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Kommentar zu Petition Wasserschutzgebiet Mangfalltal: Wasserrechtsverfahren muss endlich wiederaufgenommen und zügig fertiggestellt werden

Heute wurde im Umweltausschuss über die Petition „WSG Mangfalltal – Sicherung des Rechtsstaatlichkeit statt Selbsteintritt der Regierung von Oberbayern“ entschieden. Dabei wurde diese berücksichtig und im Herbst erfolgt eine Berichtspflicht.

31.03.2022

„Auch wenn der BUND Naturschutz für die Ausweisung einer Zone III im Wasserschutzgebiet und für ein Dünge- und Beweidungsverbot in der Schutzzone IIa ist, lehnen wir den Selbsteintritt des Beweidungsverbots durch die Regierung von Oberbayern vehement ab. Dieses in der WAA-Zeit entstandene "Lex Schuirer" entspricht nicht unserem Demokratieverständnis.

Gleichzeitig trägt das Landratsamt durch monatelange Untätigkeit selbst Schuld, dass diese Situation eingetreten ist. Nach Berücksichtigung der Petition durch den Umweltausschuss im Landtag muss Herr Landrat von Loewis of Menar alles daran setzten, dass das Verfahren zur Neufestsetzung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing endlich wieder aufgenommen und baldmöglichst zum Abschluss gebracht wird“, kommentiert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

"Die Neufestsetzung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing steht schon seit Jahrzehnten an, wurde aber bisher immer wieder ausgebremst. Notwendig ist sie insbesondere, weil bisher innerhalb des Wasserschutzgebiets überhaupt keine Zone III ausgewiesen ist. Auch sollte der Forderung des LfU als Fachbehörde, die ein Dünge- und Beweidungsverbot in der Schutzzone IIa vorsieht, zeitnah nachgekommen werden. Die geforderte Dringlichkeit muss vom Landrat zum Anlass genommen werden, das Verfahren zügig wieder aufs Gleis zu setzen und nach entsprechender Prüfung abzuschließen", äußert sich Manfred Burger, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Miesbach.

 

Für Rückfragen:

Annemarie Räder
BN-Regionalreferentin Oberbayern
Tel. 089/54830114, 01704042797
E-Mail: annemarie.raeder@bund-naturschutz.de