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Paketzentrum Weichering: BUND Naturschutz wirbt für Nein beim Bürgerentscheid

Bis Sonntag dürfen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen die Weicheringer Bürgerinnen und Bürger abstimmen, ob die Gemeinde die Planungen für den Bau eines Paketzentrums der Post auf über 13 Hektar weiterführt. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist der dortige Standort ungeeignet. Außerdem würde es zu einer drastischen Erhöhung des LKW-Verkehrs auf der B16 führen.

10.03.2022

„Die Belastung der Bundesstraße16 würde mit dem Paketverteilzentrum sprunghaft auf 20.000 Fahrten ansteigen, damit würde ein Sachzwang geschaffen, um den 24 km langen Ausbau der B16 auf vier Spuren zu rechtfertigen. Im Moment kann ohne das Paketzentrum nur eine fadenscheinige Begründung für den Ausbau hervorgebracht werden“, äußert sich Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN).

„Wir haben uns zusammen mit dem LBV bereits Mitte letzten Jahres gegen den Standort des Paketverteilzentrums in Weichering ausgesprochen. Denn es würde zu einem großen Flächenverlust allgemein und vor allem von guter landwirtschaftlicher Nutzfläche kommen. Der Standort liegt außerdem voll umfänglich im Landschaftsschutzgebiet „Brucker Forst“ und führt zu einer Gefährdung des angrenzenden Fauna-Flora-Habitat Gebietes und mehrerer kartierter Biotope. Bedroht sind davon Altwassermulden, Erlenbruchwald und Auwaldstrukturen. Durch Ausgleichsflächen an anderer Stelle sind die Flächen- und Biotopverluste in diesem Umfang nicht ausgleichbar“, erläutert Günter Krell, BN-Kreisvorsitzender von Neuburg-Schrobenhausen. Ein Lärmgutachten für das Millionenprojekt, in dem pro Stunde bis zu 40.000 Pakete umgeschlagen werden sollen, existiere zwar bereits, werde aber von der Post nicht herausgegeben, moniert Krell. Dadurch sei die Beurteilung im Bürgerentscheid sehr erschwert, handele es sich beim Paketzentrum doch überwiegend um Nachtbetrieb und nächtlichen LKW-Verkehr. Betroffen sei davon Weichering, aber auch der Neuburger Stadtteil Maxweiler.

Auch bei einem positiven Bürgervotum für das Projekt sehen wir als BN erhebliche naturschutzfachliche Hindernisse. Bei Herausnahmen aus einem Landschaftsschutzgebiet wurde jüngst bestätigt, dass im Einzelfall eine Umweltprüfung durchgeführt werden muss. Damit ist noch nicht abschließend geklärt, ob dort aus naturschutzrechtlicher Sicht überhaupt ein solches Vorhaben verwirklicht werden kann.