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Luchs: Schuldspruch im Wilderei-Prozess

Das Amtsgericht Cham hat einen 53 Jahre alten Jäger zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.000 Euro wegen Wilderei und illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Zudem muss der Jäger seine Waffen, die Waffenbesitzkarte und seinen Jagdschein abgeben. Der BUND Naturschutz erwartet von diesem wichtigen Urteil als Signalwirkung, dass Wilderei in Bayern ab sofort stärker geahndet wird.

12.09.2019

Der Richter am Amtsgericht Cham war der Überzeugung, dass der Angeklagte aus Lohberg im Bayerischen Wald eine Lebendfalle in seinem eigenen Jagdrevier aufgestellt und mit Zweigen getarnt hatte. Nachdem ein Luchs darin gefangen war, hat der 53-Jährige das Tier erschossen. Ein Zeuge hatte der Polizei gemeldet, der Jäger habe ihm gegenüber mit der Tötung eines Luchses geprahlt.

Der BUND Naturschutz sieht in dem Urteil ein Signal dafür, dass Artenschutzkriminalität künftig konsequenter verfolgt wird. Wer ein Wildtier illegal tötet, muss mit deutlichen Strafen rechnen; verurteilte Jäger haben damit zu rechnen, dass sie keine Waffe mehr führen dürfen.

Der BUND Naturschutz begrüßt das Urteil und fordert, noch mehr für die Luchsheimat Bayern zu tun: „Es ist Zeit, Luchse in geeigneten Lebensräumen Bayerns wieder anzusiedeln", so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN). Mit 130 erwachsenen Tieren in Deutschland hat die Luchspopulation immer noch keine langfristig überlebensfähige Größe erreicht. Der Luchs ist hierzulande nach wie vor vom Aussterben bedroht. 

Luchs aktiv wiederansiedeln

In Bayern gibt es zwar viele geeignete Luchslebensräume: Spessart, Rhön, Frankenwald, Oberpfälzer Wald mit Steinwald, Fichtelgebirge, Bayerisch-Böhmisches Grenzgebirge sowie die bayerischen Alpen mit Anbindungsmöglichkeiten an Luchsvorkommen in den West- und Ostalpen. Doch Jungluchse wandern meist nur 50 Kilometer weit ab und viele werden bei ihren Wanderungen überfahren. Deswegen ist eine Etablierung von Luchsbeständen in diesen Lebensräumen derzeit sehr unwahrscheinlich. Die zwei großen Luchsbestände Deutschlands im Bayerischen Wald und im Harz sind beide durch aktive Wiederansiedlung begründet worden.

Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe fordert deswegen die Freisetzung von Luchsen in geeigneten Lebensräumen in den bayerischen Mittelgebirgen und den Alpen. Nur so könne das 2008 von der Bayerischen Staatsregierung im Managementplan Luchs definierte Ziel einer "vitalen Luchspopulation, die alle geeigneten Lebensräume Bayerns besiedelt" erreicht werden. Auch andernorts in Deutschland, z.B. dem aktuellen Luchs-Wiederansiedlungsprojekt im Pfälzerwald, wird dieser Weg gegangen. „Mit einer Wiederansiedlung könnten wir der Gefahr eines erneuten Aussterbens des Luchses wirkungsvoll entgegentreten", so Geilhufe.

Alles über den Luchs in Bayern

Für eine aktive Wiederansiedlung des Luchses

Für Rückfragen

Uwe Friedel
Artenschutzexperte
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel. 0173 / 8 05 85 63 
uwe.friedel@bund-naturschutz.de