Nach Gerichtsurteil: Schicksal von CETA bleibt offen
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist trotz Ablehnung der Eilanträge eine Ohrfeige für die EU-Kommission. Das Gericht hat der Bundesregierung klare Hausaufgaben aufgegeben, die auch Forderungen der Stop-CETA-Bewegung enthalten. Es darf keine vorläufige Anwendung für CETA-Teile geben, die in der Zuständigkeit Deutschlands liegen, dazu gehören die Sonderklagerechte für internationale Konzerne. Und es muss sichergestellt sein, dass eine vorläufige Anwendung auch einseitig von Deutschland zurückgenommen werden kann. Außerdem sollen die Entscheidungen des Gemeinsamen CETA-Ausschusses unter den Vorbehalt einer einstimmigen Zustimmung der Mitgliedstaaten gestellt werden.
Ernst-Christoph Stolper, Handelsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärt: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, das Schicksal von CETA ist weiter offen. Das Abkommen muss außer der Unterzeichnung im EU-Handelsministerrat auch die Ratifizierung im EU-Parlament und in allen Mitgliedstaaten sowie die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestehen. Wir sind sicher, CETA wird, so wie es vorliegt, nicht in Kraft treten.“
Zudem hat der BUND Naturschutz zusammen mit dem Umweltinstitut München, Mehr Demokratie, Campact und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung in Bayern ein Volksbegehren gegen CETA initiiert. Damit wollen wir die bayerische Staatsregierung dazu verpflichten, das Freihandelsabkommen im Bundesrat abzulehnen. Gelingt das, könnten wir CETA so wiederum für ganz Europa zu Fall bringen. Für das Volksbegehren hatten im Juli an nur einem Tag über 50.000 Bürger unterschrieben; nötig waren 25.000 Stimmen. Damit war dem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis, das sich gegen das Freihandelsabkommen einsetzt, ein einzigartiger Erfolg gelungen. Morgen übergeben wir dem bayerischen Innenministerium den Zulassungsantrag für unser Volksbegehren.
Mehr zum Volksbegehren: www.volksbegehren-gegen-ceta.de