Streuobstpakt mit Staatsregierung geschlossen - Klage ruht
Pünktlich zum ersten Jahrestag des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ hatten LBV und BN Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die umstrittene Streuobstverordnung der Staatsregierung eingereicht.Dieseerließ trotz heftiger Proteste der Naturschutzverbände im Februar 2020 eine Verordnung, in welcher der Schutz der Streuobstwiesen im Freistaat neu definiert wurde. So wurde das Kriterium des Kronenansatzes für den Schutz hochstämmiger Obstbäume von 1,60 Meter Höhe auf 1,80 Meter geändert, wodurch nur noch ein Bruchteil der bestehenden Streuobstbestände unter gesetzlichen Schutz fällt.
Auf Initiative der Bayerischen Staatskanzlei fanden in Folge zwei Runde Tische und weitere Arbeitsgruppentreffen statt, wobei Maßnahmen und Kriterien für den Erhalt und die Förderung des Streuobsts in Bayern erarbeitet wurden. Das Ergebnis ist der nun verabschiedete Streuobstpakt, mit dem Ziel des Erhalts des derzeitigen Streuobstbestands sowie der Pflanzung von insgesamt einer Million zusätzlichen Streuobstbäumen bis 2035. Das Maßnahmenpaket sieht einen Mittelbedarf von 670 Millionen Euro und ein Personalbudget im mittleren zweistelligen Bereich vor, wodurch der Wille zur wirksamen Umsetzung belegt ist.
Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz: „Ich bin froh, dass wir mit diesem Pakt einen wichtigen Schritt zum Erhalt der Streuobstwiesen in Bayern machen konnten. Entscheidend werden allerdings auch die nächsten Haushaltsberatungen sein. Wir appellieren an den Landtag, dass auch wirklich genug Gelder für die Fördermaßnahmen und vor allem für das nötige Personal bereitgestellt werden. Abgesehen davon danken wir den mitwirkenden Baumschulen und Saftherstellern, die sich für die Vermarktung und das nötige neue Pflanzmaterial einsetzen. Wir appellieren an die Verbraucher, gezielt Apfelsaft aus bayerischen Streuobstbeständen zu kaufen!“
Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender: „Aufgrund des stichhaltigen Maßnahmenpakets, das mit dem Streuobstpakt einhergeht, sind wir der festen Überzeugung, dass hier ein Instrument geschaffen wird, das den Schutz der Streuobstbestände in Bayern in den nächsten Jahren effektiv voranbringen wird und lassen daher unsere Klage ruhen. Streuobst ist auf Schutz durch Nutzung angewiesen, ein alleiniges rechtliches Unterschutzstellen reicht nicht aus, um diese wertvolle Kulturlandschaft zu erhalten.“