Volksbegehren gegen CETA
Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA ist seit Februar 2016 fertig verhandelt und liegt in einer offiziellen Version vor. Die Mitglieder des Bündnisses lehnen das Abkommen ab, weil durch Mechanismen wie die regulatorische Kooperation und die Schiedsverfahren ICS Parallelstrukturen in Demokratie und Justiz geschaffen würden. Des Weiteren befürchten die Organisationen durch CETA einen Abbau der Arbeitnehmerrechte sowie eine Absenkung von Sozial- und Umweltstandards.
Um CETA zu stoppen soll die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid bei einer Abstimmung im Bundesrat zu einem Nein verpflichtet werden. Möglich wird dies durch Art. 70 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung, wie Prof. Dr. Pautsch vom Institut für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Hochschule Ludwigsburg auf der Pressekonferenz darlegte: „Ein Volksbegehren, das auf eine eintsprechende Bindung der Vertreter Bayerns im Bundesrat durch Volksentscheid zielt, ist rechtlich prinzipiell zulässig. Die Schaffung der sog. Gesetzesweisung in Art. 70 Abs. 4 Satz 2 der Bayerischen Verfassung schließt nach dem ausdrücklichen Willen des verfassungsändernden Gesetzgebers die Möglichkeit der Bindung durch Volksentscheid mit ein.“
Vorerst gilt es nun, für das Bündnis einen Zulässigkeitsantrag mit 25.000 Unterschriften inklusive eines Gesetzesvorschlags beim Innenministerium einzureichen. “Aufgrund des großen Widerstandes in der Bayerischen Bevölkerung gegen Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA ist das Bündnis überzeugt, die notwendige Zahl der Unterschriften innerhalb kurzer Zeit zu erreichen.”, so die Sprecher des Bündnisses. Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Volksbegehren ist jedoch, dass CETA als gemischtes Abkommen von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss und nicht nur das Europäische Parlament und der Rat der EU-Mitgliedsstaaten entscheiden. Auch hier vertritt das Bündnis einen klaren Standpunkt: “Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten müssen über CETA abstimmen und Bayern im Bundesrat dagegen.”
BUND Naturschutz
„In den vergangenen Jahrzehnten sind auf beiden Seiten des Atlantiks in verschiedenen Bereichen hohe Umwelt- und Verbraucherschutzstandards erkämpft worden. Im Bereich Gentechnik haben wir in einer langen zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzung ein Anbauverbot für die Gentechnik in Bayern durchgesetzt und die Nulltoleranz für gentechnische Verschmutzung im Saatgut ist in der EU Pflicht, genauso wie die opt out Regelung erkämpft wurde, die einzelnen Staaten ein Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen ermöglicht. Diese Errungenschaften drohen nun durch die Hintertür im CETA-Abkommen aufgeweicht zu werden.“, sagt Martin Geilhufe, politischer Referent BUND Naturschutz in Bayern.
Campact
„Das im CETA-Abkommen verankerte Schiedsverfahren ICS (International court system) schafft eine Paralleljustiz, die keiner rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegt. Mit ICS erhalten ausländische Konzerne Sonderklagerechte und Privilegien, die einheimische Unternehmen und Bürger nicht haben. Eine solche Paralleljustiz halten wir zwischen Staaten mit funktionierenden Rechtssystemen nicht nur für überflüssig, sondern sogar für schädlich für unser Rechtssystem und lehnen sie daher ab.“, erklärt Dr. Michael Stanglmaier, Leiter des Bayern-Büros von Campact.
Katholische Arbeitnehmer Bewegung
„Als Arbeitnehmerbewegung befürchten wir den Abbau von Arbeitnehmerrechten, weil Kanada das Recht zu Kollektivverhandlungen nicht anerkennt. Dies birgt in unseren Augen die Gefahr, dass Tarifverträge zukünftig in Frage gestellt werden.“, so Peter Ziegler, Diözesansekretär der KAB.
Mehr Demokratie
“Es darf nicht sein, dass sogenannte Interessengruppen im Rahmen der regulatorischen Kooperation an Gesetzestexten mitschreiben und sie nach ihrem Gutdünken verändern können, bevor Parlamentarier überhaupt einen Blick darauf geworfen haben. Bei CETA und TTIP werden die Profitinteressen von Konzernen über die Interessen der Allgemeinheit gestellt, um die es in einer Demokratie gehen sollte. Deshalb sagen wir: Demokratie schützen – CETA stoppen!“, sagt Susanne Socher, Sprecherin des Vorstandes von Mehr Demokratie Bayern.
Umweltinstitut München
„CETA ist seit Februar fertig verhandelt. Die EU-Kommission möchte den Vertrag nun gegen alle Widerstände so schnell wie möglich in Kraft setzen. Im Herbst entscheidet ein EU-Gipfel über die „vorläufige Anwendung“ des Abkommens. Große Teile des Abkommen könnten so bereits in Kraft treten – ohne, dass auch nur ein einziges nationales Parlament befragt worden ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, zu verhindern, dass CETA ohne Abstimmung in Bundestag und Bundesrat in Kraft tritt. Das Abkommen muss sich der Debatte im Parlament stellen – und einem Volksentscheid in Bayern.”, sagt Karl Bär, Referent für Agrar- und Handelspolitik des Umweltinstitut Münchens.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.volksbegehren-gegen-ceta.de