Nachhaltige Ausrichtung für die Regionalplanung!
Im Rahmen der derzeit laufenden Anpassung des Regionalplanes für die Region Untermain (Lkr. Aschaffenburg & Miltenberg) hat der BN vor wenigen Tagen eine umfassende Stellungnahme abgegeben und dort u.a. eine weit stärkere Gewichtung des Flächenschutzes und des Klimaschutzes gefordert - insbesondere konkretere und umfassendere Zielvorgaben zu diesen beiden für die Entwicklung aller bayerischen Regionen zentralen Belangen.
Für alle 18 Planungsregionen Bayerns existieren eigene Regionalpläne, in denen die Zielaussagen des bayerischen Landesentwicklungsprogrammes regionsspezifisch konkretisiert werden sollen.
Dies ist für die Entwicklung der einzelnen Regionen und für die Umsetzung landesweit bedeutsamer Ziele (z.B. Flächenschutz) umso bedeutsamer, als bei allen nachgeordneten Planungen die Grundsätze und Zielvorgaben des jeweiligen Regionalplanes zu beachten sind - somit auch von den Gemeinden bei der Ausweisung neuer Bau - und Gewerbegebiete.
Flächenverbrauch & Flächenschutz:
Angesichts der überragenden Bedeutung des Flächenschutzes für eine wirklich nachhaltige Entwicklung dieser Region (und aller Regionen Bayerns) und seiner Verflechtung mit nahezu allen Belangen ( z.B. Boden als Wirtschaftsgrundlage der Landwirtschaft, als Grundwasserreservoir und als Wasserfilter), sollte die Reduzierung des Flächenverbrauches als eigener Grundsatz in die Grundzüge der Raumentwicklung aufgenommen werden - auch um damit die o.g. Bedeutung zu unterstreichen.
Dringender Handlungsbedarf besteht lt. Richard Mergner, dem Landesvorsitzenden des BN umso mehr, als schon im Jahr 2007 von der damaligen Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Reduzierung des Flächenverbrauches auf 30 Hektar/Tag bis zum Jahr 2020 vereinbart worden ist.
Demnach müsste in Bayern der Flächenverbrauch in den nächsten 2 Jahren zumindest auf 5 Hektar/Tag reduziert, somit also halbiert werden.
Dieses politisch höchst ambitionierte, zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen aber alternativlose Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn es in alle Regionalpläne aufgenommen wird - sei es als Grundsatz oder als Ziel - und damit für die nachgeordnete Bauleitplanung verbindlich wird.
Die freiwillige Reduzierung des Flächenverbrauches durch die bayerischen Städte und Gemeinden ist bedauerlicherweise v.a. an der kannibalisierenden Konkurrenz der Gemeinden gescheitert.
Lt. BR Data ist die Fläche der in Bayern ausgewiesenen Gewerbegebiete heute fast 10mal so groß wie die jährliche Zunahme an tatsächlich gewerblich genutzten Flächen.
Für eine wirklich nachhaltige Entwicklung in dieser Region ist es für den BN deshalb unverzichtbar, die Inanspruchnahme bislang unverbauter Flächen spätestens ab 2025 davon abhängig zu machen, dass eine Entsiegelung und Bodenrevitalisierung auf einer gleichgroßen Fläche nachgewiesen werden kann. Die Grundlagen dafür müssen aber schon im Rahmen der jetzigen Regionalplanänderung gelegt werden!
Klimawandel:
Eine Region kann zwar den globalen Klimawandel nicht rückgängig machen oder gar stoppen. Sie kann und muss jedoch dazu beitragen, dass er nicht weiter forciert wird und dass durch kurz - bzw. mittelfristig wirksame Planungen und Maßnahmen die Bewältigung der weit reichenden Folgen des Klimawandels für nahezu alle Lebensbereiche in der Region ermöglicht bzw. erleichtert wird. Gerade hierfür bedarf es aber möglichst konkret formulierter Zielvorgaben im Regionalplan!
Der Formulierungsvorschlag des BN für die Regionalplanänderung:
"Durch Planungen und Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen v.a. in den Bereichen Verkehr, Siedlungs-, Wohnungs- & Straßenbau sowie Energieerzeugung und Landwirtschaft muss gewährleistet werden, dass die Region nicht zur weiteren Verschärfung bzw. Beschleunigung des Klimawandels beiträgt. Vorrangiges Ziel muss es dabei sein, im öffentlichen wie im privaten Bereich die Energieeffizienz zu steigern, den Energieverbrauch zu senken und die Energieerzeugung auf Erneuerbare Energien wie Wind - oder Sonnenenergie umzustellen.
Ebenso sind in allen von den Auswirkungen des Klimawandels mittelbar oder unmittelbar betroffenen Bereichen kurz- wie mittelfristig wirksame Planungen und Maßnahmen zur Klimafolgenbewältigung erforderlich - beispielsweise durch den Umbau von Nadelwäldern in Laubmischwälder."
Schon angesichts der Brisanz des anhaltenden Flächenverbrauches und des gerade in diesem Hitzesommer unübersehbaren Klimawandels darf nach Auffassung des BN die Chance nicht ungenutzt bleiben, im Zuge der aktuellen Regionalplanänderung einen wirksamen Beitrag zur Bewältigung dieser zentralen Herausforderungen zu leisten.
Für Rückfragen:
Dr. Kai Frobel, Stellv. Landesbeauftragter
Tel. 0911-81878 18, kai.frobel@bund-naturschutz.de
Helmut Schultheiß
Regionalreferent für Unterfranken
Tel. 09123-999 57 13
helmut.schultheiss@bund-naturschutz.de