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Urteil Kellbachgrundanbindung

Riesige Enttäuschung beim BN

17.01.2017

Das vom Verwaltungsgericht Bayreuth am heutigen Tage veröffentlichte Urteil zur geplanten Umfahrung von Ebensfeld, der sog. "Kellbachgrundanbindung", enttäuscht die Natur- und Umweltschützer im Raum Lichtenfels und Oberfranken.

Anton Reinhardt, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Lichtenfels: "Wir hatten gehofft, dass das Verwaltungsgericht die offenen Fragen und die strittigen Punkte nutzt, um die schöne Landschaft im Kellbachgrund zu retten. Leider hat es diese Chance versäumt. Die grundsätzliche Notwendigkeit der vom Staatlichen Bauamt geplanten Trasse wurde nicht infrage gestellt, geschweige denn eine vom BN vorgeschlagene Alternativlösung ausreichend geprüft. Das Urteil ist ein weiterer Tiefpunkt für den Landschaftsschutz nach dem Bau der Autobahn A 73 und dem Bau der ICE-Trasse Ebensfeld-Erfurt im Gottesgarten am Obermain. Die Schutzgüter Boden, Landschaft und Kultur wurden nicht ausreichend gewürdigt. Nun könnte also die Zerschneidung der Blickbeziehungen von der Veitsbergkapelle in den Kellbachgrund und von Ebensfeld zur barocken Hankirche in Angriff genommen werden. Diese unnötige, neue Trasse wird jeden schmerzen, der mit offenen Augen durch die Landschaft geht. Die schriftlichen Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichtes werden uns voraussichtlich in den nächsten Wochen zugehen. Dann können wir uns auch über etwaige Rechtsmittel noch Gedanken machen."

Ludwig Wendler, Vorsitzender der Ortsgruppe Ebensfeld: "Seit Beginn der Planungen 2005 haben wir engagiert für die Rettung des Kellbachgrundes gekämpft, mit Vorträgen, Ortsterminen, Fachstellungnahmen, beim Erörterungstermin im Planungsverfahren und bei Presseaktionen, zuletzt als uns der BN-Landesvorstand im März 2016 besuchte und uns nochmal unterstützte. Dass wir den Bürgerentscheid 2009 mit nur zwei Stimmen verloren haben und der Markt Ebensfeld dann "pro Neubautrasse" auftrat, war ein bitterer Tiefpunkt und letztlich die entscheidende Niederlage. Unser Versuch, mit einer Klage noch zu retten, was zu retten ist, ist nun leider gescheitert. Die Umweltgesetze sind für den Schutz unserer Landschaft, des nutzbaren Bodens, der Lebensräume gefährdeter Arten, wie Biber, Zauneidechse oder der Großen Bartfledermaus offenbar zu schwach. Nicht einmal der bessere Schutz des Wasserschutzgebietes bei der von uns vorgeschlagenen Alternative war relevant. Auch die Nähe der neuen Trasse zum geplanten großen Erweiterungsbau des Bezirksklinikums Obermain haben offenbar ebenso wenig wie die geringe Verkehrsbelastung der vorhandenen Staatsstraße 2187 bei der Urteilsfindung eine Rolle gespielt. Wir danken trotzdem allen, die uns in den letzten Jahren unterstützt haben."

Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter: "Leider ist die Planungskultur und die Gerichtsbarkeit in Fragen des Straßenbaus in den letzten Jahren zu einer "Klageabweisungsmaschinerie" geworden, die uns aus einer sinnvollen Überprüfung solch unnötiger Landschafts- und Natureingriffe fernhält. Wenn man weiß, wie Straßenbauvorhaben in den Bundesverkehrswegeplan oder - wie hier - in den Staatsstraßenausbauplan kommen und wie wenig dabei über den Sinn und über eine zukunftsfähige und nachhaltig umweltgerechte Mobilität diskutiert wird, ist das erschreckend. Wir trösten uns mit dem Motto 'Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren'."

Bildtext: Hier war die Delegation des Bund Naturschutz mit Rechtsanwalt Bernd Söhnlein (2.v.links), BN-Kreisvorsitzendem Anton Reinhardt (3.v.links), BN-Ortsvorsitzendem Ludwig Wendler (4.v.links) und Regionalreferent Tom Konopka (6.v.links) noch voller Hoffnung, mit ihrer Klage gegen die geplante Kellbachgrundanbindung Erfolg zu haben. Doch das Verwaltungsgericht Bayreuth (Hintergrund) wies die Klage ab.

Für Rückfragen: Tom Konopka, BUND Naturschutz, Regionalreferent, Telefon 0911/81878-14

Anton Reinhardt, BN-Kreisgruppenvorsitzender Lichtenfels, Telefon 09571/2586