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Skigebiet Sudelfeld: Keine Lücke im Landschaftsschutz

BUND Naturschutz fordert Aussetzung der Planungen zum Ausbau der künstlichen Beschneiung. Eingriffe sind mit der LSG-Verordnung nicht zu vereinbaren.

16.05.2012

Seit die Planungen für eine massive Ausweitung des künstlichen Beschneiungssystems im Skigebiet Sudelfeld, mit einem großen Speichersee bei der Walleralm bekannt wurden, hat sich der BUND Naturschutz (BN) mit aller Entschiedenheit gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. „Die Maßnahmen sind angesichts des Klimawandels keineswegs eine Modernisierung, sondern als Rückschritt zu bewerten, weil die notwendige Entwicklung zukunftsfähiger Tourismuskonzepte dadurch geschädigt, verzögert und blockiert wird“, betonte Werner Fees, der stellvertretende Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Miesbach. Ein zentraler Aspekt der Ablehnung des Vorhabens durch den BN sind unter anderem die gravierenden negativen Auswirkungen auf die wertvolle Landschaft in diesem herausragenden Teil des Mangfallgebirges.

Das Sudelfeldgebiet ist nach allen zugänglichen Fachinformationen durch die in den 1950er Jahren ausgewiesenen und aneinander grenzenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) „Auerbachtal“ (Lkr. Rosenheim) und „Oberstes Leitzachtal“ (Lkr. Miesbach) insgesamt geschützt. Davon ging der BN jedenfalls aus, bis Landrat Jakob Kreidl der BN Kreisgruppe Miesbach im Februar mitteilte, dass sich das Landschaftsschutzgebiet „Oberstes Leitzachtal“ nicht auf das gesamte Skigebiet Sudelfeld erstrecken würde und der vorgesehene Standort für den Speichersee sich außerhalb des Schutzgebiets befände.

Der BN hat sich daraufhin an die Regierung von Oberbayern gewandt und um Aufklärung des Sachverhalts gebeten. „Es wäre fachlich völlig unverständlich, wenn praktisch in der Mitte des geschützten Landschaftsraums ein Loch bestehen würde, in dem nun, wie es der Zufall will, der künstliche Speichersee ohne naturschutzrechtliche Ausnahmeprüfung gebaut werden kann“, stellt BN-Regionalreferent Kurt Schmid fest. Gemäß der LSG-Verordnungen sind die geplanten Eingriffe jedenfalls nicht zulässig, sondern grundsätzlich verboten.


Eine endgültige, offizielle Antwort der Regierung von Oberbayern liegt noch immer nicht vor. In einer „vorläufigen Einschätzung“ teilte sie aber mit, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage zwar noch nicht möglich wäre, „tendenziell“ jedoch davon auszugehen ist, dass die LSG-Verordnung nach wie vor auch für den Bereich des Oberen Sudelfelds gilt, der in den 70er Jahren durch Eingemeindung des fraglichen Gebiets von Niederaudorf zu Bayrischzell kam. Auch aus einer Änderung der Verordnung (1979/1980) in einem anderen Zusammenhang sei nicht ersichtlich ob auch der Geltungsbereich bzw. die Schutzgebietsgrenzen geändert werden sollten. Eine Karte, auf die darin verwiesen wird und dies vielleicht klären könnte, soll im Landratsamt nicht mehr auffindbar sein.

Da eine explizite Aufhebung des Schutzstatus im Bereich des Oberen Sudelfelds per Verordnung offenbar nicht existiert, die Schutzwürdigkeit fachlich nicht zu bezweifeln ist und auch alle zugänglichen Fachdaten keine Lücke ausweisen, ist nach Ansicht des BN zwingend davon auszugehen, dass auch der fragliche Bereich Landschaftsschutzgebiet ist. Das bisherige Verfahren ist diesbezüglich daher grundlegend fehlerhaft, da es von falschen Voraussetzungen ausging.

Aus diesem Grund fordert der BN die Aussetzung des laufenden Verfahrens, bis der Sachverhalt „Schutzstatus des Oberen Sudelfelds“ endgültig und rechtsverbindlich geklärt ist. Auf dieser Grundlage ist dann zu prüfen, ob die Eingriffe mit den Verboten der LSG-Verordnung zu vereinbaren wären und zumindest ein entsprechendes Ausnahmeverfahren durchzuführen. Die naturschutzfachliche Bewertung des Vorhabens, speziell des geplanten Speichersees, wäre ansonsten defizitär und würde einen schwerwiegenden Verfahrensfehler darstellen, den der BN ggf. auch einer rechtlichen Überprüfung zuführen würde.
 

In einer Presseerklärung vom 05.03.2012, nachzulesen auf der Homepage des Landkreises, wird Landrat Jakob Kreidl wie folgt zitiert: „Wir werden das Landschaftsschutzgebiet „Oberes Leitzachtal“ respektieren. Der für die Beschneiung notwendige Speichersee soll außerhalb des Schutzgebietes gebaut und in die bestehende Landschaft behutsam integriert werden. So würde die Natur dort erhalten, wo sie gesetzlich geschützt ist und genutzt, wo es rechtlich möglich ist“. Der BN geht davon aus, dass die Mitteilung ernst gemeint ist und appelliert deshalb an die Verantwortlichen im Landratsamt Miesbach zu dieser Aussage zu stehen und den geplanten künstlichen Speichersee im Landschaftsschutzgebiet nicht zu genehmigen.


Für Rückfragen:

Kurt Schmid
Regionalreferent
Tel.: 089/548298-88
kurt.schmid@bund-naturschutz.de

Werner Fees
stellv. Vorsitzender
Kreisgruppe Miesbach
Tel.: 08025/6658
fees.werner@t-online.de