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Stadt Roding schafft vollendete Tatsachen ohne Rücksicht auf ausstehende Gerichtsentscheidung

BUND Naturschutz protestiert gegen Rodungen im Waldbiotop "Sanddickicht"

24.11.2016

Mit einer Protestaktion vor Ort haben Vertreter der Kreisgruppe Cham des BUND Naturschutz (BN) gegen die Rodungen im Waldgebiet "Sanddickicht" in der Stadt Roding, Lkr. Cham, ihre Empörung über diese Vorgänge deutlich gemacht. Unterstützt wurden sie dabei von Reinhard Scheuerlein, dem Regionalreferenten des BUND Naturschutz für die Oberpfalz.

Obwohl eine Gerichtsentscheidung zur Gültigkeit des Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet und eine Baugenehmigung noch ausstehen und obwohl die Stadt Roding schon bislang über eine Vielzahl von Gewerbebetrieben verfügt, wurden durch die Rodung von 1,6 Hektar Waldfläche bei Altenkreith nun vollendete Tatsachen geschaffen. Der BUND Naturschutz verurteilt dieses Vorgehen und sieht darin einen bayernweiten Tiefpunkt bei kommunalen Flächenplanungen erreicht.

Nachdem die Stadt Roding einen Bebauungsplan zur Schaffung eines Gewerbegebiets für ein 6,4 Hektar großes Waldgebiet bei Altenkreith aufgestellt hatte, reichte der BN im März 2016 eine Normenkontroll-klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Zum Schutz des Waldes beklagte der BN zudem einen Bauvorbescheid des Landrats-amtes Cham, mit dem die erste Klage unterlaufen werden sollte. Bislang gab es in beiden laufenden Verfahren noch keine Entscheidungen.

Bei dem Waldgebiet handelt es sich gemäß amtlicher Biotopkartierung überwiegend um einen "Flechtenreichen Mooskiefernwald", der gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt ist. Robert Kurzmann, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Cham, und sein Stellvertreter Roger Mayer kritisieren, dass das Landratsamt Cham von diesem Schutz eine Befreiung erteilt hat, mit deren Hilfe nun der Wald gerodet wird. Und dies, obwohl es noch nicht einmal eine Baugenehmigung für das geplante gewerbliche Vorhaben gibt.

Auch unabhängig von seiner Eigenschaft als Biotop hält es der BN für ein Unding, dass hier staatlicher Wald zur Anlage eines Gewerbegebiets geopfert wird. Gerade der Wald im öffentlichen Eigentum muss nach Auffassung des BN erhalten und in seinen natürlichen Funktionen für das Gemeinwohl gestärkt werden. Als späte Auswirkung der bayerischen Forstreform, gegen die ein Volksbegehren im Jahr 2004 knapp gescheitert ist, sieht Reinhard Scheuerlein, Regionalbeauftragter des BUND Naturschutz für die Oberpfalz, die an den Tag gelegte Vorgehensweise.

Als Verantwortliche dafür sieht der BUND Naturschutz Landwirtschafts- und Forstminister Brunner und Finanzminister Söder, die solche Verkäufe staatlicher Waldflächen stoppen könnten.

Darüber hinaus wurde erst vor kurzem öffentlich bekannt, dass der Flächenverbrauch durch die Schaffung von Bau- und Verkehrsflächen in den letzten Jahren in der Oberpfalz besonders stark zugenommen hat. Wie das bayerische Landesamt für Statistik mitteilte, lagen die Zuwachsraten beim Betonieren und Asphaltieren in der Oberpfalz zuletzt stets über dem (ohnehin viel zu hohen) bayernweiten Durchschnitt.

Vor dem Hintergrund dieses erneuten Negativbeispiels in der Stadt Roding fordert der BUND Naturschutz von der Bayerischen Staatsregierung endlich wirksame Maßnahmen gegen den galoppierenden Flächenverbrauch, der mehr und mehr zur Zerstörung gewachsener Heimatlandschaften in Bayern führt. Absolut kontraproduktiv ist daher die von Finanzminister Söder verfochtene Lockerung des Anbindegebots in der räumlichen Planung, durch die in Zukunft Gewerbegebiete auch abseits bestehender Ortslagen geschaffen werden könnten.

Für Rückfragen:

Reinhard Scheuerlein, BN-Regionalreferent Oberpfalz

Telefon 0911 81878-13 E-Mail: reinhard.scheuerlein@bund-naturschutz.de