Rettungsplan für Auen in Bayern!
Die Vorstellung des bundesweiten „Auenzustandsbericht“ durch das Bundesamt für Naturschutz am 5.10.09 hat auch für Bayern große Relevanz. Der Bericht bestätigt und konkretisiert die schon weitgehend bekannte schlechte Situation der Auen in Bayern. Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) fordert daraus Konsequenzen für einen besseren Auenschutz in Bayern:
„Um die Auen ist in Bayern ist es gerade im bundesweiten Vergleich schlecht bestellt – sie brauchen einen Rettungsplan.“ dieses Fazit zieht Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN und Bundesvorsitzender des BUND. Es besteht gerade in Bayern dringender Handlungsbedarf, da Flüsse wie Donau, Isar oder Lech bis zu 90% ihrer Auen verloren haben. „Wir müssen den Auen wieder Raum geben, den ihnen der Mensch genommen hat. Auen sind die artenreichsten Lebensräume Mitteleuropas, wo jedoch ein Deich Fluss und Aue trennt oder Maisäcker Auenwiesen verdrängen, verlieren Natur und Mensch. Gewinnen Auen wieder Raum, gewinnt auch der Mensch. Auenschutz ist höchst ökonomisch und hat die höchste Verzinsung. Ihr Schutz und Reaktivierung muss daher mit höchster Priorität in allen Politikbereichen umgesetzt werden.“
Der BN zitiert aus den Auenzustandsbericht: „Eine nachhaltige Auenentwicklung führt bei vorausschauender fachübergreifender Planung zu wesentlichen Synergieeffekten in den Bereichen Hochwasserschutz, Gewässer- und Naturschutz, Schutz der biologischen Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel.“ Intakte Auen sind nicht nur Rückhalteraum für Hochwasser, sondern auch hydrologischer Ausgleichsraum in Niedrigwasserzeiten – beides wird durch den Klimawandel stark zunehmen. Der BN ergänzt zudem noch den hohen Wert intakter Auen für die Erholung. „Diesen hohen Synergieeffekten des Auenschutzes steht ein viel zu geringer Stellenwert in Politik und Verwaltung gegenüber.“ bilanziert Weiger die aktuelle Situation.
„Nötig ist nun der strikte Schutz der letzten Reste naturnaher Auen sowie Potenzial- und Konfliktstudien mit Maßnahmenvorschlägen zur Umsetzung für alle Flüsse.“ fordert Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin für Südbayern des BN. „Sehr gering veränderte“ Auen finden sich in Bayern nur noch in wenigen sehr kleinen Abschnitten (s.u. Punkt 1). „Der Auenschutz erfordert aber auch ein Umdenken: er muss begleitet sein von einem politischen Bekenntnis zur Nutzung aller noch möglichen Potenziale der Rückgewinnung von Auen und einer Bereitschaft zur Zusammenarbeit aller nötigen Behörden, wie es im Bayerischen Auenprogramm schon begonnen wurde.“ Dass Auenschutz aber so schleppend vorankommt, liegt nach Ansicht des BN im Flächenbedarf und den nötigen interdisziplinären und behördenübergreifenden Maßnahmen. Der BN fordert daher Personal- und Mittel-Umschichtungen vom Freistaat Bayern, um einen Schwerpunkt Auenschutz umzusetzen. Gerade der Flächenerwerb und ggf. nötige Entschädigungen oder Flächentausch erfordern einen hohen zeitlichen und finanziellen Einsatz.
Zudem fordert der BN, dass der Freistaat Bayern und der Bund auf allen seinen eigenen Flächen in Auen sofort und uneingeschränkt die Auenentwicklung fördert. Auenschutz scheitert oft am Widerstand einzelner Personen. „Egoismus darf nicht über Maßnahmen für das Allgemeinwohl stehen.“ so der BN. Daher fordert er auch eine Aufklärungskampagne über den Wert intakter Auen für die ganze Gesellschaft, um das Verständnis für die nötigen Maßnahmen und den hohen gesellschaftlichen Wert intakter Auen zu fördern.
Gerade der ökologische Hochwasserschutz, d.h. die Rückverlegung von Deichen und Reaktivierung natürlicher Hochwasserräume, bietet nach Ansicht von BN und BfN einmalige Möglichkeiten für Auenschutz. „Der Freistaat Bayern investiert im Hochwasserschutz aber mehr in höhere Deiche und Polder, anstatt Fluss und Aue endlich für Natur- und Hochwasserschutz zu verbinden. Deichrückverlegungen kommen kaum voran.“ kritisiert Weiger. „So bleiben Synergien ungenutzt und die Ursachen der Hochwasserprobleme ungelöst.“
Der BN betont zudem, dass die bayerische Staatsregierung ohne verstärkten Auenschutz auch weitere Ziele - wie die Bayerischen Biodiversitätsstrategie - und gesetzliche Verpflichtungen - wie aus Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie - nicht erreichen wird.
1. Bewertungen des „Auenzustandsberichtes“ für Bayern
Überschwemmungsflächen:
An der Donau schwankt der Verlust von Überschwemmungsflächen kleinräumig stark. Insbesondere stromabwärts der Lechmündung sind an Abschnitten mit breiten morphologischen Auen überwiegend über 90 % der Überschwemmungsflächen ausgedeicht. Stromaufwärts der Lechmündung weisen die Abschnitte mit breiteren Auen zumeist Verluste von mehr als 50 % auf, im Bereich großer Siedlungslagen von über 90 %. Die Verluste von Überschwemmungsflächen sind an Iller, Lech und Wertach mit zumeist über 90 % sehr groß. Die alpinen Zuflüsse Isar und Inn weisen Verluste an Überschwemmungsflächen von zumeist über 90 % auf, wenige Abschnitte der Isar im alpinen Bereich und am Innunterlauf sind nahezu verlustfrei.
Im Vergleich hierzu ist an den nördlichen Donauzuflüssen Altmühl, Naab und Regen ein deutlich größerer Anteil von Überschwemmungsflächen erhalten geblieben.
Qualität der rezenten Auen:
- Als „sehr gering verändert“ wurden neben dem Delta der Tiroler Achen in den Chiemsee in Bayern nur wenige und sehr kleine Abschnitte eingestuft, wie die Donau bei Weltenburg, an der Isar bei Schäftlarn oder an der Alz bei Altenmarkt. „Besonders hervorzuheben sind gering veränderte Auenabschnitte der Isar im Mündungsbereich als auch im alpinen Bereich. Des Weiteren ist das Delta der Tiroler Achen in den Chiemsee wegen ihres guten Erhaltungszustandes und der hier noch gegebenen natürlichen Dynamik bedeutend.“ (Auenzustandsbericht)
- Nennenswerte Abschnitte mit der Einstufung „gering verändert“ finden sich z.B. an der Donau bei Weltenburg und im Isarmündungsgebiet, an der Isar zwischen Freising und Landshut sowie südlich München, am Lech nur bei Schongau, an der Iller bei Senden, an der Amper im Ampermoos, am Inn zwischen Wasserburg und Mühldorf, an der Alz am Ausfluss aus dem Chiemsee und an der Mündung in den Inn, an der Salzach oder am Regen.
Im Vordergrund muss hier der strikte Schutz dieser letzten naturnahen Auen sein. Sie sind die Kerngebiete und wichtige Ausbreitungszentren für die auf großer Fläche nötigen Reaktivierungen. Der BN fordert auch hier ökologische Verbesserungen und vor allem einen Verzicht auf jegliche Eingriffe (wie z.B. den Donauausbau).
- Von starker und sehr starker Veränderung geprägt sind in Bayern vor allem der Main, die Altmühl, die Donau vor allem zwischen Dillingen und Vohburg sowie zwischen Kelheim und Straubing und zwischen Vilshofen und Landesgrenze, der Lech bis zur Wertachmündung, die obere und mittlere Iller, die Isar in München und unterhalb Landshut bis vor die Isarmündung.
Im Vordergrund muss hier die Reaktivierung der für die Aue notwendigen Prozesse und der Altauen wo immer möglich stehen. Der BN fordert hierfür die Erstellung von Gesamtkonzepten (Potential- und Konfliktstudien, Flächenmanagement).
Für die vielen mittel, d.h. deutlich verändert bewerteten Abschnitte fordert der BN zusätzlich ebenfalls einen strikten Schutz sowie die vorrangige Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen, einschließlich Rückgewinnung der Altaue.
2. Auenschutz in Bayern – eine Bewertung und Forderungen des BN für einen „Rettungsplan Auen“
In Bayern wurden in den letzten Jahren/ Jahrzehnten eine Vielzahl von Naturschutz-Projekten zum Schutz von Flüssen und Auen durchgeführt, vielfach auch unter Mitwirkung der Naturschutzverbände. Hier sind noch am ehesten Fortschritte beim Auenschutz zu verzeichnen, die jedoch meist auf lokale Verbesserungen beschränkt sind. Gerade an den großen Flüssen Bayerns mit den größten Defiziten erfordert echter Auenschutz großflächige und umfangreiche Maßnahmen, die Möglichkeiten sind zudem durch die zahlreichen Staustufen stark eingeschränkt.
Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Freistaates Bayern, die den Auenschutz auch als Ziel enthält, ist eine verstärkte Umsetzung von Auenprojekten zu erwarten. Jedoch stehen dafür nur wenig zusätzliche Mittel zur Verfügung.
--> Der BN fordert einen Schwerpunkt des Auenschutzes in der Umsetzung der „Biodiversitätsstrategie Bayern“: Reaktivierung der ehemaligen Auenflächen auf 50% des möglichen im Auenprogramm erfassten/ zu erfassenden Potentials bis 2020. Der Freistaat Bayern muss vorbildlich vorangehen und an den Flüssen 1. und 2. Ordnung bis 2010 alle in Staatsbesitz befindlichen Uferstreifen in echte ungenutzte Renaturierungsflächen umwandeln.
Ähnlich wie die über den Klimaschutz gestärkte Umsetzung des Moorschutzes (KLIP) muss auch der Auenschutz mit zusätzlichen Geldern und Personal aus Umschichtungen vorangebracht werden. Auenschutz erfordert zeit- und geld-intensive Verhandlungen mit Grundeigentümern! Nötig ist eine intensive Zusammenarbeit vieler Behörden vom Naturschutz und der Wasserwirtschaft über die Land- und Forstwirtschaft und Direktionen für ländliche Entwicklung bis hin zur Umweltbildung.Auch die Bundeswasserstraßenverwaltung braucht einen neuen Arbeitsauftrag zur Reaktivierung von Auen, quasi als Wiedergutmachung früherer Zerstörungen.
Eine vorbildliche interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Auenschutz erfolgt in Bayern bereits im „Auenprogramm Bayern“, jedoch in viel zu geringem Umfang. Das „Auenprogramm Bayern“ hat ebenfalls schon hervorragende Grundlagen erarbeitet, harrt aber nun der Umsetzung, d.h. einer aktiven systematischen Initiierung und Förderung neuer Projekte.
--> Der BN fordert eine Intensivierung der interdisziplinären Arbeit zum bayerischen Auenprogramm. Es muss gestärkt werden durch ein interdisziplinäres Umsetzungs- und Vollzugsprogramm mit einem Auftrag der bayerischen Staatskanzlei (Staabsstelle).
Da gerade für die südbayerischen Alpenflüsse und die Donau neben den hydrologischen Veränderungen vor allem die morphologischen Veränderungen besonders gravierend sind und diese infolge der Staustufen-Ketten schwer zu lösen sind, muss ein Schwerpunkt der Arbeit an Potenzialstudie zur Wiederherstellung möglichst flussgebietstypischer Morphodynamik sein.
Eine zentrale und großflächige Umsetzung des Auenschutzes könnte über den Hochwasserschutz erfolgen. Der ökologische Hochwasserschutz ist eine der drei Säulen des „Bayerischen Hochwasserschutzkonzeptes 2020“ (vorgestellt 2001). Doch diese Säule ist sehr schwach und wird in der Praxis viel zu wenig umgesetzt. Deichrückverlegungen sind in Bayern Einzelfälle, zahlreiche Möglichkeiten werden auf die lange Bank geschoben (vgl. aktuelle Fälle an der Donau bei Pförring und an der Isar bei Freising, sowie an der frei fließenden Donau zwischen Straubing und Vilshofen), oder gar nicht genutzt. Statt dessen werden Deichsanierungen und technische Polder forciert.
--> Der BN fordert nun für die großen Flüsse mit hohen Anteilen an ausgedeichten Flächen (Donau, Iller, Lech, Isar und Inn) jeweils ein Umsetzungskonzept zur Deichrückverlegung (Potenzial- und Konfliktstudie mit konkreten Maßnahmenvorschlägen) und politische und administrative Vorgaben, alle vorhandenen Potenziale umgehend zu reaktivieren. Soweit bereits solche Konzepte vorhanden sind (z.B. Isarplan 2020 zwischen München und Moosburg) müssen diese mit höchster Priorität umgesetzt werden. Der BN fordert für den Auenschutz einen Vorrang des ökologischen Hochwasserschutzes in Politik und Verwaltung einschließlich ausreichender Gelder für den nötigen Ankauf von Auenflächen bzw. Entschädigungszahlungen. Breitwasser statt Hochwasser – so das Motto des BN für die Überflutung von Auen anstelle von Kellern. Hochwasserschutz darf nicht zulasten der Auen gehen, der BN fordert insbesondere einen Verzicht auf Auwald-Rodungen (wie sie an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen erfolgte und weiter erfolgen soll) und „Polder“ (wie sie z.B. an der Donau in Riedensheim und bei Neustadt geplant werden).
Auch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fördert über den Schutz der Flüsse und grundwasserabhängigen Landökosysteme den Auenschutz. Zwischen Auenschutz, Gewässerschutz nach WRRL und Hochwasserschutz bestehen enorm große Synergien, die nach Ansicht des BN zu wenig genutzt werden.
--> Der BN fordert eine stärkere Berücksichtigung der dringend nötigen Maßnahmen zur Umsetzung des Auenschutzes in den Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen der Wasserrahmenrichtlinie, mit Schwerpunkten auf der funktionalen Verbindung zwischen Fluss und Aue und der Wiederherstellung der Durchgängigkeit für Arten und Geschiebematerial, mit interdisziplinären Gesamtkonzepten für die Flüsse und ihre Auen.
Auenschutz ist auch ein zentrales Ziel von Natura 2000, da die Mehrzahl der bayerischen Auen als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen ist. Der Erhaltungszustand zahlreicher auentypischer Arten und Lebensräume ist aber ungenügend, so dass hier dringend Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen nötig sind. Der Schutz hat in Bayern große Defizite, insbesondere bei der Erstellung der Managementpläne (zeitlich und inhaltlich) und der Finanzierung (keine FFH-Prämie).
--> Der BN fordert höchste Priorität für Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Auen, die als Natura 2000-Gebiete geschützt sind, die Herstellung eines großflächigen Auenverbundes, inhaltliche Verbesserung der Natura 2000-Managementpläne und deren zügige Umsetzung, Vorrang für die Erstellung von Natura 2000-Managementplänen in Auen und anderen Feuchtgebieten, spezifische Entschädigungsmöglichkeiten gerade für dynamische Auen-Prozesse (FFH-Prämie).
Der BN hält auch eine stärkere planerische Umsetzung des Auenschutzes auf allen Ebenen für nötig: verbindlicher Schutz bestehender und Sicherung aller Potenziale der Reaktivierung von Altauen vor allem in Gewässerentwicklungsplänen (GEP), der Bauleitplanung (Landschaftsplan, Flächennutzungsplan), der Regionalplanung (Vorranggebiete).
Für Rückfragen: Dr. Christine Margraf, Leiterin Fachabteilung München:
089/548298-89, christine.margraf@bund-naturschutz.de
Anlagen: Karten und Zahlen/ Zitate aus dem Auenzustandsbericht
Ein Video/ DVD zum Thema BN-Video „Flussauen in Bayern“ kann bestellt werden unter
www.bund-naturschutz.de/fakten/wasser/hochwasser/auen-video.html
Anlage: Zitate und Zahlen aus dem „Auenzustandbericht“
Bearbeitungsgebiet: Erfasst und bewertet wurden die Auen von 79 Flüssen auf einer Länge von 10.276 Flusskilometern mit einer Gesamtfläche von 15.533 km2 (4,4 % der Fläche Deutschlands), ab einer Größe des Einzugsgebiets > 1.000 km².
Zustand:
Überflutung: Aktuell können noch rund 1/3 der ehemaligen Überschwemmungsflächen von Flüssen bei großen Hochwasserereignissen überflutet werden. An den Strömen Rhein, Elbe, Donau und Oder sind durch den Bau von Hochwasserschutzdeichen an vielen Abschnitten nur noch 10 – 20 % der ehemaligen Auen vorhanden.
Nutzung:
- Rezente Auen (rd. 4.800 km²): 1/3 Acker-, Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbefläche, 46 % Grünland, 13 % Wald (= ca. 61.000 ha, Großteil jedoch ohne Auwaldcharakter, nur rund 5.700 ha sind naturnahe Hartholzauwälder, das ist < 1 % des ursprünglichen Bestandes)
- Altaue: knapp 50 % Ackerfläche, rd. 16 % Siedlungsfläche.
Natura 2000: rund 50 % der rezenten Auen liegen in Natura-2000-Gebieten.
Bewertung:
Rezente Auen:
weniger als 1 % sehr gering verändert
9 % gering verändert
36 % deutlich verändert (noch „Auencharakter“).
34% stark verändert
20 % sehr stark verändert
54% haben keinen Auencharakter mehr
Altauen:
0 % sehr gering verändert
4 % gering verändert
17 % deutlich verändert (noch „Auencharakter“).
42% stark verändert
37 % sehr stark verändert
79% haben keinen Auencharakter mehr
Das Überwiegen deutlich bis sehr stark veränderter Auen ist zurückzuführen auf
- die intensive Nutzung der Auen,
- die eingeschränkte Überflutbarkeit der Auen-flächen,
- den weitreichenden Gewässerausbau und
- die weitreichende Staubeeinflussung.
Zitate (eigene Unterstreichungen):
„Über Schutzgebietsausweisungen im Rahmen des Netzes Natura 2000 und die Schaffung eines länderübergreifenden Biotopverbundes sollen die naturschutzfachlich wertvollsten Flächen gesichert und miteinander verbunden werden.
In ein übergreifendes Gesamtkonzept müssen aber die gesamten, heute noch überschwemmbaren Flächen und die rückgewinnbaren Potenziale einbezogen werden. Bestehende Instrumente wie z. B. die Gewässerentwicklungsplanung, die Maßnahmenplanung der Wasserrahmenrichtlinie sowie Gewässer-, Auen- und Moorschutzprogramme auf Landes- und Bundesebene sollten genutzt und für die Umsetzung der Ziele des Gewässer- und Auenschutzes weiterentwickelt und ausgebaut werden.“
„Nachhaltige Auenentwicklung fußt auf den Grundsätzen Schutz und Erhalt naturnaher Auen, Entwicklung veränderter Auenbereiche und Reaktivierung ausgedeichter Altauen:
- Der Schutz naturnaher Auenbereiche [Bewertung sehr gering und gering verändert] dient dem Erhalt national und europaweit gefährdeter Lebensräume mit ihrer einzigartigen Vielfalt auen-typischer Pflanzen und Tiere. Grundlage für deren Schutz ist die Bewahrung der typischen Wasserstandsschwankungen, die fließende Wasserbewegung sowie Erosion und Ablagerung von Sedimenten. Weitere Belastungen sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die wenigen sehr gering und gering veränderten Abschnitte sowie für Auen an frei fließenden Flüssen.
- Die Entwicklung von Auenbereichen, deren standörtliche Bedingungen noch große Potenziale aufweisen [Bewertung: deutlich verändert], z. B. weil sie noch regelmäßig und häufig überflutet werden, kann in erster Linie durch eine Extensivierung oder Umwidmung der Nutzungen in der Aue erfolgen.
- Die Reaktivierung von Auenbereichen, deren standörtliche Bedingungen z. B. durch Ausdeichungen stark bis sehr stark verändert sind, kann nur durch komplexe Planungsprozesse und Maßnahmen erreicht werden. Langfristig müssen jedoch gerade diese großen Veränderungs- und Entwicklungspotenziale in den ausgedehnten Altauen gezielt erschlossen werden.
„Eine nachhaltige Auenentwicklung führt bei vorausschauender fachübergreifender Planung zu wesentlichen Synergieeffekten in den Bereichen Hochwasserschutz, Gewässer- und Naturschutz, Schutz der biologischen Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel.“