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Volksbegehren gegen CETA: Verfassungsgericht entscheidet über Rechtmäßigkeit

Das bayerische Innenministerium hat heute den Zulassungsantrag zum bayerischen Volksbegehren gegen CETA an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwiesen. Für die Initiatoren, darunter den BUND Naturschutz, kam die Entscheidung des Innenministeriums nicht überraschend.

23.11.2016

„Mit dem Volksbegehren gegen CETA betreten wir juristisches Neuland. Unserer Auffassung nach hätte das Innenministerium die Zulassung auch direkt bewilligen können, zumal wir die Rechtmäßigkeit bereits im Vorfeld mit zwei Gutachten renommierter Juristen abgesichert hatten. Wir glauben aber weiterhin an die Unabhängigkeit der Judikative und gehen nun auch den Umweg über den Verfassungsgerichtshof.“, so Simon Strohmenger, Pressesprecher des Bündnisses.

Das Volksbegehren basiert auf dem relativ neuen Artikel 70a Abs. 4 Satz 2 der Bayerischen Verfassung. Dieser erlaubt es sowohl dem Landesparlament als auch dem Volksgesetzgeber die bayerische Staatsregierung im Bundesrat per Gesetz zu binden, sobald das Recht der Landesgesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monate Zeit, über die Zulässigkeit zu entscheiden.

„Wir haben eine sehr fundierte juristische Begründung des Gesetzestextes sowie positive Einschätzungen von Experten des Völker- und Öffentlichen Rechts. Des Weiteren werden uns etablierte Juristen vertreten, die reichlich Erfahrung mit Verfassungsklagen besitzen. Daher blicken wir der Entscheidung des Verfassungsgerichtshof optimistisch entgegen.“, so Strohmenger. „Vielleicht spielt uns die Verzögerung sogar in die Karten. Besser ein Volksbegehren im Frühjahr als im Winter bei Minusgraden.“

Die Initiatoren hatten am 14. Oktober 30.014 der 85.000 gesammelten Unterschriften beim Innenministerium zur Prüfung eingereicht. 30.002 Unterschriften wurden als gültig anerkannt. Der Verfassungsgerichtshof prüft nun den Gegenstand des Zulassungsantrags.