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Tiere und Pflanzen

Skandal an der Donau

Baulobby und Bayerische Staatsregierung wollen Bundestag aushebeln

13.04.2005

Bei dem heutigen Pressegespräch des Deutschen Naturschutzrings (DNR) und des Bundes Naturschutz in Bayern (BUND Landesverband Bayern) in Berlin wurde verdeutlicht, dass die Zukunft der frei fließenden Donau im 70 km langen Abschnitt zwischen Straubing und Vilshofen in Niederbayern auch von zentraler Bedeutung für die weiteren 1.400 km Freifließstrecke in den östlichen Donauanrainerstaaten ist. Denn wenn es der bayerischen in Verbindung mit der bundesweiten Kanal-Lobby gelingen sollte, Staustufen beim Donauausbau durchzusetzen, so würde dadurch ein verhängnisvoller Präzedenzfall für die weitere Flussstrecke geschaffen werden. Deshalb erklärten die beiden Verbändevertreter Hubert Weinzierl, Präsident des DNR, und Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes Naturschutz gemeinsam, dass die gesamte deutsche Ökologiebewegung den Kampf für die freie Donau unterstützte und die Bundesregierung auffordere, nicht vor der Kanallobby einzuknicken. Denn zur Zeit führt die Regierung von Niederbayern ein Raumordnungsverfahren durch, bei dem auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung neben dem so genannten "Sanften Ausbau" ohne Staustufen auch Varianten mit bis zu drei Staustufen untersucht werden. Damit soll der Bundestags-Beschluss von 2002 unterlaufen werden.

So wurde es vom Deutschen Bundestag 2002 beschlossen und so sollte es längst sein: die Donau zwischen Straubing und Vilshofen schonend für den Schiffsverkehr optimiert, der Hochwasserschutz für die Menschen, die am Fluss leben, ernsthaft verbessert und die unzähligen Tier- und Pflanzenarten der "Arche Noah Bayerns" dauerhaft geschützt. So sollte es sein, ist es aber nicht. Stattdessen blockiert eine skrupellose Kanal-Lobby seit Jahren jede vernünftige Lösung an der Donau, um doch noch Staustufen durchzusetzen. Sie missachtet dabei geltendes Recht, den Schutz der Menschen, die in Hochwassergebieten sicher leben wollen, und das Lebensrecht gefährdeter Tiere und Pflanzen. "Eigentlich nicht ein Skandal, sondern mindestens vier", so Hubert Weinzierl und Hubert Weiger.

Kanal-Lobby gegen demokratische Beschlüsse
Am 7. Juni 2005 werden es drei Jahre, dass der Bundestag mit der Koalitionsmehrheit von Rot/Grün beschlossen hat: Es gibt keine neuen Staustufen, die Schifffahrtsverhältnisse an der Donau werden nur mit Hilfe "flussbaulicher", also Natur schonender Maßnahmen verbessert. "Es ist empörend, dass Bayern seither jede Verbesserung für die Donau-Schifffahrt mit Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums verschleppt hat. Noch empörender ist, dass die Regierung von Niederbayern seit Ende Januar ein Raumordnungsverfahren durchführt, in dem auch Staustufenvarianten untersucht werden " auf Initiative des bayerischen Wirtschaftsministers Otto Wiesheu", findet Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes Naturschutz in Bayern (BUND Landesverband Bayern). Otto Wiesheu ist seit langem bekannt als Verfechter von Staustufen und inzwischen - der "Bock als Gärtner" - auch Minister für Landesplanung in Bayern.
Damit versucht die bayerische Staatsregierung "durch die Hintertüre" ihre Staustufenplanungen durchzusetzen, und zwar gegen den erklärten Willen des Bauherrn, das nämlich ist die Bundesrepublik Deutschland. Damit verhält sich Bayern wie ein Architekt, der seinen Bauherrn, der ein Einfamilienhaus möchte, zum Bau eines Hochhauses zwingen will.

Kanal-Lobby gegen die Verkehrs-Realität
Begründet wird dieses absurde Vorgehen mit der Forderung nach gleichwertigen Schifffahrtsverhältnissen von Rotterdam bis zum Schwarzen Meer. Ein offensichtlich vorgeschobenes Argument. Denn zum einen können Schiffe die Strecke vom Schwarzen Meer nach Rotterdam auf dem Seeweg über das Mittelmeer im Vergleich zur Rhein-Main-Donau-Wasserstraße in einem Drittel der Zeit und zu einem Zehntel der Kosten zurücklegen.
Zum anderen geht es auch nicht um die Beseitigung des "letzten Engpasses" zwischen Regensburg und Salina am Schwarzen Meer, denn mindestens 1400 von insgesamt 2400 Kilometer der schiffbaren Donau erfüllen nicht das politisch festgelegte Ausbauziel von 2,50 Meter Abladetiefe. Die große Gefahr besteht jedoch darin, dass wenn in Bayern weitere Staustufen an der Donau durchgesetzt werden damit weiterer Druck auf die noch frei fließenden Donauabschnitte in nächsten Jahrzehnten ausgeübt wird.
Auch das häufig gebrauchte Argument, die Schifffahrt entlaste die Straße, ist wegen der völlig verschiedenen Frachtstruktur des LKW-Verkehrs schon längst durch Gutachten widerlegt. Möglich wäre dagegen eine Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene. Doch solange die Politik kein Geld für den Ausbau der Schiene in Ost-West-Richtung beziehungsweise in Richtung Wien bereitstellt, wird nicht einmal diese Entlastung möglich.

Kanal-Lobby gegen die Menschen an der Donau
Die Kritik des DNR und des Bundes Naturschutz richtet sich aber nicht nur gegen die bayerische Staatsregierung: "Wir sind auch empört darüber, wie es einer großen Kanal-Lobby offensichtlich gelungen ist, einen Bundestagsbeschluss mehr oder weniger auszuhebeln und durch die Verknüpfung von Schifffahrt und Hochwasserschutz letzteren um Jahre zu verzögern. Hier werden kommerzielle Interessen über die Hilfe für Menschen gestellt, die in Passau und anderen gefährdeten Orten sicher vor Hochwasser leben wollen.", so Hubert Weinzierl.

Kanal-Lobby gegen Recht und Natur
Was für die Donau als Fluss hoffen lässt, ist, neben dem Widerstand gerade der örtlichen Bevölkerung gegen weitere Staustufen, auch die rechtliche Situation. Denn durch den Einsatz der bayerischen und deutschen Umweltverbände musste das bayerische Umweltministerium die Donau zwischen Straubing und Vilshofen mit dem Isarmündungsgebiet als "Natura 2000"-Gebiet nach Brüssel melden, um in letzter Minute eine Verurteilung durch den europäischen Gerichtshof abzuwenden.
Damit sind die europäische Naturschutzbedeutung dieses Abschnitts und die daraus zu ziehenden Konsequenzen rechtlich bestätigt. Sie laufen darauf hinaus, dass der Staustufenbau mit Europarecht nicht zu vereinbaren ist. Tenor der Verbände: "Wir können und werden deshalb " wenn nötig " auch vor den Gerichten für die frei fließende Donau kämpfen".
Auch nach der neuen europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist der gute Zustand der Donau zu erhalten. Die Einstufung des ungestauten Abschnittes durch das bayerische Umweltministerium als "erheblich verändert" ist skandalös. Denn dadurch werden die letzten freien Fluss-Kilometer allen gestauten Donauabschnitten gleichgestellt. Diese Einstufung dient natürlich nur dem einen Zweck, einen Staustufenbau zu ermöglichen. DNR und Bund Naturschutz werden dagegen in Brüssel genau so vorgehen wie bei dem erfolgreichen Einsatz für die Meldung der Donau als "Natura 2000"-Gebiet.