Nürnberger BN-Mitglieder lehnen Vergleich zum Frankenschnellweg ab
7.032 stimmberechtigte Mitglieder der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt waren aufgerufen, zwischen dem 18.3. und dem 6.4.2021 über den Vergleich zum geplanten Ausbau des Frankenschnellweges abzustimmen. Stimmberechtigt waren alle bis 31.01.2021 dem BN gemeldeten Mitglieder der Kreisgruppe Nürnberg, die spätestens am 06.04.2021 14 Jahre alt waren. Die bis zum 6.4.2021 abgegebenen 2.727 Stimmen ergaben eine Ablehnung des Vergleichs.
- 1.543 (57%) Mitglieder lehnten den Vergleich ab,
- 1.147 (42%) stimmten zu und
- 37 (1%) enthielten sich der Stimme.
Die Wahlbeteiligung betrug 39 Prozent.
„Wir freuen uns, dass der zweite Mitgliederentscheid in der BN-Geschichte zu einem klaren Ergebnis geführt hat. Das Votum des BN-Landesvorstandes, den Vergleich nicht anzunehmen, wenn die Mitglieder ihn ablehnen, wird nun umgesetzt“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.
„Die Vergleichsverhandlungen wurden geführt, um angesichts der Unsicherheiten im weiteren Klageverfahren einen Rettungsschirm mit LKW-Durchfahrtsverbot, Tempolimits zur Lärmreduzierung und Verkehrsberuhigung zu bekommen. Sollte das Projekt nun vor Gericht oder angesichts leerer Kassen aus Spargründen und politischer Einsicht der Verantwortlichen in Stadt und Staatsregierung scheitern, wäre dies für den Klimaschutz und eine Mobilitätswende in Nürnberg sicher am besten“, so Mergner.
„Leider konnte für die Mitglieder kein tragfähiger Vergleichsvorschlag gefunden werden. Angesichts der massiven Klimaprobleme, die auch ein Umdenken in der Verkehrspolitik erfordern, konnte sich die Mehrzahl der Mitglieder nicht mit dem Vergleich anfreunden. Der mehrjährige Konflikt vor Gericht geht nun weiter und wir werden das Erforderliche tun, ihn erfolgreich zu Ende zu führen. Bisher haben wir Recht behalten, vor dem Europäischen Gerichtshof trug unsere Klage zur Klärung bei, ob für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Nun gilt es zu klären, ob das inzwischen durch einen weiteren Planfeststellungsbeschluss modifizierte Projekt den Gesichtspunkten des Klimaschutzes und des Immissionsschutzes genügt“, so Peter Rottner, Landesgeschäftsführer.
„Ich bedauere das Ergebnis, da ich mich persönlich für den Vergleich stark gemacht habe. Gleichzeitig appelliere ich an die Stadtspitze, sollte es je zu einem Ausbau kommen, die von uns im Vergleich durchgesetzten Verbesserungen trotzdem zu übernehmen wie z.B. Verringerung des LKW-Durchgangsverkehrs. Ich danke allen, die sich am Mitgliederentscheid beteiligt haben, für ihr Votum, und bitte alle, die mit ihrer Position unterlagen, dem BN weiter die Treue zu halten. Es gibt außer dem Thema Frankenschnellweg viele Projekte in Nürnberg, für die es sich weiter zu kämpfen lohnt“, so Dr. Otto Heimbucher, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt.
Es gab folgende Abstimmungsmöglichkeiten: „Ja, ich stimme der Rücknahme der Klage und dem Vergleich zu“, „Nein, ich stimme einer Rücknahme der Klage und dem Vergleich nicht zu“ oder „Ich enthalte mich“.
Die weiteren Schritte des BUND Naturschutz in Sachen Frankenschnellweg
Mit dem ablehnenden Votum wird der BUND Naturschutz nun die Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München (VGH) weiterführen und umfangreich zu dem Planergänzungsbeschluss vortragen. Derzeit ruht diese, aber es ist damit zu rechnen, dass die Stadt eine Wiederaufnahme beantragen wird. Es bleibt dann die Entscheidung des VGH über den Fortgang abzuwarten, die voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr fallen wird.
Der BUND Naturschutz wird sich weiterhin politisch dafür einsetzen, dass das aus der Zeit gefallene Projekt Frankenschnellweg in Zeiten der sich zuspitzenden Klima- und Biodiversitätskrise nicht gebaut wird. Zusammen mit dem Bündnis gegen den Ausbau des FSW und Nürnberg for future wird der BN seinen politischen Widerstand gegen das Projekt weiter vortragen. Der BN hofft weiterhin auf ein Einsehen der Stadtspitze und der Mehrheit des Stadtrates, den Ausbau nicht vorzunehmen. Da die Finanzierung noch völlig ungeklärt ist, ist mit einem Baubeginn – selbst bei einem möglichen Verlust der Klage - auch in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.