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Tiere und Pflanzen

Schluss mit der Geheimniskrämerei

Bund Naturschutz (BN) will Auskunft über Gentechnikstand-orte für Landwirte und Imker erzwingen

28.05.2004

Nach wie vor gibt es keine öffentliche Information über die Standorte, an denen in Bayern von Privatlandwirten gentechnisch veränderter Mais zu Erprobungszwecken angebaut wird. Wanderimker geraten so in die Ge-fahr, ohne ihr Wissen eine Verschmutzung des Honigs mit genveränder-ten Pollen zu riskieren. Auch der gentechnikfreie Maisanbau ist in Ge-fahr, wenn Landwirte keine Schutzvorkehrungen treffen können.
Imker und Landwirte wollen jetzt mit einer einstweiligen Anordnung er-reichen, dass die Standorte offiziell bekannt gegeben werden. Der Bund Naturschutz wird zusammen mit betroffenen Landwirten und Wanderim-kern einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei den zu-ständigen Verwaltungsgerichten stellen.

Akteneinsicht nach UIG
Der BN beruft sich zur Herausgabe der Daten über den Gentechnikerpro-bungsanbau auf § 4 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und for-dert Akteneinsicht in alle zur Verfügung stehenden Informationen. Imker und Landwirte benötigen die Daten über die genaue Lage der Grundstücke, auf de-nen ein Anbau von GVO erfolgen soll, über die Größe der Freisetzungsflä-che, die Eigentümer sowie eventuellen Pächter und die geplante Dauer der
Freisetzung um sich gegen den Eintrag von Gentechnisch veränderten Orga-nismen (GVO) schützen zu können


EU - Freisetzungsrichtlinie als Entscheidungsgrundlage

Nach Ansicht der Antragsteller ergibt sich der Informationsanspruch aus Art. 31 der EU Freisetzungsrichtlinie (RL 2001/18/EG), die bis zum 17.10.2002 hätte umgesetzt werden müssen. In der Freisetzungsrichtlinie ist vorgesehen, dass die Standorte, also die Orte, an denen Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen vorgenommen werden, der Öffentlichkeit in ange-messener Weise be-kannt zu geben sind.
Die heute in Deutschland praktizierte Geheimniskrämerei stellt deshalb einen Verstoß gegen europäisches Recht dar.
Ein Informationsanspruch ergibt sich auch aus der Aarhus-Konvention. Zu ihrer Umsetzung hat die Europäische Union darüber hinaus zwischenzeitlich die RL 2003/4/EG über den "Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformatio-nen" erlassen. Der hier maßgebliche Art. 3 RL 2003/4/EG bestimmt, dass die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Behörden ver-pflichtet sind, die bei ihnen vorhandenen oder für sie bereit gehaltenen Umweltin-formationen auf Antrag zugänglich zu machen, ohne dass hierfür ein Interesse gel-tend gemacht zu werden braucht.

Der BN hält es für skandalös, dass die bayerische Behörden bis heute nicht bereit waren, die Daten der Erprobungsanbauflächen bekannt zugeben. Die Bayerische Staatsregierung macht sich damit zum Voll-zugsgehilfen der Gentechnikindustrie. Der Schutz der Imker und Land-wirte vor den Gefahren der Freisetzung wird damit sträflich vernachläs-sigt. Im Bundesrat blockiert die bayerische Staatsregierung darüber hin-aus die notwendigen Änderungen bei der Novellierung des Gentechnik-gesetzes und tritt für ein noch niedrigeres Schutzniveau ein.


Anlage:
Gefahren gentechnisch veränderter Lebensmittel für die menschliche Ge-sundheit


Häufig wird argumentiert, gentechnisch veränderte Lebensmittel seien sehr viel besser untersucht als herkömmliche Lebensmittel und es gebe bislang keinen Beweis für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch den Verzehr von Gentech-Lebensmitteln. Doch dabei gilt es zu wissen:

Neue Eiweiße in der Nahrung

Für herkömmliche Lebensmittel gibt es eine lange Erfahrung bezüglich ihrer Verträglichkeit. Gentechnisch erzeugte Lebensmittel hingegen sind neuartig, enthalten in der Regel neue Eiweiße und teilweise neue Inhaltsstoffe, die so in Lebensmitteln bislang nicht vorhanden waren.
Die neu in Pflanzen gebildeten Eiweiße können allergen wirken. Die Abschät-zung einer potentiellen Allergenität wird dadurch erschwert, dass die Gen -
technik die Übertragung von Genen aus beliebigen Spenderorganismen er-laubt, auch solchen, die bislang nicht als Lebensmittel genutzt wurden und für die es keine Erfahrung gibt, ob in ihnen enthaltene Eiweiße allergen wirken. Auch bei Nutzung verschiedener Kriterien zur Abschätzung der potentiellen Allergenität wie Größe, Stabilität und Menge der gebildeten Eiweiße oder ihrer Ähnlichkeit mit bekannten Allergenen lässt sich im Vorfeld nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein neu in Lebensmitteln vorhandenes Eiweiß allergene Eigen-schaften aufweist. Dabei sind selbst die mit Gentech-Pflanzen durchgeführten Untersuchungen oft unzulänglich und berücksichtigen nicht die neueren Er-kenntnisse.

Gentechnische Veränderung - nicht gezielt, sondern nach dem Zufallsprinzip

Die gentechnische Veränderung erfolgt nach dem Zufallsprinzip, d.h. es bleibt dem Zufall überlassen, wie viele Kopien der übertragenen Gene eingebaut und wo im pflanzlichen Erbmaterial diese integriert werden. Demzufolge lässt sich nicht vorhersehen und auch nicht steuern, wie das genetische Umfeld durch den Einbau von Fremdgenen verändert wird. Es wurde mehrfach ge-zeigt, dass die Integrationsorte auch erhebliche genetische Umlagerungen erfahren und dass überflüssige DNA, die für die gewünschten neuen Eigen-schaften nicht erforderlich ist, mit übertragen wird. Dadurch hervorgerufene Störungen des genetischen Umfelds können zu veränderter Genaktivität füh-ren (Positionseffekte). Beispielsweise können Gene an- oder abgeschaltet werden oder ihr räumliches und zeitliches Aktivitätsmuster kann sich verän-dern.

Veränderter Pflanzenstoffwechsel - unerwartete Effekte

Die unabsichtlich gebildeten, aber auch die absichtlich gebildeten Genpro-dukte greifen u.U. in unerwarteter Weise in den pflanzlichen Stoffwechsel ein, eröffnen vielleicht sogar neue Stoffwechselwege und führen so zu Verände-rungen von Inhaltsstoffen, Wachstum, Resistenzeigenschaften oder Fort-pflanzung (pleiotrope Effekte). Gerade der pflanzliche Sekundärstoffwechsel, der für die gesundheitliche Wirkung der Lebensmittel von großer Bedeutung ist, ist hochkomplex und bislang nur unzureichend verstanden. Veränderun-gen des Sekundärstoffwechsels sind deshalb auch nur sehr schwer vorherzu-sagen und zu erkennen, denn es gibt keine Methode zur Analyse des Unbe-kannten. Beispiele für unerwartet auftretende Effekte in transgenen Pflanzen sind die stärkere Bildung von Ligninen (Grundbaustoffen von Holz) in trans-genen Sojabohnen- und Maispflanzen, ein verringerter Gehalt an Pflanzen-hormonen bei transgenen Sojabohnen (Lappe et al. 1999) und über das er-wartete Maß hinausgehende Veränderungen der Karotinzusammensetzung von transgenen Tomaten (Römer et al. 2000).

Zulassungsunterlagen unzureichend

Das österreichische Umweltbundesamt hat beispielsweise 11 Anträge für die europaweite Zulassung von Gentech-Pflanzen bezüglich der Angaben zu po-tentiellen toxischen und allergischen Wirkungen untersucht (Spök et al. 2002). Die Ergebnisse sind ernüchternd: So stellten die Autoren fest, dass ein größe-rer Teil der in den Anträgen zitierten Untersuchungsergebnisse zur Toxikolo-gie nur in Form von Literaturhinweisen oder Kurzfassungen enthalten war und deshalb nicht nachvollzogen und beurteilt werden konnte. Daten zur Toxizität der ganzen gentechnisch veränderten Pflanze oder ihrer Produkte waren in keinem Fall experimentell ermittelt worden. Mit der Untersuchung lediglich isolierter Produkte lassen sich aber Positionseffekte und pleiotrope Effekte nicht feststellen. Die in den Anträgen vorhandenen Aussagen zur Toxizität der transgenen Pflanzen basierten im wesentlichen auf Annahmen. So wurde von einer geringen Toxizität des Genproduktes, der sogenannten substanziellen Äquivalenz (inhaltlicher Gleichwertigkeit) und geringer Exposition ausgegan-gen. Auch Angaben zu potentiell allergenen Eigenschaften wurden nicht durch Experimente belegt, die Argumente für eine fehlende Allergenität sind aufgrund neuerer Daten in Zweifel zu ziehen. Bei den herbizidresistenten Pflanzen war zudem meist unklar, ob in den Studien herbizidbehandelte Pflanzen verwendet wurden.

Trotz der oft erwähnten zahlreichen Fütterungsstudien ist nach wie vor un-klar, wie rasch beispielsweise rekombinante neue Eiweiße oder transgene DNA im Magen-Darm-System von Mensch und Tier abgebaut werden, für Schweine zumindest wurde ein unvollständiger Abbau von Bt-Gen und Bt-Toxin aus insektenresistentem Bt-Mais gezeigt (Chowdhury et al. 2003). Eng-lische Wissenschaftler berichteten vor kurzem, dass bei Menschen mit künst-lichem Darmausgang im ausgeschiedenen Material noch Transgene nachge-wiesen werden können und dass offenbar sogar Gentransfer auf Bakterien des Magen-Darm-Traktes möglich ist (Netherwood et al. 2004).

Gesunde Ernährung braucht keine High-Tech Lebensmittel aus dem Genlabor

Damit bleiben viele Fragen bezüglich der Sicherheit von Gentech-Lebensmitteln offen. Die Skepsis der Verbraucher ist deshalb berechtigt, zu-mal die auf dem Markt befindlichen und für die nächste Zeit angekündigten Produkte den Verbrauchern keinerlei Vorteile bringen. Selbst wenn in fernerer Zeit einmal Produkte angeboten werden sollten, die den Verbrauchern einen "Zusatznutzen" in Form von höherem Vitamingehalt oder "gesundheitsför-dernden" Stoffen versprechen, ist Vorsicht angebracht, denn gerade Verände-rungen dieser Art greifen in den pflanzlichen Sekundärstoffwechsel ein, die in ihrer Wirkung besonders schwer abzuschätzen sind. Eine abwechslungsrei-che Ernährung mit möglichst frisch zubereiteten Gerichten und viel Obst und Gemüse aus regionaler Produktion ist die beste Gewähr für den Erhalt der Gesundheit - dann kann gut und gerne auf Hightech-Lebensmittel aus dem Genlabor verzichtet werden.





Referenzen

Chowdhury, E.H., Kuribara, H., Hino, A., Sultana, P., Mikami, O., Shimada, N., Guruge, K.S., Saito, M. & Nakajima, Y. 2003. Detection of corn intrinsic and recombinant DNA fragments and Cry1Ab protein in the gastrointestinal contents of pigs fed genetically modified corn Bt11. J. Animal Science 81, 2546-2551.

Lappe, M.A., Bailey, E.B., Childress, C. & Setchell, K.D.R. 1999. Alterations in clinically important phytoestrogens in genetically modified herbicide-tolerant soybeans. Journal of Medicinal Food 1, 4.

Netherwood, t., Martin-Orúe, S.M., O-Donnell, A.G., Gockling, S., Graham, J., Mathers, J.C. & Gilbert, H.J. 2004. Assessing the survival of transgenic plant DNA in the human gastrointestinal tract. Nature Biotechnology 22, 204-209.

Römer, S., Fraser, P.D., Kiano, J.W., Shipton, C.A., Nisawa, N., Schuch, W. & Bramley, P.M. 2000. Elevation of provitamin A content of transgenic tomato plants. Nature Biotechnology 18, 666-669

Spök, A., Hofer, H., Valenta, R., Kienzl-Plichberger, K., Lehner, P. & Gau-gitsch, H. 2002. Toxikologie und Allergologie von GVO-Produkten. Umwelt-bundesamt Wien, Monographien Bd. 109.