Politisches Ergebnis des Donau-Raumordnungsverfahrens
Der Bund Naturschutz sieht in der Landesplanerischen Beurteilung für den Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen, die der Aus-bauvariante C/C280 mit einer Staustufe und einem Schleusenkanal attes-tiert, dass nur sie den Erfordernissen der Raumordnung entspräche, erhebliche Mängel und Widersprüche.
Die Stellungnahmen aller Fachbehörden und Umweltverbände hinsichtlich der Ausgleichbarkeit der Eingriffe in Natur und Landschaft werden für weitgehend irrelevant erklärt.
Bei der Prüfung der Ausbauvarianten wurde rechtswidrig darauf verzichtet, auch die FFH-Verträglichkeit der unterschiedlichen Eingriffe zu unter-suchen.
Die abenteuerlichen Prognosen der Staustufenlobby zur Entwicklung des Güterverkehrs auf der Donauwasserstraße werden kritiklos übernommen. Stellungnahmen der Umweltverbände, die eine verkehrliche Notwendigkeit des Staustufenbaus hinterfragen, bleiben kommentarlos unberücksichtigt.
Der im Raumordnungsverfahren betrachtete Donauabschnitt wird als "Engpass auf der Strecke von der Nordsee zum Schwarzen Meer" be-zeichnet, obwohl das Gegenteil hinlänglich bekannt und dokumentiert ist.
Wie aus der Zusammenfassung der Stellungnahmen im Anhang der Landes-planerischen Beurteilung zu entnehmen ist, haben alle Fachbehörden ebenso wie die Umweltverbände festgestellt, dass die Eingriffe in Natur und Land-schaft, die mit dem Bau einer Staustufe gemäß Variante C/C280 verbunden wären, nicht ausgeglichen werden können. Auch in der Landesplanerischen Beurteilung wird auf das Problem eingegangen, mit einer Reihe von "Maß-gaben" wird versucht, die Eingriffe als ausgleichbar erscheinen zu lassen. Wie weit sich diese "Maßgaben" erfüllen lassen, wird nicht untersucht.
Für alle Eingriffe in Gebiete, die der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unter-liegen, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung unerlässlich. Diese Prüfung wurde im Raumordnungsverfahren unterlassen, sie soll erst im Planfestsstellungs-verfahren durchgeführt werden. Es sollen also erst kostenaufwändige Pla-nungen durchgeführt werden, um anschließend zu prüfen, ob der Eingriff tatsächlich zwingend erforderlich ist und ob es verträglichere Alternativlösun-gen gibt. Diese Vorgehensweise sichert dem Ingenieurbüro Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH Aufträge für weitere Jahre, zu Lasten des Staatshaushaltes, zu Lasten der Steuerzahler.
Als Grund für die Notwendigkeit der Staustufenkanalisierung des letzten Frei-flussabschnitts der Donau in Bayern wird, nachdem das Argument "Sohldurch-schlag" hieb- und strichfest widerlegt ist, die verkehrliche Notwendigkeit angegeben. Hier übernimmt die Landesplanerische Beurteilung kritiklos die Vorgaben der Staustufen-Lobby. Die Schlagworte wie "Ganzjährige Befahr-barkeit" und "Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Wasserstraße" werden hier ebenso wie abenteuerliche Prognosen zur Entwicklung des Güterverkehrs auf der Donau als Faktum und als geltende Grundlage des Projekts hingestellt. Dass eine Wasserstraße niemals ganzjährig befahrbar sein wird (Einsgang, Hochwasser) liegt auf der Hand. Dass im heutigen Verkehrsgeschehen nur eine geringer Teil der zu transportierenden Güter für den Schiffstransport geeignet ist, eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene nur schwer, von der Straße auf die Wasserstraße kaum möglich ist, belegen entsprechende Untersuchungen. Die Prognosen zu den Schiffstrans-porten auf der Donau orientieren sich offensichtlich am Ziel, die Ausbaunot-wenigkeit zu untermauern. Diese "Argumentation" ist aus dem Verfahren zum Bau des Main-Donau-Kanals wohl bekannt, mit einer prognostizierten Transportmenge von 18 Millionen Tonnen im Jahr wurde der Bau vertreten " heute ist eine Transportmenge von 6 Millionen Tonnen erreicht. Die Stau-stufenkanalisierung wird in der Landesplanerischen Beurteilung mit verkehr-lichen Notwendigkeiten bewertet und abgewogen, es gibt aber keinerlei Konzept, das den kanalisierten Fluss in ein umfassendes Verkehrsnetz für Transportgüter einbezieht.
Auch die eindeutig falsche Aussage, die Donau zwischen Straubing und Vilshofen sei der Engpass auf der Donauwasserstraße zum Schwarzen Meer, findet sich in der Landesplanerischen Beurteilung wieder. Allgemein zugäng-liche Wasserstandsmeldungen und Auswertungen der Internationalen Donau-kommission belegen, dass in den Abschnitten unterhalb Wiens, in Ungarn und in Rumänien sowie am Mittelrhein der Schifffahrt vergleichbare, zum Teil erheblich geringere Tauchtiefen zur Verfügung stehen.
Mit der Summe der Falschaussagen, Mängel und Widersprüche ver-mittelt die Landesplanerische Beurteilung den Eindruck, dass hier eine Behörde nicht der fachlichen Bewertung, sondern der politischen Vor-gabe entsprechend zu einem Ergebnis gekommen ist.
Der Bund Naturschutz richtet den dringenden Appell an die Bundesregierung und die zuständigen Bundesbehörden, sich durch das politische Votum aus Niederbayern nicht vom bisherigen Kurs abbringen zu lassen. Die Landes-planerische Beurteilung der Regierung von Niederbayern ist für die Bundes-regierung nicht bindend. Eine Revision des Bundestagsbeschlusses von 2002 und der Versuch, das Donauausbau-projekt entsprechend der Empfehlung der Regierung von Niederbayern fortzusetzen, würde zwangsläufig zu einem Langzeitverfahren und letztendlich in eine rechtliche Sackgasse führen.
Der Bund Naturschutz wird gemeinsam mit befreundeten Umweltverbänden dem Ansinnen, zu Lasten der Natur und Landschaft und zu Lasten der Menschen, die im niederbayerischen Donauraum leben, ein sinnloses Bau-projekt durchzusetzen, entschieden entgegentreten. Europäische Natur-schutzrichtlinien geben dem Bund Naturschutz ebenso Recht wie sein Grund-besitz im Bereich der angestrebten Baumaßnahmen.
Für Rückfragen
Prof. Dr. Hubert Weiger
1. Vorsitzender des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.
Dieter Scherf
Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Deggendorf
Mitglied des BN-Landesvorstands