deutlich wurde, dass die staatliche Verwaltung am Plan einer "großen Lösung" trotz aller vorgebrachter Kritik festhalten will, soll mit dem Alternativvorschlag im Planungsverfahren eine umweltverträglichere Trasse ("Variante 5") geprüft werden.

 

Die so genannte Variante 5 stellt eine Verbindung der bestehenden Staatsstraße zwischen Ebensfeld und Prächting und der Anschlussstelle Ebensfeld der B 173 dar. Der Verlauf könnte östlich parallel der bestehenden Talquerung und der östlichen Anschlussstelle der B 173 gedacht werden. Sollte eine Verbindung zum bestehenden südlichen Anschlussknoten zur B 173 verkehrstechnisch nicht möglich sein, wäre eine Verlegung dieser Auffahrtschleife nach Westen denkbar und zu prüfen.

 

Folgende Vorteile dieser noch nicht untersuchten Variante könnten zum Tragen kommen:

 

·        Geringere Versiegelung und damit Verringerung der Hochwassergefahren.

·        Geringerer Flächenverbrauch und damit Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen.

·        Geringere Landschaftszerschneidung und damit Erhalt des schönen Landschaftsbildes in Sichtweite der Hankirche.

·        Geringere Lärm- und Schadstoffbelastung insbesondere für die Klinik in Kutzenberg.

·        Geringere Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes östlich der B 173 und damit Sicherung der Trinkwasserversorgung.

·        Geringere Kosten für den Freistaat Bayern und die Marktgemeinde Ebensfeld bei Bau und Unterhalt der neuen Trasse und der bestehenden Staatsstraße.

·        Keine neue Bachquerung inmitten der freien Landschaft.

·        Bessere Verkehrsverhältnisse für den Ziel- und Quellverkehr zwischen Ebensfeld und Prächting/Kleukheim.

 

Dass die Straßenbauverwaltung, das Staatliche Bauamt Bamberg, nicht von selbst auf diese Lösung kam, obwohl sie 1999 bereits im Zuge des Bürgerentscheids als "Schubert-Trasse" öffentlich diskutiert worden war, ist der eigentliche Skandal.

 

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ebensfeld bekämen bei der "großen Lösung" die Bau- und Unterhaltslasten der bestehenden Staatsstraße aufgehalst. Nach der derzeitigen Planung würde sie zur Gemeindeverbindungsstraße herabgestuft. Da sie nicht frostsicher gebaut ist, muss sie in absehbarer Zeit saniert werden.

 

 

Der Bund Naturschutz sieht mit der geplanten Neubaumaßnahme die Gefahr einer Abkürzung zwischen den Autobahnen A 70 Bamberg - Bayreuth/Kulmbach und der künftigen A 73 Bamberg - Lichtenfels - Erfurt. Dadurch würde eine Verkehrszunahme durch den ruhigen Kelbachgrund vorbereitet. Insbesondere LKW-Fahrer würden zur Mautvermeidung solche besonders großzügig ausgebauten Straßen nutzen.

 

Vom Bund Naturschutz wird die grundsätzliche Notwendigkeit der geplanten Neubautrasse in Frage gestellt, weil der heutige Verkehr mit weit unter 2.000 KFZ pro Tag im Bereich kleiner Ortsverbindungsstraßen liegt und selbst die vom Straßenbauamt vorgelegten Prognosen für 2015 noch geringe Werte aufweisen würden. Diese sehr geringe Verkehrsbelastung rechtfertigt keinen Neubau.

 

Flächenverbrauch, Landschaftszerschneidung, Landschaftsbildbeeinträchtigung und Steuergeldverschwendung wären gravierende Folgen. Eine negative Folge der "großen Lösung" im Rahmen des Neubaus der St 2187 wäre auch die ansteigende Belastung der Bewohner der
Ebensfelder Ortsteile Kleukheim und Prächting durch den vermehrten Durchgangsverkehr.

 

Erst vor sechs Jahren war eine Neubaumaßnahme zur Direktanbindung des Kelbachgrundes an die B 173 bei Ebensfeld durch einen Bürgerentscheid verhindert worden. 72% der Bürgerinnen und Bürger aus
Ebensfeld hatten 1999 gegen den Straßenbau votiert.

 

Der im Planfeststellungsverfahren nur für den reinen Straßenkörper der "großen Lösung" angeführte Flächenverbrauch von 3,1 ha stellt den höchsten Wert aller untersuchten Planungsvarianten dar. Zusammen mit den Planungen zum Ausbau der B 173 mit einem Standstreifen mit der geplanten Umwidmung zur A 73, dem Neubau einer Kreisverkehrsanlage am Rinnigweg und einer Sammelstraße im Baugebiet Straßenäcker würde der Neubau der Staatsstraße vom Ortsausgang Prächting zur Anschlussstelle Ebensfeld der B 173 als "große Lösung" für das Ebensfelder Gemeindegebiet eine weitere starke Versiegelung bewirken, da gleichzeitig keine vorhandenen Straßen zurückgebaut würden. Das landesplanerische Ziel der massiven Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, das Staatsminister Dr. Werner Schnappauf ständig einfordert, wird durch die Neubaumaßnahme klar verfehlt.

 

Weil Steuergeld nur einmal ausgegeben werden kann und bei Ausbau von Straßen die Abstimmung "mit den Rädern" zu Gunsten vermehrten KFZ-Verkehrs forciert wird, wäre durch die Verwirklichung der Baumaßnahme eine weitere Schwächung des Öffentlichen Nahverkehrs (Öffentlicher Busverkehr, Bürgerbuslinien und Schienenpersonennahverkehr) im Gebiet der Marktgemeinde Ebensfeld absehbar. Die Planungsauswirkungen widersprechen demnach der Aufgabensetzung des 2001 durch den Landkreis Lichtenfels erstellten Nahverkehrsplanes, in dem dem ÖPNV neben der Daseinsvorsorge auch die Bedeutung einer möglichst vollwertigen Alternative zum Motorisierten Individualverkehr (MIV) zugewiesen wird.